Ratenzahlungsvereinbarung und Wechsel von der FKV zur GKV
Verfasst: 23.02.2018, 19:15
Hallo,
habe von der freiwilligen Krankenversicherung aufgrund eines Jobs wieder in die GKV gewechselt. Mein erster Arbeitstag war der 19. des Monats. Nun möchte die KK von mir 99,75 € haben obwohl mein Arbeitgeber für denselben Monat gezahlt hat.
1. Darf sie das? Was ist mit der Vorrangversicherung? Stimmt das rechnerisch?
Wegen Beitragsrückständen habe ich mit meiner KK eine Ratenzahlungsvereinbarung vor mehr als einem halben Jahr abgeschlossen. Nun ist denen aufgefallen, dass zwar der Zeitraum stimmt, in dem die Beiträge angefallen sind, aber die Summe sei nicht richtig, da seitens der KK versäumt worden sei, einige Monate ebenso rechnerisch in die Zahlungsvereinbarung, in der auch eine Aufstellung enthalten ist, mit einzurechnen.
2. Bin ich verpflichtet den von denen versäumten Betrag in der Ratenzahlungsvereinbarung zu zahlen? Oder haben die Pech gehabt?
Danke.
habe von der freiwilligen Krankenversicherung aufgrund eines Jobs wieder in die GKV gewechselt. Mein erster Arbeitstag war der 19. des Monats. Nun möchte die KK von mir 99,75 € haben obwohl mein Arbeitgeber für denselben Monat gezahlt hat.
1. Darf sie das? Was ist mit der Vorrangversicherung? Stimmt das rechnerisch?
Wegen Beitragsrückständen habe ich mit meiner KK eine Ratenzahlungsvereinbarung vor mehr als einem halben Jahr abgeschlossen. Nun ist denen aufgefallen, dass zwar der Zeitraum stimmt, in dem die Beiträge angefallen sind, aber die Summe sei nicht richtig, da seitens der KK versäumt worden sei, einige Monate ebenso rechnerisch in die Zahlungsvereinbarung, in der auch eine Aufstellung enthalten ist, mit einzurechnen.
2. Bin ich verpflichtet den von denen versäumten Betrag in der Ratenzahlungsvereinbarung zu zahlen? Oder haben die Pech gehabt?
Danke.