Hallo zusammen,
ich war von Januar bis März diesen Jahres als Doktorand an der Universität Freiburg mit einer halben E13-Stelle angestellt und habe daher Beiträge in die Pflicht-KV gezahlt. Nun habe ich ab März ein Stipendium bekommen und soll nun im Weiteren auf eine 10% E13-Stelle angestellt werden (dies entspricht 382 € Brutto).
Meine Frage lautet nun: kann ich weiterhin in der Pflicht-KV bleiben, wenn ich ab April zwar weniger als 450.01 € verdiene, im Jahr 2018 aber aufgrund der Monate Januar bis März deutlich über 5400 € jährlichen Verdienst komme?
Freundliche Grüße
Chemie-Doktorand
KV nach Stipendiumserhalt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: KV nach Stipendiumserhalt
Hallo,
bei 382,00 € Brutto liegt keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor sondern es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung - die Monate Januar bis März bleiben unberücksichtigt auch wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt.
Gruss
Czauderna
bei 382,00 € Brutto liegt keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit vor sondern es handelt sich um eine geringfügige Beschäftigung - die Monate Januar bis März bleiben unberücksichtigt auch wenn es sich um den gleichen Arbeitgeber handelt.
Gruss
Czauderna
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