Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Dalotz88
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Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Dalotz88 » 11.03.2018, 11:32

Folgendes Problem. Ich habe relativ spät ein Studium angefangen, bin vor einigen Monaten 30 geworden und bin damit automatisch in die freiwillige Krankenversicherung gekommen.

Leider ist mir bei der Post etwas durchgerutscht. Das heißt ich habe nicht den Aufruf zum Lohnnaxhweis bekommen oder ihn nicht gelesen.

Jetzt ist es so das letztens ein Brief vom Hauptzollamt kam der besagte ich schulde der Krankenversicherung über 1600 Euro. Also das war die Summe die in Vollstreckung gegangen ist.

Das Problem an der Sache ist das ich da ich keinen Einkommensnachweis erbracht habe die Krankenkasse automatisch vom höchstmöglichen Betrag ausging. Theoretisch müsste es ja nun möglich sein mit einem lohnnachweis (ich bin minijobber) den Betrag wieder zu reduzieren. Angeblich ist dies rückwirkend aber nur 3 Monate möglich. Das würde für mich bedeuten das die Summe zwar bedeutend geringer wird, ich aber trotzdem noch einen vollen Monat den höchstmöglichen Betrag von fast 800 Euro übernehmen müsste.

Kann die Krankenkasse wirklich keine länger zurückliegenden Nachweise annehmen? Wäre nett von euch mir Informationen zukommen zu lassen

Czauderna
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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 11.03.2018, 14:03

Hallo,
ich bin zwar schon einige Zeit raus aus dem aktiven Geschäft, aber ich meine mich erinnern zu können, dass die Krankenkasse schon kann, aber wie so oft bei solchen Sachen - können heißt nicht müssen. Mein Rat, lass dir mal von der Kasse die gesetzliche Grundlage für diese Verfahrensweise schriftlich geben falls sie deinem Wunsch, auch den einen Monat noch zu reduzieren nicht nach kommt.
Gruss
Czauderna

Dalotz88
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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Dalotz88 » 11.03.2018, 15:56

Vielen Dank für die Antwort. Das gibt zumindest Hoffnung das noch etwas machbar sein könnte. Sonst müsste ich in den nächsten Monaten sehr auf Kante leben

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon aldi110 » 12.03.2018, 09:02

moin,

wieder einmal, wie eigentlich immer, hat die KK hier willkürlich gehandelt. Soweit es mir bekannt ist muss die Krankenkasse deine wirtschaftlichen Verhältnisse in der Gesamtheit betrachten. Ich vermute das deiner KK bekannt ist das du studierst und einen minijob hast. Das diese missbräuchliche Handlung von der KK jetzt noch vom Hauptzollamt unterstützt wird, ist der Hammer...

ich muss mir endlich das Buch holen, der goldene Skalp.

gruß Aldi

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon aldi110 » 12.03.2018, 09:41

und hier noch der dazu gehörige Link:


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

steht gleich unter 1.

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Dalotz88 » 12.03.2018, 11:34

Ob das mit dem Minijob bekannt ist weiß ich nicht. Das Studium muss allerdings bekannt sein. Aber erst einmal vielen Dank für die Antwort und die Mühe die sie sich gemacht haben. Hat mir sehr weitergeholfen

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 12.03.2018, 17:31

aldi110 hat geschrieben:und hier noch der dazu gehörige Link:


https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

steht gleich unter 1.


Hallo,
das stimmt, steht direkt unter 1., aber da steht auch, dass die Verfahresregelung hier Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zah-lung und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge
(Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)
vom 27. Oktober 2008, zuletzt geändert am 15. November 2017

festgelegt wird - und wenn man da dort im § 6 Abschnitt 5 nachliest - dann findet man das hier.
Sofern und solange Nachweise auf Verlangen der Krankenkasse nicht vorgelegt werden, sind für die weitere Beitragsbemessung für den Kalendertag beitragspflichtige Einnahmen in Höhe von 1/30 der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze zugrunde zu legen. Der Beitragsbescheid nach Satz 1 soll mit einer Bedingung versehen werden, wonach die Beitragsfestsetzung aufgehoben wird, wenn die verlangten Nachweise innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beitragsbescheides vorgelegt werden. Änderungen der Beitragsbemessung nach Satz 1 aufgrund eines später vorgelegten Nachweises sind erst zum ersten Tag des auf die Vorlage des Nachweises folgenden Monats zu berücksichtigen.
Ob sich daher der Vorwurf der Willkür aufrechterhalten lässt, bleibt die Frage.
Gruss
Czauderna

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon aldi110 » 12.03.2018, 18:31

moin czauderna,

ich kopiere da auch mal was raus, hast du wohl übersehen :)

Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt;

Ich bin hier schon einige Zeit im Forum unterwegs und habe mich immer darüber aufgeregt das die Kassen das immer wieder so machen, es wird einfach der Höchstsatz genommen, obwohl das nicht gerechtfertigt ist. In keinster weise ist mit der Zahlung eines Höchstbeitrages die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der freiwilligen Mitglieder berücksichtigt. Und ja, das ist für mich Willkür, ich gehe noch einen Schritt weiter und behaupte Amtsmissbrauch.

https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsdelikt

gruß aldi

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 12.03.2018, 18:48

Hallo,
bestreite ich erneut - weder Willkür noch Amtsmissbrauch - denn die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit kann nur dann berücksichtigt werden, wenn diese vom Mitglied belegt wird und das nach Aufforderung zeitnah und deshalb wurde das auch so in den Verfahrensregeln des GKV Spitzenverbandes festgeschrieben - dass in diesem Fall die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die Einräumung eines niedrigeren Beitrags berücksichtigt wurde als es die notwendigen Unterlagen vorlegte, das ist ja nun zweifelsfrei - bleibt es eben der eine Monat und da handelte die Kasse genau so wie es die Regelung vorschreibt - ich vergleiche das mal mit (§ 152 Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung). Strafe bei verspäteter Abgabe der Steuerklärung - ich sehe da nach wie vor keine Willkür und schon gar kein Amtsdelikt seitens der Behörde Krankenkasse. Es liegt meiner Auffassung nach jetzt einzig und allein am Verhandlungsgeschick des Rat suchenden mit dem er bei seiner Krankenkasse vorstellig wird um den einen Monat auch noch reduziert zu bekommen - mit einer Klage hat er, meiner Meinung nach, keine Chance auf Erfolg - aber, das muss er selbst wissen.
Gruss
Czauderna

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon aldi110 » 12.03.2018, 19:41

Moin,

ich weiß czauderna, das wirst du wohl ein Leben lang bestreiten, selbst wenn irgendwelche Enthüllungsjournalisten hier einen Bericht genau über das veröffentlichen würden. Die Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Mitgliedes kann man anhand seiner geleisteten Beiträge ermitteln, das ist heutzutage möglich (ich behaupte bei mind. 95 % der Mitglieder der GKV kann man aufgrund der Beiträge den Verdienst ermitteln). Jetzt wird wieder das Argument kommen, er könnte ja plötzlich als Top Manager bei VW eingestellt werden und die Kasse müsse das aktuelle Gehalt Prüfen. Das ist in den vergangenen 20 Jahren bestimmt auch Null mal vorgekommen :)

Hinterfrage doch mal warum der Spitzenverband der GKV das so festgeschrieben hat. Ganz einfach, um die Leute abzuzocken. Genau so ist es mit deinem Super Beispiel, der Staat weiß ganz genau das sehr viele Steuerzahler ihre Erklärung zu spät abgeben, da wird dann mal eben das automatisiert, zur Strafe gemacht (soweit ich es weiß ist das recht neu).

Mich wundert aber in diesem Staat nichts mehr, auch nicht das hier Grundlagen im SGB festgelegt werden und nicht etwa eine dazugehörige Verordnung das weitere vorgehen regelt (wie z.B. im Energieeinspargesetz-Energieeinsparverordnung), hier wird es einem Verband erlaubt Regeln zu erlassen, diese werden dann mit staatlicher Hilfe sogar eingezogen (Hauptzollamt). Da kann man nur Beifall Klatschen

Und das dieser Verband nicht immer recht hat sagt uns die Vergangenheit.Ist nicht lange her, mit jahrelangem Abzocken der Mitglieder durch monatliche 5% Verzugszinsen, die dann in der Summe 60 % im Jahr ausmachten, haben sich wohl einige Manager Ihren Bonus verdient.

gruß Aldi

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Dalotz88 » 13.03.2018, 00:34

Oh je. Jetzt bin ich wieder komplett verwirrt. Ich bin mir grade nicht sicher ob ich die Meinung eines Dritten foristen möchte oder ob mich das noch unsicherer machen würde :| ich komme mit diesem Juristendeutsch einfach nicht zurecht

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon aldi110 » 13.03.2018, 07:41

moin @ Dalotz,

sorry wenn das hier etwas abgeschweift ist, ich will dir abschließend noch mitteilen was du für Möglichkeiten hast (aus meiner Sicht).

Da das ganze Ding schon in der Vollstreckung ist, wird die Krankenkasse sich zurücklehnen und dir vermutlich nicht helfen. Du kannst es sicher versuchen, so wie czauderna das beschrieben hat dort einfach vorsprechen und dir den Grund für die Kosten schriftlich geben lassen.

Das Hauptzollamt wird versuchen bei dir zu vollstrecken, wenn das nicht fruchtet wirst du irgendwann den Offenbarungseid abgeben müssen. Du bist dann in einer Schuldnerliste geführt die beim Amtsgericht liegt, das ganze für drei Jahre. Positiv daran ist du hast deine Ruhe für die Zeit. Dieser Eintrag wird auch bei der Schufa ankommen, der wird dort erst gelöscht wenn alles erledigt ist, und das erst drei Jahre nach Erledigung!!

Die Krankenkasse wird wegen der dort vorhandenen (künstlich erzeugten) Schulden, die Leistungen auf Notversorgung einstellen, das so weit ich weiß, bis die Schulden bezahlt sind.

Ausweg: Gehe zum Amtsgericht an deinem Wohnort und spreche dort vor. Lasse dir einen Beratungsgutschein geben und such dir damit einen Rechtsanwalt deiner Wahl, der diesen Schein akzeptiert. Es sollte ein Rechtsanwalt für Sozialrecht sein...du wirst dann mit diesem Rechtsanwalt dagegen vorgehen müssen, damit die von mir genannten Sachen so nicht eintreten. Du kannst dich dann wieder voll deinem Studium widmen.

gruß Aldi

Ps. Ich bin kein Mitarbeiter von Krankenkassen, nur ein betroffener Vater eines kranken Kindes, der über 25 Jahre gegen Willkür von Krankenkassen vorgegangen ist. Es gibt die Möglichkeiten sich zu wehren, man sollte es tun, auch wenn es nerven kostet.

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Re: Als Student über 30 in die freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon Czauderna » 13.03.2018, 16:13

Hallo Dalotz,
wenn ich dich richtig verstanden habe geht es nur um einen Monat, für den die Kasse von dir den Höchstbeitrag haben will - mein Rat - versuche im Gespräch mit der Kasse die Reduzierung auf den Beitrag für die anderen Monate auch für den zu erreichen - sollte das nicht klappen hast du zwei Möglichkeiten - entweder du legst Widerspruch ein und beschreitest den Rechtsweg oder du akzeptierst und bietest der Kasse eine Ratenzahlung an. Das mit der Leistungseinschränkung findet nur statt, wenn du mit zwei Monatsbeiträgen im Zahlungsverzug bist.
Ich war Mitarbeiter einer Krankenkasse.
Gruss
Czauderna


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