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Beitragsberechnung mit Lebenspartner

Verfasst: 21.09.2007, 20:52
von Gina
Hallo,
mein Partner ist freiwillig bei der GKV versichert. Ich bin Angestellt und pflichtversichert wobei er selbstständig ist und unter die Mindestbemessungsgrenze (1225,- EUR) fällt. Nachdem nun die Förderung der Existenzgründung wegfällt muß sein Beitrag neu geprüft werden. Zu diesem Zweck soll er der GKV mitteilen wie hoch mein Nettoeinkommen ist da dieses Einkommen zusammen mit dem Durschnittseinkommen von Ihm
als Grundlage der Beitragsberechnung dient, was ja bedeutet das wir monatlich natürlich einen höheren Beitrag haben. Ist das korrekt so? Muß er der GKV tatsächlich mitteilen das wir zusammen leben und somit mein Gehalt angeben? Oder ist das nicht nur so bei Eheleuten? Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank.
:-)

Verfasst: 21.09.2007, 22:37
von Frank
§ 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

Abs. 4

Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html

Ihr lebt in einer Bedarfsgemeinschaft. Wenn dein Partner jetzt weniger als 350 EUR verdienen würde, wäre er aber nicht automatisch bei dir mitversichert, weil ihr nicht verheiratet seit. Paradox nicht?

Verfasst: 22.09.2007, 10:48
von Gina
Das ist in der Tat ziemlich paradox. Naja dann werden wir da wohl nicht rum kommen. Trotzdem vielen Dank für die Info.