mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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knurrzahn
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mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon knurrzahn » 04.04.2018, 15:21

Hallo allerseits,

habe heute folgendes spezielle Thema: ich war mit 58 Jahren bis Ende November 2003 in der GKV versichert. War damals Gf. einer Pflegeeinrichtung, welche damals mit mir uneinig über die weitere Ausrichtung dieser Einrichtung war und habe dann zum 30.11.2003 gekündigt.

Seitdem war ich selbstständig, allerdings nicht mehr krankenversichert. Zwischenzeitlich gab es die gesetzliche Versicherungspflicht per 1.4.07, bzw.
per 1.1.09 für die PKV. Leider habe ich diese Termine alle "verschlafen". Ich benötigte in den vergangenen 15 Jahren keinerlei Leistungen der GKV,
geschweige denn Sozialleistungen irgendwelcher Ämter, aber jetzt möchte ich der gesetzlichen KV-Pflicht nachkommen und wieder zurück in die GKV bei welcher ich zuletzt bis 2003 versichert war.

Mir ist schon klar, daß ich sog. "Strafbeiträge" zahlen muß, hoffe allerdings, daß sich diese aufgrund der gesetzlichen Verjährungsfristen, auf max.
4 Jahre beschränken. Was ist allerdings mit der 55-er Regelung, welche der Gesetzgeber gezogen hat, um zu vermeiden, daß sog. kostenintensive ältere Versicherte in die GKV zurückkehren können?

Bin gespannt, ob sich hierzu der eine oder andere Fachkundige äußert.
mit besten Grüßen
knurrzahn

Dipling
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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon Dipling » 04.04.2018, 18:26

Die einschlägige Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V gilt auch für über 55 jährige. Diese Personengruppe der zuletzt gesetzlich Versicherten oder der GKV zuzuordnenden noch nie Versicherten ist von der Versicherungsfreiheit ausdrücklich ausgenommen (§6 Abs. 3a SGB V):

"(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind."

Bedeutet also: Die letzte GKV muss aufnehmen. Neben der Verjährungsfrist von vier Jahren gilt, dass auf Antrag und sofern im Nacherhebungszeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen werden der nachzuzahlende Beitrag auf den sog. Anwartschaftsbeitrag ermäßigt wird.

knurrzahn
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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon knurrzahn » 05.04.2018, 15:30

Hallo Dipling,

danke für Deinen Beitrag, welcher meine Vermutung bestätigt hat. Ich werde wohl in Kürze von der GKV eine Antwort auf meinen Aufnahmeantrag erhalten und dann sehen wir weiter.
Vielen Dank, knurrzahn

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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon knurrzahn » 25.04.2018, 12:47

Hallo Dipling,
mein Fall bekommt eine neue Wendung, indem die GKV (AOK) meinen Antrag zur GKV abgelehnt hat, indem sie mir sinngemäß mitteilte:

Nachdem die SV-Jahresmeldungen für 2001 - 2003 lediglich Beiträge für die RV und die Alv enthielten und keine Beiträge zur KV und PflV abgeführt
wurden, waren Sie bei uns nicht in der GKV versichert.

Anschließend war ich 2 Monate (1.12.03 - 30.1.04) arbeitslos, war bei der AOK gemeldet und die Arbeitsagentur Detmold hat die Beiträge zur SV abge-
führt, welches auch von der DRV bestätigt wurde. Allerdings habe weder ich, noch die AOK die Betragshöhen der SV-Beiträge von der damaligen Arbeitsagentur vorliegen und die AA kann offensichtlich diese Daten nicht mehr finden, bzw. wurden diese nach 5-6 Jahren gelöscht.

Wie gehe ich jetzt weiter vor, um in die GKV zu kommen, bzw. der KV-Pflicht endlich nachzukommen, denn eine PKV kann ich mir aus Kostengründen nicht leisten.

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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon Kaveo00 » 25.04.2018, 13:07

Wie begründen sie denn die Ablehnung weiter?
Am Ende muss dich eine GKV aufnehmen. Ein Grund ist es ja nicht, dass sie Beiträge von vor 15 Jahren nicht finden kann.

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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon Czauderna » 25.04.2018, 17:09

Hallo,
in deinem Rentenversicherungskonto (Versicherungsverlauf) sollten doch alle Zeiten aufgeführt sein, z.B. auch das Jahr 2000 und auch die Zeit des ALG-Bezugs sollte dort aufgeführt sein.
Gruss
Czauderna

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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon knurrzahn » 25.04.2018, 23:44

Hallo KaveoOO,
die GKV hat argumentiert, daß in den Jahresmeldungen lediglich Beiträge für die RV und die Alv gemeldet wurden und die Kasse lediglich als Beitrags-einzugsstelle fungiert hat. Da ich von Ende 1977 bis Anfang 2001 privat versichert war (ich war dann 56 Jahre alt) schickt mich die GKV an die PKV zurück, da diese meine letzte Versicherung war. Unabhängig davon, daß ich ab dem 1.8.01 bis zum 30.11.03 in angestellter Funktion tätig war, aber die GKV nach deren Feststellung, lediglich als Beitragseinzugsstelle fungierte.

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Re: mit 73 zurück in die GKV ?

Beitragvon Kaveo00 » 26.04.2018, 09:33

Hast du Entgeltabrechnungen vom Zeitraum 2001 bis 2003?
Wurden in dieser Zeit Krankenversicherungsbeträge abgeführt?

Wenn du bis 2001 privat versichert warst (bis einschließlich 56) und danach keinerlei GKV-Schutz bestand, so sieht es meiner Meinung nach nicht so gut aus. Eine PKV wird dich eventuell aufnehmen müssen. Ich gehe davon aus, dass keinerlei Anwartschaft besteht und daher ein Wiedereintritt in den alten Vertrag unmöglich ist.
Manchmal frage ich mich aber auch wie man es schafft (allein aus Gewissensgründen) 15 Jahre lang nicht versichert zu sein.


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