Hallo zusammen,
aktuell habe ich einige Fragen zur frewillig ges. KV - zu denen ich auch via Google keine Antworten finden konnte > Daher danke im Voraus
Zu mir:
Aktuell:
Angestellter > Über Beitragsbemessungsgrenze (40h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (5h/Woche)
> Aktuell zahlt mein Arbeitgeber die KV-Beiträge (hier erfolgte damals eine Prüfung der KV)
--> Gesetzlich Pflichtversichert
Neu:
Angestellter > Unter Beitragsbemessungsgrenze (20h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (20h/Woche)
--> Ich vermute damit komme ich in die freiwillig gesetzliche KV
Meine Fragen:
I.) Unter Neu:
- Entfallen dann die KV Beiträge in meiner Gehaltsabrechnung, so dass mehr Netto vom Brutto bleibt?
- Sind die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen KV komplett von der Steuer absetzbar (als Selbstständiger)?
II.) Unter Aktuell:
- Muss man die Prüfung wer die Beiträge an die KV zahlt jedes Jahr erneuern > auch wenn beide Einkommensarten über der Bemessungsgrundlage liegen > der Maximalbetrag wird ja an die KV gezahlt > Summe ändert sich nicht nur ggf. der Zahler
Danke im Voraus
Freiwillig gesetzliche Versicherung
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Freiwillig gesetzliche Versicherung
hat17 hat geschrieben:Hallo zusammen,
aktuell habe ich einige Fragen zur frewillig ges. KV - zu denen ich auch via Google keine Antworten finden konnte > Daher danke im Voraus
Zu mir:
Aktuell:
Angestellter > Über Beitragsbemessungsgrenze (40h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (5h/Woche)
> Aktuell zahlt mein Arbeitgeber die KV-Beiträge (hier erfolgte damals eine Prüfung der KV)
--> Gesetzlich Pflichtversichert
sicher - oder doch gesetzlich freiwillig versichert als Arbeitnehmer ?
Neu:
Angestellter > Unter Beitragsbemessungsgrenze (20h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (20h/Woche)
--> Ich vermute damit komme ich in die freiwillig gesetzliche KV
als Arbeitnehmer bestünde Krankenversicherungspflicht, allerdings müsste die Kasse eine neue Prüfung bzgl. der hauptberuflichen Selbständigkeit vornehmen und wenn dies zutrifft, dann ja - freiwillig als hauptberuflich Selbständiger versichert , ansonsten als Arbeitnehmer pflichtversichert.
Meine Fragen:
I.) Unter Neu:
- Entfallen dann die KV Beiträge in meiner Gehaltsabrechnung, so dass mehr Netto vom Brutto bleibt?
wenn du als hauptberufllich Selbständiger versichert würdest, dann werden für das Arbeitsentgelt keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber berechnet und abgeführt, allerdings würde dein Bruttoarbeiotsentgelt deinem beitragspflichtigen Einkommen als hauptberuflich Selbständiger zugeschlagen - bist du aufgrund der Prüfung der Krankenkasse weiterhin Arbeitnehmer, dann berechnet der Arbeiotgeber ganz normal die Beiträge - du musst aber dann für ein Arbeitseinkommen keine Beiträge zahlen.
- Sind die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen KV komplett von der Steuer absetzbar (als Selbstständiger)?
bei Versicherung als hauptberuflich Selbständiger - ja
II.) Unter Aktuell:
- Muss man die Prüfung wer die Beiträge an die KV zahlt jedes Jahr erneuern > auch wenn beide Einkommensarten über der Bemessungsgrundlage liegen > der Maximalbetrag wird ja an die KV gezahlt > Summe ändert sich nicht nur ggf. der Zahler
I ist schon wichtig - denn als Arbeitnehmer bekommst du einen Arbeitgeberanteil, zahlst also nur etwas mehr als 50% selbst - als hauptberuflich Selbständiger bekommst du keinen Arbeitgeberanteil und zahlst den Höchstbeitrag (natürlich nur einmal) aber alleine.
Danke im Voraus
Gruss
Czauderna
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