Freiwillig gesetzliche Versicherung
Verfasst: 04.04.2018, 16:46
Hallo zusammen,
aktuell habe ich einige Fragen zur frewillig ges. KV - zu denen ich auch via Google keine Antworten finden konnte
> Daher danke im Voraus
Zu mir:
Aktuell:
Angestellter > Über Beitragsbemessungsgrenze (40h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (5h/Woche)
> Aktuell zahlt mein Arbeitgeber die KV-Beiträge (hier erfolgte damals eine Prüfung der KV)
--> Gesetzlich Pflichtversichert
Neu:
Angestellter > Unter Beitragsbemessungsgrenze (20h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (20h/Woche)
--> Ich vermute damit komme ich in die freiwillig gesetzliche KV
Meine Fragen:
I.) Unter Neu:
- Entfallen dann die KV Beiträge in meiner Gehaltsabrechnung, so dass mehr Netto vom Brutto bleibt?
- Sind die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen KV komplett von der Steuer absetzbar (als Selbstständiger)?
II.) Unter Aktuell:
- Muss man die Prüfung wer die Beiträge an die KV zahlt jedes Jahr erneuern > auch wenn beide Einkommensarten über der Bemessungsgrundlage liegen > der Maximalbetrag wird ja an die KV gezahlt > Summe ändert sich nicht nur ggf. der Zahler
Danke im Voraus
aktuell habe ich einige Fragen zur frewillig ges. KV - zu denen ich auch via Google keine Antworten finden konnte

Zu mir:
Aktuell:
Angestellter > Über Beitragsbemessungsgrenze (40h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (5h/Woche)
> Aktuell zahlt mein Arbeitgeber die KV-Beiträge (hier erfolgte damals eine Prüfung der KV)
--> Gesetzlich Pflichtversichert
Neu:
Angestellter > Unter Beitragsbemessungsgrenze (20h/ Woche)
Selbstständiger > Über Beitragsbemessungsgrenze (20h/Woche)
--> Ich vermute damit komme ich in die freiwillig gesetzliche KV
Meine Fragen:
I.) Unter Neu:
- Entfallen dann die KV Beiträge in meiner Gehaltsabrechnung, so dass mehr Netto vom Brutto bleibt?
- Sind die Beiträge zur freiwillig gesetzlichen KV komplett von der Steuer absetzbar (als Selbstständiger)?
II.) Unter Aktuell:
- Muss man die Prüfung wer die Beiträge an die KV zahlt jedes Jahr erneuern > auch wenn beide Einkommensarten über der Bemessungsgrundlage liegen > der Maximalbetrag wird ja an die KV gezahlt > Summe ändert sich nicht nur ggf. der Zahler
Danke im Voraus