Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Sunshine1
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Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Sunshine1 » 16.04.2018, 15:34

Liebe Experten,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:

Ich bin vor 1 Jahr aus dem Ausland nach D zurückgekehrt, und wurde wieder in die GKV aufgenommen, wo ich auch vorher jahrelang versichert war. Auch unsere beiden Kinder sind bei mir mitversichert. Ich bin derzeit freiwillig versichert.
Mein Ehemann ist noch im Ausland, seine Arbeit erlaubt es ihm, in kurzen Abständen hierher zu kommen.
Er arbeitet in den USA, und ist dort über den Arbeitgeber versichert.
Er ist kein deutscher Staatsbürger.
Nun bekam ich einen Anruf von der KK, sie müssten evtl das Einkommen meines Ehemannes mitberechnen für den Beitrag.
Mein Ehemann ist ja nicht hier gemeldet in D, und hat nie hier gelebt, ist dies nicht relevant?
Er ist hier auch nicht steuerpflichtig, und in meiner Steuerklärung sind wir als getrennt lebend angegeben, da dies lt. Steuerberater garnicht anders ging.
Wie ist hier die Rechtslage? Würde mich freuen, über eine Antwort.

Czauderna
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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Czauderna » 16.04.2018, 19:02

Hallo,
hier gibt es die rechtliche Grundlage dafür -https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/beitragsbemessung/beitragsbemessung.jsp
dort im § 2 Abs. 4.
Allerdings, wenn man getrennt lebt, dann kann es durchaus möglich sein, dass man keinen Kontakt mehr hat und deshlab auch keine Angaben über das Einkommen des getrennt lebenden Ehegatten machen kan.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon heinrich » 16.04.2018, 19:32

ich muss einiges raten und hellsehen.

ihr seid also räumlich auseinander. Ihr wollte Euch aber nicht trennen im Sinne, dass ihr nichts mehr mit einander zu tun habt.
ihr seid also noch ein Paar. (Mann ist "noch" im Ausland).


Bei dauerhaft getrennt lebenden spielen die Einnahmen des nicht gesetzlichen versicherten Ehemannes keine Rolle.
Im Rahmen einer freiwilligen Versicherung ist bei solchen Menschen der Unterhalt beitragspflichtig.

So wie ich es verstehen, seid ihr aber nicht getrennt, sondern nur aus beruflichen Gründen des Mannes nicht zusammen.

Daher: spielen die Einnahmen des nicht gesetzlich versicherten Ehemann EINE Rolle. Regelung des halben Familieneinkommens nennt man das.
Er gehört mit zur Familie.

Sunshine1
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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Sunshine1 » 16.04.2018, 19:34

Hallo Czauderna,

erstmal herzlichen Dank für Ihre Antwort, und den Link.
Ich habe das hoffentlich richig verstanden:
Das Einkommen wird dann hinzugezogen, wenn der Ehepartner privat versichert ist?
Das ist ja bei uns nicht der Fall, es ist dort eine gesetzliche Versicherung über den Arbeitgeber.
ist dies denn relevant, wie er im Ausland versichert ist?

Danke nochmals!

(Für mich als Laien ist die Nachfrage der KK zwar irgendwie nachvollziehbar, aber dennoch: reicht es nicht als "Beweis", dass er garnicht hier in D lebt, und hier nicht steuerpflichtig ist?)

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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Sunshine1 » 16.04.2018, 19:45

Danke heinrich, das hat sich jetzt überschnitten. Also er ist gesetzlich versichert dort. Die Frage war jetzt inwieweit das hier relevant oder nachvollziehbar ist.

Rossi
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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Rossi » 17.04.2018, 08:04

Nun ja, man muss die einheitlichen Grundsätze zur Beitragsbemessung sehr wörtlich nehmen.

Zitat:
(4) Bei Mitgliedern, deren Ehegatte oder Lebenspartner nach dem LPartG nicht einer Krankenkasse (§ 4 Abs. 2 SGB V) angehört, setzen sich die beitragspflichtigen Einnahmen aus den eigenen Einnahmen und den Einnahmen des Ehegatten oder Lebenspartners zusammen.

Hiermit ist eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland (§ 4 Abs. 2 SGB V) gefordert. Und genau dies ist nicht der Fall.

Auf der anderen Seite gibt es das sog. Territorialprinzip. Dies bedeutet, es sind nur die Sachverhalte oder das Einkommen innerhalb von Deutschland anzurechnen. Im Rahmen der EU/EWR-Vorschriften wird dies dann noch auf die Sachverhalte innerhalb der EU/EWR erweitert.

Tja, die USA gehört weder zu Deutschland noch zur EU/EWR. Zu diesem Thema gibt es allerdings ein Besprechungsergebnis der sog. Spitzbuben im Bereich der Familienversicherung. Dort werden die Sachverhalte auch allen Ländern auf der Welt gleichgestellt. Konkrete Rechtsprechung gibt es dazu allerdings nicht. Die Spitzbuben beziehen sich auf eine BSG-Entscheidung. Allerdings behandelte diese BSG-Entscheidung einen Sachverhalt aus der Schweiz; dieser Sachverhalt ist aufgrund der EU/EWR-Vorschriften bzw. des SV-Abkommens gleichzustellen. Damit hinkt diese Entscheidung für einen Sachverhalt aus den USA.

Wie sieht es denn steuerrechtlich aus? Zählt das Einkommen des Ehemannes hier in Deutschland?!

Sunshine1
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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Sunshine1 » 17.04.2018, 13:38

Hallo Rossi,

danke für Ihre ausführliche Antwort! Wer sind denn die Spitzbuben?
Also:nein, das Einkommen meines Mannes zählt hier steuerrechtlich nicht. Wir sind als getrennet lebend geführt, das hat mein Steuerberater mit dem Finanzamt geklärt, ging auch nicht anders. (Wegen Doppelbesteuerungsabkommen glaube ich)

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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Czauderna » 17.04.2018, 19:10

Hallo,
was mein Kollege Rossi meint, und ich weiß, dass er damit selten Scherze treibt - ist der Spitzenverband der gesetzlich Krankenkasse - https://www.gkv-spitzenverband.de/
Gruss
Czauderna

matteo
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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon matteo » 18.04.2018, 08:44

Sunshine1 hat geschrieben: Wer sind denn die Spitzbuben?


Die Quelle dieser Bezeichnung für den GKV-Spitzenverband ist an mehreren Stellen im Buch "Der goldene Skalp - Wie uns die mafiösen Machenschaften der Gesundheitsindustrie das Fell abziehen" von Renate Hartwig zu finden: Z.B. Seite 75 ff. "Das Kartell der Kassen"
Leseprobe hier: https://books.google.de/books?id=R8zmCg ... EQ6AEIJzAA
Ist zwar schon ein paar Jahre alt (2014), aber inhaltlich durchaus aktuell.

GS
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Re: Ehemann im Ausland - Nichts gegen Renate ...

Beitragvon GS » 18.04.2018, 19:07

... Hartwig, aber mit 2014 kommt sie reichlich spät um die Ecke.

Halle matteo,

hier im Forum kursiert der "Spitzbubenverband" schon seit 2008.

Wie kam es dazu? Man nehme den seinerzeit so getauften "Spitzenverband Bund"", schüttele ihn ordentlich durch - so wie er es sich bisweilen auch schon mal verdient hat - so dass er sich im Abtausch zweier etwas inkommod sitzenden Buchstaben gegen ein drittes "b" als "Spitzbubenverband" wiederfindet.

Irgendeinen Grund muss es doch geben, warum der Spitzenverband "Bund" inzwischen - seit Jahren - lieber ohne den "Bund" firmiert. :)

Zur Sache:
Ich schätze es im Ergebnis so ein wie Heinrich: Die Famile "Sunshine" lebt zwar räumlich getrennt, hat sich aber nicht getrennt im Sinne eines durchschnittenen Tischtuches. Die Kasse wird vermutlich erst mal ihre Muskeln spielen lassen, bevor sie klein beigibt.

Grüße
von GS

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Re: Ehemann im Ausland- Familienversicherung hier

Beitragvon Sunshine1 » 19.04.2018, 10:08

Ah, danke, das sind also die Spitzbuben :)

Die Kasse hat geschrieben, dass die Beitragseinstufung abgeschlossen ist und unverändert blieb.


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