freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag zu spät angepasst

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xaverius
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freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag zu spät angepasst

Beitragvon xaverius » 23.04.2018, 22:32

Hallo,

ich habe mich im Herbst 2014 selbstständig gemacht und bin seitdem freiberuflich tätig sowie freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Im Oktober 2014 erfolgte bei der Umstellung auf die freiwillige gesetzliche Versicherung die einkommensbezogene Festsetzung des Beitrags bei der DAK aufgrund des zu erwartenden Einkommens auf den (gedeckelten) Maximalbetrag. Leider wurde diese Einstufung nicht unter Vorbehalt vorgenommen. Im Jahr 2016 habe ich aufgrund einer Elternzeit deutlich weniger verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, den Maximalbetrag aber weiter gezahlt. Erst mit dem Einkommenssteuerbescheid für das Steuerjahr 2016 ließ ich den Beitragssatz Ende des Jahres 2017 anpassen. Zu meinem völligen Entsetzen konnten die Beiträge für 2016 nicht rückwirkend gesenkt werden. Laut Aussage der DAK aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und der Tatsache, dass kein Vorbehalt vorlag. Dadurch ergab sich für mich ein sehr großer finanzieller Schaden.

Meine Frage lautet nun, ob ich noch irgendetwas tun kann, um doch noch eine rückwirkende Beitragssenkung zu erwirken oder wenigstens einen Teil des zuviel gezahlten Geldes zurückzuhalten. Ich weiß, ich bin spät dran... Vielen Dank im Voraus!

Czauderna
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Re: freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag zu spät angepasst

Beitragvon Czauderna » 24.04.2018, 16:18

Hallo,
wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, wurde die erste Einstufung vorgenommen, ohne dass von dir die einkommensbezogene Einstufung beantragt wurde. In diesem Fall gab es keine Vorläufigkeit bei der Einstufung und deshalb konnte es auch keine rückwirkende Änderung geben. Wenn allerdings die Kasse dich seinerzeit nicht dahingehend beraten hat, dass es gerade bei Existenzgründern die Möglichkeit der einkommensabhängigen Einstufung und damit auch die Vorläufigkeitsregelung möglich ist, dann könntest du ggf. mit einem Widerspruch Glück haben - was ich allerdings nicht glaube. Ich war übrigens selbst 48 Jahre bei der DAK beschäftigt, das nur zur Info.
Gruss
Czauderna

xaverius
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Re: freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag zu spät angepasst

Beitragvon xaverius » 24.04.2018, 19:21

Hallo Czauderna,

vielen Dank für diese erste Einschätzung. Ja, so ist es wahrscheinlich gewesen. Ich wurde bei der Ummeldung zur freiwilligen Versicherung gefragt, ob ich erwarte, dass ich in Zukunft unter die Beitragsbemessungsgrenze rutsche. Und ich hatte geantwortet, dass ich das vorerst nicht erwarte. Eines der Häkchen im Formular zur Ummeldung wurde dann nicht gesetzt. Und das war wahrscheinlich das mit der einkommensbezogene Einstufung.

Einen Widerspruch einlegen? Aber irgendwie gibt es ja nichts, wogegen ich einen Widerspruch einlegen kann. Oder wie meintest du das? Ich habe mich Ende 2017 neu einstufen lassen und das war's. Bleibt damit nur der Rechtsweg mit sehr geringer Aussicht auf Erfolg?

Viele Grüße
xaverius


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