freiwillig gesetzlich versichert: Beitrag zu spät angepasst
Verfasst: 23.04.2018, 22:32
Hallo,
ich habe mich im Herbst 2014 selbstständig gemacht und bin seitdem freiberuflich tätig sowie freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Im Oktober 2014 erfolgte bei der Umstellung auf die freiwillige gesetzliche Versicherung die einkommensbezogene Festsetzung des Beitrags bei der DAK aufgrund des zu erwartenden Einkommens auf den (gedeckelten) Maximalbetrag. Leider wurde diese Einstufung nicht unter Vorbehalt vorgenommen. Im Jahr 2016 habe ich aufgrund einer Elternzeit deutlich weniger verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, den Maximalbetrag aber weiter gezahlt. Erst mit dem Einkommenssteuerbescheid für das Steuerjahr 2016 ließ ich den Beitragssatz Ende des Jahres 2017 anpassen. Zu meinem völligen Entsetzen konnten die Beiträge für 2016 nicht rückwirkend gesenkt werden. Laut Aussage der DAK aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und der Tatsache, dass kein Vorbehalt vorlag. Dadurch ergab sich für mich ein sehr großer finanzieller Schaden.
Meine Frage lautet nun, ob ich noch irgendetwas tun kann, um doch noch eine rückwirkende Beitragssenkung zu erwirken oder wenigstens einen Teil des zuviel gezahlten Geldes zurückzuhalten. Ich weiß, ich bin spät dran... Vielen Dank im Voraus!
ich habe mich im Herbst 2014 selbstständig gemacht und bin seitdem freiberuflich tätig sowie freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Im Oktober 2014 erfolgte bei der Umstellung auf die freiwillige gesetzliche Versicherung die einkommensbezogene Festsetzung des Beitrags bei der DAK aufgrund des zu erwartenden Einkommens auf den (gedeckelten) Maximalbetrag. Leider wurde diese Einstufung nicht unter Vorbehalt vorgenommen. Im Jahr 2016 habe ich aufgrund einer Elternzeit deutlich weniger verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, den Maximalbetrag aber weiter gezahlt. Erst mit dem Einkommenssteuerbescheid für das Steuerjahr 2016 ließ ich den Beitragssatz Ende des Jahres 2017 anpassen. Zu meinem völligen Entsetzen konnten die Beiträge für 2016 nicht rückwirkend gesenkt werden. Laut Aussage der DAK aufgrund der rechtlichen Bestimmungen und der Tatsache, dass kein Vorbehalt vorlag. Dadurch ergab sich für mich ein sehr großer finanzieller Schaden.
Meine Frage lautet nun, ob ich noch irgendetwas tun kann, um doch noch eine rückwirkende Beitragssenkung zu erwirken oder wenigstens einen Teil des zuviel gezahlten Geldes zurückzuhalten. Ich weiß, ich bin spät dran... Vielen Dank im Voraus!