Familienversicherung erst nach Abmeldung von Pkv? Kündigung der Pkv erst ..

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apfelbaum1973
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Familienversicherung erst nach Abmeldung von Pkv? Kündigung der Pkv erst ..

Beitragvon apfelbaum1973 » 24.04.2018, 11:28

Liebes Forum,

als Neuling platze ich hier gleich mal mit einer ziemlich blöden Frage rein, und vielleicht
weiß ja jemand eine Antwort und hat Zeit, Lust, Nerven und das Wissen, um mir zu antworten.

Ich war während meines Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreit und bin nun, nach Beendigung
desselben, weiterhin PKV versichert (schlechter Tarif), da ich einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehe.
In den letzten zwei Jahren habe ich kaum gearbeitet und wenig verdient und will nun in die GKV meines Ehemannes
wechseln.

Wenn ich mir das Formular von der TK Krankenkasse ansehe, steht dort, dass man nicht privat versichert sein darf, - was ich
aber doch noch bin. Die PKV allerdings kann ich nur kündigen wenn ich eine neue Versicherung habe. Hier ist es so
wie mit der Katze, die sich in den Schwanz beißt? Wie soll das praktisch gehen, stehe echt auf dem Schlauch. Die eine Versicherung
will dass man zuerst die PKV kündigt und die PKV will dass man eine neue Versicherung nachweist?!

Verdienen tue ich ca. 4000 Euro pro Jahr, - ein Teil ist Übungsleiterpauschale. Wie weißt man den Verdienst nach? Über den
Steuerbescheid? Wir machen die Steuer (mit Hilfe von Steuerberater) immer etwas zeitversetzt. D.H. wir haben als letzten Steuerbescheid erst den aus dem
Jahre 2016 und den von 2017 würden wir erst 2019 bekommen. Sollten wir das für die Krankenkasse ändern? Weiß auch hier jemand einen Rat aus Erfahrung
oder hat praktische Lebenserfahrung?

vielen Dank fürs Durchlesen! Ich wünsche allen noch einen hoffentlich sonnigen Tag.

Czauderna
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Re: Familienversicherung erst nach Abmeldung von Pkv? Kündigung der Pkv erst ..

Beitragvon Czauderna » 24.04.2018, 19:39

Hallo,
wenn man hauptberuflich Selbständig ist dann ist eine Familienversicherung ausgeschlossen - dass man derzeit privat versichert ist, das ist für sich allein gesehen kein Hinderungsgrund. Wenn du maximal 4000,00 € pro Jahr Einkommen hast, dann rate ich dir schriftlich die Familienversicherung zu beantragen (das geht übrigens auch rückwirkend) - was deine Selbständigkeit angeht, so muss die Kasse bei dir im Rahmen deiner Antragstellung prüfen, ob du hauptberuflich selbständig bist - bist du es, gibt es keine Familienversicherung - bist du es nicht,sondern, wie es immer heißt,nur nebenberuflich selbständig, dann muss die Familienversicherung durchgeführt werden. Bei der Prüfung durch die Kasse kommt es natürlich auf das Einkommen an (es können auch andere Nachweise als der Einkommensteuerbescheid herangezogen werden) und dessen wirtschaftliche Bedeutung für die Bedarfsgemeinschaft (Ehegatten und ggf. Kinder) aber auch die wöchentlich Arbeitszeit spielt dabei eine Rolle - dies sind nur zwei der relevanten Prüfpunkte der Kasse.
Gruss
Czauderna

apfelbaum1973
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Re: Familienversicherung erst nach Abmeldung von Pkv? Kündigung der Pkv erst ..

Beitragvon apfelbaum1973 » 25.04.2018, 10:58

Hallo,

vielen Dank für diese Antwort; ich weiß die Zeit und Mühe wirklich sehr zu schätzen. (toll dass es Foren gibt)!,


Das mit der Nebenberuflichkeit sollte kein Problem sein, - ich arbeite ca. 8 Stunden die Woche, mein Mann ist Hauptverdiener.

Ich melde mich also zuerst in der GKV an und Kündige die PKV quasi gleichzeitig? Was mir zudem noch Kopfzerbrechen bereitet:
Während meines Studiums hatte ich ja eine Befreiung von der GKV. Ich studiere nun schon lange nicht mehr, bin 40 Jahre alt-
würde die GKV nun eine Immatrikulationsbescheinigung verlangen? Ich kann meine nämlich nicht mehr finden. Nicht dass es daran dann
scheitert :shock: ,

viele Grüße, Sanna

Czauderna
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Re: Familienversicherung erst nach Abmeldung von Pkv? Kündigung der Pkv erst ..

Beitragvon Czauderna » 25.04.2018, 17:04

Hallo,
die PKV kündigen kannst du erst wenn die Kasse deinen Anspruch auf die Familienversicherung bestätigt hat und wenn dies der Fall ist, dann spielt dein Studium keine Rolle dabei. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht galt ohnehin nur für die Zeit, in der an sich eine Krankenversicherungspflicht bestanden hätte und das wäre nach Ende des 14. Fachsemesters und/oder Vollendung des 30. Lebensjahr.
Gruss
Czauderna


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