Familiere Geldgeschenke bei freiwilliger Versicherung

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ipsy
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Familiere Geldgeschenke bei freiwilliger Versicherung

Beitragvon ipsy » 28.04.2018, 16:50

Hallo zusammen,

kurz zur meiner Situation: Ich bin seit einigen Jahren arbeitslos, deshalb freiwillig krankenversichert, und wohne momentan wieder mietfrei bei meinen Eltern. Einkünfte aus Arbeit gibt es wie gesagt keine, stattdessen schwankende Kapitalerträge aus einem Fondsdepot. Die Zahlung der Krankenkassenbeiträge erfolgt zwar durch mich, das Geld dafür erhalte ich aber quartalsweise von meinen Eltern, i.d.R. in bar.

Der letzte Punkt macht jetzt Probleme beim Einreichen der jährlichen Einkommensanfrage meiner Krankenkasse. Bisher habe ich dort immer nur die "echten" Einkünfte, d.h. die Kapitalerträge angegeben, die jährlich aber weit unter den zu zahlenden Krankenkassenbeiträgen liegen. Bisher hat das immer gereicht. In diesem Jahr habe ich die Erklärung erstmals online eingereicht, und nun fordert die Krankenkasse eine schriftliche Auskunft über die Finanzierung meines Lebensunterhalts mit Nachweisen.

Musst ich da jetzt alle Geldgeschenke meiner Eltern auflisten oder evtl. sonstige Geschenke bspw. zum Geburtstag auch noch? Dürfen die überhaupt auf die Versicherungsbeiträge angerechnet werden? In der Steuererklärung sind Geldgeschenke durch die Eltern ja erst ab extrem hohen Beträgen steuerpflichtig. Und wie sollen diese nachgewiesen werden?

Danke schon mal für eure Hinweise!

LG ipsy

Czauderna
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Re: Familiere Geldgeschenke bei freiwilliger Versicherung

Beitragvon Czauderna » 28.04.2018, 18:23

Hallo,
solange der Lebensunterhalt von den Eltern bestritten wird, also Krankenversicherung,Pflegeversicherung, freie Unterkunft und Verpflegung und dies erklärt wird, solange, so kenne ich es jedenfalls aus eigener Erfahrung, wird das von der Kasse akzeptiert. Wie soll auch hier ein Nachweis geführt werden - die Kasse kann ja mal beim Finanzamt nachfragen und wird dort erfahren, dass auch keine Einkommensteuererklärung abgegeben wird.
Wenn natürlich regelmäßig größere Überweisungen auf dem Konto des Versicherten eingehen, dann sieht das die Kasse als regelmäßiges Einkommen, aber solange das monatlich nicht mehr als 1015,00 € sind, ist auch weiterhin der niedrigste Beitrag zu zahlen.
Gruss
Czauderna

ipsy
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Re: Familiere Geldgeschenke bei freiwilliger Versicherung

Beitragvon ipsy » 29.04.2018, 07:51

Hallo Czauderna,

danke für die Antwort!

Czauderna hat geschrieben:Wenn natürlich regelmäßig größere Überweisungen auf dem Konto des Versicherten eingehen, dann sieht das die Kasse als regelmäßiges Einkommen, aber solange das monatlich nicht mehr als 1015,00 € sind, ist auch weiterhin der niedrigste Beitrag zu zahlen.

Nein, so viel ist es nicht, wie gesagt die Betragssumme und hin und wieder etwas extra.

Hab jetzt nochmal auf die Online-Anfrage geschaut, da war die Zeile wie der Lebensunterhalt bestritten wird gar nicht mit dabei. Die steht nur auf der Papieranfrage. Vielleicht wollen sie deshalb jetzt nochmal einen extra Brief? Fänd ich schon merkwürdig, wenn man die Anfrage zwar online beantworten kann, dann aber gar nicht alles abgefragt wird und man den Rest doch wieder über die Post beantworten muss. :wink:

Also wenn ich die Geldgeschenke jetzt auch angebe, muss ich dann auch alle Kontoauszüge vom letzten Jahr mit einreichen? Oder nur die mit den Einzahlungen? Oder sind die gar nicht nötig?

LG ipsy

Czauderna
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Re: Familiere Geldgeschenke bei freiwilliger Versicherung

Beitragvon Czauderna » 29.04.2018, 19:05

Hallo,
ich persönlich würde der Kasse schreiben, dass ich von meiner Familie unterhalten werde und dass die Zuwendungen dafür (Kost,Wohnung, Krankenversicherung) den Betrag von 1015,00 € monatlich nicht überschreiten und ergänzend, dass diese Zuwendungen teils per Überweisung, teils aber auch in bar und als Sachzuwendung (z.B. Verpflegung) erfolgen und ich mit einem Einkommensteuerbescheid leider nicht dienen könnte.
Gruss
Czauderna


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