Rückforderung von Zuzahlungen

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sallyg
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Rückforderung von Zuzahlungen

Beitragvon sallyg » 20.05.2018, 10:10

Mein Vater war von 2015 bis 2016 in einem Pflegeheim. Auf Grund seines Urinkatheters und dessen öfters aufgetretenen Komplikationen musste er von der Einrichtung zum KH und zurück befördert werden. Das fand entweder mit dem Taxi oder dem Krankentransport statt. In den Zeiten, wo es kein Krankentransport gab, wurde ein RTW bestellt und der dazugehörige Transportschein war immer in der Pflegeeinrichtung hinterlegt. Als Angehöriger bekam ich dann immer vom Taxi Unternehmen eine Rechnung, die ich dann auch immer beglich (Zuzahlung). Vom Rettungsdienst/Krankentransportunternehmen garnix - manchmal erfuhr ich erst im nachhinein das er befördert wurde. Auf Nachfrage sagte man mir, die Rettungsdienste rechnen direkt mit der Krankenkasse ab (IKK). Mein Vater verstarb 2016 und nun 2 Jahre später bekam ich von der KK eine Rückforderung der Zuzahlungsbeiträge über den gesamten 2 Jahres Zeitraum. Das das nicht wenig ist, brauche ich ja hier nicht zu erwähnen. Im Begleitschreiben steht, das die KK berechtigt ist, bis 3 Jahre nach dem Tod des Versicherten die Zuzahlungsbeiträge von den Angehörigen/Erben zurückzufordern. Nun frage mich, ist das rechtens? Warum wurde mir nicht ganz einfach jedes Jahr eine Info darüber erstellt die ich bezahlt hätte, haben ja andere auch. Nun soll ich innerhalb 2 Wochen einen hohen 3 stelligen Betrag zahlen. Nach meinem Rechtsempfinden ist das sehr fragwürdig.
2 Jahre lang wußte ich überhaupt nichts von diesen Beträgen und nun soll ich innerhalb 14 Tagen diese Summe zahlen. Hat jemand Erfahrungen zu diesem Thema und könnte sie hier teilen ?? :shock:

Czauderna
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Re: Rückforderung von Zuzahlungen

Beitragvon Czauderna » 20.05.2018, 11:55

Hallo,
ja, das ist rechtens - warum das allerdings so lange dauert, das kann ich auch nicht nachvollziehen - bei uns war es so - wenn wir die Rechnung vom Krankentransport erhalten haben (DRK,ASB, Malteser u.s.w), dann haben wir in dem Moment wo wir die Rechnung bezahlt haben auch die Eigenanteile vom Versicherten angefordert. das mit der 14tägigen Zahlungsfrist würde ich mir auch nicht gefallen lassen - ich persönlich würde den geforderten Betrag (je nach dem wie hoch der nun wirklich ist) in mir passenden Monatsraten überweisen. Noch eine kleine KS-Bemerkung - es handelt sich hier nicht um Rückforderungen von Zuzahlungen sondern um Forderungen - KS -aus.
Gruss
Czauderna

sallyg
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Re: Rückforderung von Zuzahlungen

Beitragvon sallyg » 20.05.2018, 12:14

Vielen Dank für die Antwort. Rückforderungen deswegen, weil ja die KK geschrieben hat, die wurden von uns übernommen und werden später von den Erben rückgefordert. Das ergibt für mich keinen Sinn. Denn was wäre wenn er nicht verstorben wäre, wären die dann verfallen oder hätte er sie auf den Tisch bekommen? Da werden aber so einige Leute ,die wesentlich häufiger transportiert wurden, eine tolle Rechnung später erhalten. Sofern es da noch Verwandte oder Familie gibt.

Czauderna
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Re: Rückforderung von Zuzahlungen

Beitragvon Czauderna » 20.05.2018, 13:30

Hallo,
wie schon gesagt, ich kann mir die die lange Zeit nicht erklären, ich kenne es anders. Natürlich kam es auch schon mal vor, dass wir selbst die Abrechnungen der Krankentransportunternehmen auch spät erhalten haben, aber das waren Ausnahmen nicht die Regel, denn die Unternehmen brauchen auch dringend das Geld für ihre Leistungen. Ja, wenn er nicht verstorben wäre, dann wäre es genau so gelaufen. Es ist auch grundsaetzlich nicht im Interesse der jeweiligen Kasse bewusst mit der Anforderung von Eigenanteilen abzuwarten, denn wenn man mal hochrechnet, dann kann das in die zigtausende Euro gehen für die Kasse. Klar ist aber auch, wenn es keine Erben gibt, dann hat die Kasse das Nachsehen.
Gruss
Czauderna


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