KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Neugiernase
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KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Neugiernase » 24.05.2018, 09:58

Nach der Eröffnung meines Insolvenzverfahrens wurde zu meiner Überraschung noch eine Lebensversicherungsleistung aus einer längst an einen Gläubiger abgetretenen aber nicht verwerteten Lebensversicherung fällig. Für das Amtsgericht war es kein Problem die 15.000 Euro an den Insolvenzverwalter auszahlen und von diesen an die Gläubiger verteilen zu lassen.

Die Krankenkasse fordert jedoch nun aus diesen 15.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt Krankenkassenbeiträge von mir. Muss ich diese entrichten, obgleich ich überhaupt nichts von dem Geld gesehen habe und zum Leben mit dem pfändungsfreien Betrag auskommen muss?

Czauderna
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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Czauderna » 24.05.2018, 10:54

Hallo,
war an dieser Lebensversicherung irgendwann mal ein Arbeitgeber daran beteiligt was die Finanzierung betraf oder hast due die Prämien dafür alleine aufgebracht ?.
Gruss
Czauderna

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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Neugiernase » 24.05.2018, 13:16

Danke für die Nachfrage, ja die Versicherung lief eine Zeitlang als "Direktversicherung"
Gruß

Czauderna
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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Czauderna » 24.05.2018, 16:01

Hallo,
grundsaetzlich besteht dann dafür die Beitragspflicht, aber, wenn du keine weiteren Versorgungsbezüge hast, dann gilt das hier - https://www.tk.de/tk/beitraege/zahlen-und-grenzwerte/untergrenze-versorgungsbezuege/449172 - wenn wir die 15.000 € durch 120 teilen, dann kommen nach meiner Rechnung nur 125,00 € mtl. raus, wären also beitragsfrei. Zudem gibt es meines Wissens nach Urteile dazu, dass nicht die gesamte Summe beitragspflichtig ist wenn der Arbeitgeber irgendwann mal ausgestiegen ist aus der Mitfinanzierung, sondern nur der Anteil, der als reiner Versorgungsbezug zählt. Mein Rat - mal bei der Kasse entsprechend nachfragen.
Gruss
Czauderna

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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Neugiernase » 24.05.2018, 16:43

Herzlichen Dank für ihren Hinweis. Da es jedoch wohl auf die Versorgungsbezüge insgesamt ankommt liege ich zusammen mit Bezügen aus einer Pensionskasse und wohl auch der Rentenversicherung deutlich über dieser Grenze. Leider scheint es mir im vorliegenden Fall wohl auch nicht weiter zu helfen, dass die Auszahlung in die Insolvenzmasse und nicht an mich floss :-(.

viele Grüße

Czauderna
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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Czauderna » 24.05.2018, 17:44

Hallo,
nein, ob mit dem Auszahlungsbetrag teilweise oder auch in voller Höhe Schulden beglichen werden, das hat nicht eine Beitragsfreiheit zur Folge.
Ja, wenn zusammen mit anderen Versorgungsbezügen die Untergrenze überschritten wird, besteht für alle Versorgungsbezüge Beitragspflicht.
Gruss
Czauderna

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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Neugiernase » 25.05.2018, 07:57

Hallo, Sie haben recht, ich habe das aus dieser Warte noch nicht gesehen. Vielen Dank und Gruß

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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Frank1 » 26.05.2018, 13:30

Wurde dem Richter mitgeteilt, dass von den 15.000,- Euro noch Beiträge an die Krankenkasse abgeführt werden müssen?

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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Luis53 » 09.06.2018, 12:15

werde wohl demnächst wohl ein ähnliches Problem haben: Im September (65 Jahre alt, Rentner) werden 2 Lebensversicherungen (Direktversicherung) fällig. Dieses Geld ist dafür gedacht meine Hypothek abzuzahlen. Muss ich also damit rechnen dass die AOK sich meldet und einen Teil hiervon haben will ?
Ich zahle bereits mtl. von meiner Rente 277 Euro an die AOK, dieser Betrag wurde jetzt für die nächsten 10 Jahre !!! um 71 Euro erhöht weil ich von meinem früheren Arbeitgeber ein Treuegeld erhalten habe, zahle also derzeit 348 € allein für die AOK. Wenn ich nun ab September noch mehr Geld an die AOK bezahlen soll dann frage ich mich was das ganze politische Geschwafel soll mit " ihr müsst selbst für euere Rente sorgen" . Gibt es denn keine Grenze oder kann die AOK theoretisch mtl. einen KV-Beitrag von 1.000 Euro oder mehr verlangen ??

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Re: KV-Beitrag für Lebensvesicherungsleistung

Beitragvon Rossi » 11.06.2018, 08:37

Tja, auch von der Direktversicherung wirst Du leider Beiträge an die Kasse löhnen müssen.

Irgendwann ist natürlich Feierabend. Du zahlst max. bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Dies sind derzeit 4.425,00 € mtl.


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