Rechte und Pflichten
Verfasst: 31.05.2018, 08:04
Hallo,
ich lebe seit ueber 25 Jahren in Asien. Davor war ich in Deutschland, mit Ausnahme von Ausbildungszeiten, privat versichert. Obwohl bereits ganzjaehrig im Ausland lebend bezahlte ich anfangs meine bestehende PKV weiter, da diese auch meinen Auslandsaufenthalt abdeckte. Mit Einfuehrung der Pflegeversicherung wurde es obligatorisch fuer bestehende PKV’s auch diese Beitraege zu zahlen. Ich meldete mich damals in Deutschland ab und aenderte das Versicherungsverhaeltnis mit der PKV auf Anwartschaft und war nicht mehr verpflichtet die Pflegeversicherung zu bezahlen. Da laengst in der neuen Heimat krankenversichert, kuendigte ich die Anwartschaft vor ca. 15 Jahren. Unterlagen ueber die alten PKV Vertraege habe ich keine mehr. Ich weiss nicht einmal mehr genau, welchen Versicherer ich damals hatte. Unsere aelteste Tochter (16 J./auch deutsche Staatsangehoerige) moechte nach Abschluss der Schule im naechsten Jahr ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland beginnen. Ich werde sie bis zu einem Jahr begleiten und wir werden beide auch wieder in Deutschland gemeldet sein. Sie besuchte bereits mit 12 Jahren fuer ein Jahr eine deutsche Schule, war in Deutschland gemeldet und hatte fuer den Zeitraum eine im Ausland abgeschlossene Krankenversicherung. Nun zu meinen Fragen: Es besteht seit einigen Jahren fuer in Deutschland gemeldete Personen Versicherungspflicht. Hat die Tochter u. Umst. dagegen verstossen, da sie in Deutschland damals zwar gemeldet war aber “nur” eine auslaendische Versicherung abgeschlossen hat? Und wie geht es weiter, wenn wir dann in Deutschland gemeldet sind, aber in der Uebergangszeit die Tochter und ich fuer ein halbes Jahr oder laenger weder einem Studium noch einer sozialversicherungspflichtigen Taetigkeit nachgehen? Natuerlich koennen fuer den Aufenthalt Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen werden, aber die decken keine Behandlung von Vorerkrankungen ab. Welcher Versicherer ist fuer uns Ansprechpartner, wenn wir auch dieses Risiko geregelt haben moechten. Haben wir eventuell sogar Anspruch auf eine entsprechende Versicherung?
Ich bedanke mich im Voraus fuer ein Feedback
ich lebe seit ueber 25 Jahren in Asien. Davor war ich in Deutschland, mit Ausnahme von Ausbildungszeiten, privat versichert. Obwohl bereits ganzjaehrig im Ausland lebend bezahlte ich anfangs meine bestehende PKV weiter, da diese auch meinen Auslandsaufenthalt abdeckte. Mit Einfuehrung der Pflegeversicherung wurde es obligatorisch fuer bestehende PKV’s auch diese Beitraege zu zahlen. Ich meldete mich damals in Deutschland ab und aenderte das Versicherungsverhaeltnis mit der PKV auf Anwartschaft und war nicht mehr verpflichtet die Pflegeversicherung zu bezahlen. Da laengst in der neuen Heimat krankenversichert, kuendigte ich die Anwartschaft vor ca. 15 Jahren. Unterlagen ueber die alten PKV Vertraege habe ich keine mehr. Ich weiss nicht einmal mehr genau, welchen Versicherer ich damals hatte. Unsere aelteste Tochter (16 J./auch deutsche Staatsangehoerige) moechte nach Abschluss der Schule im naechsten Jahr ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland beginnen. Ich werde sie bis zu einem Jahr begleiten und wir werden beide auch wieder in Deutschland gemeldet sein. Sie besuchte bereits mit 12 Jahren fuer ein Jahr eine deutsche Schule, war in Deutschland gemeldet und hatte fuer den Zeitraum eine im Ausland abgeschlossene Krankenversicherung. Nun zu meinen Fragen: Es besteht seit einigen Jahren fuer in Deutschland gemeldete Personen Versicherungspflicht. Hat die Tochter u. Umst. dagegen verstossen, da sie in Deutschland damals zwar gemeldet war aber “nur” eine auslaendische Versicherung abgeschlossen hat? Und wie geht es weiter, wenn wir dann in Deutschland gemeldet sind, aber in der Uebergangszeit die Tochter und ich fuer ein halbes Jahr oder laenger weder einem Studium noch einer sozialversicherungspflichtigen Taetigkeit nachgehen? Natuerlich koennen fuer den Aufenthalt Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen werden, aber die decken keine Behandlung von Vorerkrankungen ab. Welcher Versicherer ist fuer uns Ansprechpartner, wenn wir auch dieses Risiko geregelt haben moechten. Haben wir eventuell sogar Anspruch auf eine entsprechende Versicherung?
Ich bedanke mich im Voraus fuer ein Feedback