Krankenversicherung / Abfindung

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Raiwei
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Krankenversicherung / Abfindung

Beitragvon Raiwei » 04.06.2018, 16:35

Guten Abend,
mir wurde Ende März 2018 zum 31.10.2018 betriebsbedingt gekündigt. Unsere Firma wird geschlossen und alle Mitarbeiter müssen gehen. Ich bin im Oktober 59 ½ Jahre alt (geschieden, Steuerklasse 1) und möchte im November und Dezember stempeln. Die Chance auf eine neuen adäquaten Job ist lt. Arbeitsamt bedingt durch mein Alter als sehr gering einzustufen. Die Abfindung gemäß Sozialplan würde ich im Januar 2019 ausbezahlt bekommen. Aus steuerlichen Gründen würde ich in 2019 mich nicht arbeitslos melden, sondern ausschließlich von der Abfindung leben wollen. D.h. die einzige Einnahme in 2019 wäre die Zahlung der Abfindung im Januar. In 2019 müsste ich mich also selbst krankenversichern. Ich bin seit der Lehre bei der SBK und seit 10 Jahren dort freiwillig versichert. Wie wird nun der Krankenkassenbeitrag in 2019 für mich berechnet. Zahle ich monatlich einen Mindestbeitrag, hab mal was von ca. 190,00 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) gehört ? Oder wird der Beitrag für 2019 anders berechnet ? Ab Januar 2020 würde ich wieder stempeln wollen und damit dem Arbeitsmarkt zumindest theoretisch wieder zur Verfügung stehen.

Vielen Dank vorab für die Informationen.

MfG

Raiwei

Czauderna
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Re: Krankenversicherung / Abfindung

Beitragvon Czauderna » 04.06.2018, 17:11

Hallo,
schau mal hier nach - https://www.ikkbb.de/fileadmin/user_upload/doc/Formulare_AG/2018/17_20_12_Begruendung_der_AEnderungen_RS_2017-632_Anlage_01.PDF
dort im § 5 findest du etwas über Abfindungen und deren Zuordnung.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Krankenversicherung / Abfindung

Beitragvon heinrich » 04.06.2018, 18:16

es könnte die Möglichkeit bestehen, dass aus der Abindung KEINE Beiträge zu zahlen sind.


Nämlich, wenn Du

1. verheiratet bist
und
2. Dein Ehepartner selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ist
und
3. Du keine Einnahmen von laufend mehr als 435 EUR monatlich hast (die Abfindung ist keine laufende Einnahme).


Na: wie ist es mit 1,2,3 ?

Falls diese 3 Dinge nicht zusammen zutreffen, dass müssen Beiträge bezahlt werden.
Zur Höhe müssten wir dann noch mehr INFOs brauchen.

Raiwei
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Re: Krankenversicherung / Abfindung

Beitragvon Raiwei » 04.06.2018, 22:54

Guten Abend,

vielen Dank für die Antworten.

Ich bin derzeit 59 Jahre, wenn ich Ende Oktober entlassen werde bin 59 ½ Jahre alt.

Ich bin geschieden (Steuerklasse 1), habe keine Kinder mehr auf der Steuerkarte und
freiwillig bei der SBK versichert. Bin nicht verheiratet, meine Lebensgefährtin ist privat
krankenversichert. Einkommen hätte ich in 2019 nur die Abfindung in Höhe von ca.
70.000,00 Euro brutto. Klingt viel, relativiert aber, wenn man 41,5 Jahre ohne 1 Tag
Arbeitslosigkeit bei der Firma war.

Was erwartet mich an Kosten für die Krankenversicherung ?

heinrich
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Re: Krankenversicherung / Abfindung

Beitragvon heinrich » 06.06.2018, 05:36

bei einer arbeitsrechtlich fristgerechten Beendigung des Arbeitsverhältnisses = ca. 185 EUR.



Ich unterstelle, dass es jedoch n i c h t fristgerecht war.
Hierbei werden die 70.000 genommen und siehe Tabelle auf Seite 26
( https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... 015376.pdf )
der dortige Anteil als beitragspflichtiger Wert angesetzt.
Dies sind bei Dir dann 25 % von 70.000 = 17.500

Angenommen Deine letztet monatliche Gehalt war 5833,33 EUR.
Man teilt jetzt die 17.500 : 5833,33 = ERgebnis = 3 . Also 3 Monate wird
5833,33 als beitragspflichtiger WErt genommen.
5833,33 liegt jedoch über der Beitragsbemessungsgrenze von 4425 EUR.

Daher sind 3 Monate lang nur 4425 EUR beitragspflichtig.
Davon werden 3 Monat lang die Beiträge berechnet.
Krankenversicherung: 4425 X 15, 3 % = 677,03
Pflegeversicherung: 4425 X 2,55 % = 112,84
GESAMT: 789,87


Nach diesem Zeitraum dürftest nach meiner Auffassung Anrspruch auf Arbeitslosengeld haben (und nicht erst später).
Dies ist aber nicht mein Beruf. Daher bitte beim Agentur f Arbeit nachfragen. Evt. mal schreiben, ob ich hier richtig lag.

Solltest Du jedoch keine Arbeitslosengeld erhalten (ich hatte zuletzte so einen Kunden, weil er sich partout nicht bei der Agentur melden wollte oder warum auch immer)
DANN: beträgt der Beitrag ab diesem Zeitraum (hier ab 4. Monat) ca. 185 EUR. Dabei ist unterstellt, dass keine Einkünfte von mehr als 1015 EUR monatlich vorliegen. Denn aus 1015 EUR wird monatliche MINDESTENS der Beitrag zur freiwilligen Versicherung berechnet.




Diese 17.500 werden so lange als monatlicher beitragspflichtiger Wert angesetzt,

heinrich
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Re: Krankenversicherung / Abfindung

Beitragvon heinrich » 06.06.2018, 05:38

Diese 17.500 werden so lange als monatlicher beitragspflichtiger Wert angesetzt,

dieser Satz hatte dort nichts mehr zu suchen. Bitte ignorieren


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