Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

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Matthias5566
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Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon Matthias5566 » 08.06.2018, 03:52

Ich bin bei der Krankenkasse momentan als nicht arbeitend gemeldet und zahle auf Grund der vorläufigen Festsetzung nur 183,72€ monatliche Beiträge.

Durch meine Einkommensteuererklärung wird festgestellt werden, dass ich etwa 1000€ monatlich selbstständig verdient habe. Werde ich dann endgültig als Härtefall eingestuft (Einkommen bis 1.522,50€) oder anhand des Mindestbeitrages (Einkommen bis 2.283,75€)? Ich habe natürlich keinen Antrag auf Härtefall gestellt, da ich im letzten Jahr noch nicht wusste wie viel ich beim Start in die Selbstständigkeit verdienen werde.

Mache mir echt Sorgen wie viel ich nachzahlen muss :/

Grüße
Matthias

Czauderna
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Re: Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon Czauderna » 08.06.2018, 10:43

Hallo,
so,wie geschildert sehe ich dich erst mal in der Statusfeststellung durch die Kasse. Da wird zuerst mal geprüft, ob du hauptberuflich selbständig bist. Wenn das der Fall ist, dann bist du grundsaetzlich bei den 2.283,75 €, kannst aber bei der Kasse beantragen nach den 1522,50 € eingestuft zu werden, automatisch passiert das nicht. Du musst dann damit rechnen, dass die Kasse das rückwirkend macht weil du nicht angegeben hast., dass du Arbeitseinkommen hast. Sollte die Prüfung allerdings ergeben, dass du nicht hauptberuflich selbständig bist, dann zahlst du, wenn du sonst keine anderen Einnahmen hast, künftig nach den 1000,00 € deinen Beitrag, also es ändert sich nix.
Gruss
Czauderna

Matthias5566
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Re: Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon Matthias5566 » 08.06.2018, 12:11

Hallo,

Vielen Dank für deine informative Antwort Czauderna.

Das man einen Härtefall Antrag stellen muss habe ich gelesen. Allerdings kann ich den ja nur stellen, wenn ich zu hoch eingestuft wurde. Mir geht es jetzt um die rückwirkende Feststellung anhand der Steuererklärung. Ich wurde bisher ja nicht eingestuft und habe daher auch keinen Härtefall Antrag gestellt. Ich fände es nur fair wenn anerkannt wird, dass ich deutlich unter 1522,50€ verdient habe und somit in 2017 ein Härtefall war, auch ohne vorherigen Antrag in 2017. Meintest du ich kann den Antrag heute stellen um rückwirkend den Härtefall für 2017 anerkennen zu lassen? Das wäre doch wirklich unfair, wenn ein fiktives Einkommen von 2283,75€ angenommen wird, wenn ich beweisbar nur 1000€ verdient habe.

Das mit dem Status hauptberuflich oder nebenberuflich hat mir meine Krankenkasse so nicht gesagt. Die haben gesagt es geht nur nach Einkommen, egal wie sie das Geld verdienen. Ich bin tatsächlich eingeschriebener Student und promoviere. Meine wöchentliche Arbeitszeit war zudem unter 15 Stunden / Woche! Allerdings verdiene ich 30€ / Stunde, also im Schnitt 1000€ / Monat. Kann ich hauptberuflich Student sein, wenn ich deutlich über 30 Jahre alt bin?

Liebe Grüße
Matthias

Czauderna
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Re: Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon Czauderna » 08.06.2018, 12:37

Hallo,
na, da haben wir etwas mehr Informationen bekommen - ich persönlich würde dich nach deinen Angaben nicht zwingend als hauptberuflich Selbständig sehen, aber ich bin ja nicht deine Krankenkasse - insofern wären es die 1000,00 € bzw. die Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 1015,00 €. Es ist hier nicht die Frage ob du hauptberuflich Student bist, sondern die Frage ob du hauptberuflich Selbständig bist und dagegen spricht schon mal die wöchentlich Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden, dafür würde aber sprechen, dass die erzielten 1000 € aus deiner selbständigen Tätigkeit für dich von überwiegender wirtschaftlicher Bedeutung sind. Also, das kann seitens der Kasse so oder so ausgehen.
Was deine Frage angeht, ob du im Fall, dass die Kasse dich rückwirkend als hauptberuflich Selbständig ansieht einen Härtefallantrag stellen kannst - ich meine ja, allerdings sind da nicht allein die 1000,00 € monatlich ausschlaggebend sondern auch deine sonstige, finanzielle Aufstellung, z.B. kein Vermögen über ca. 10.000 € - und dazu noch das Stichwort "Bedarfsgemeinschaft", also geht es da gg.f. nicht nur um dich selbst.
Gruss
Czauderna

Matthias5566
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Re: Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon Matthias5566 » 08.06.2018, 13:55

Hallo Czauderna,

Vielen Dank für deine Antworten. Ich habe das zum Anlass genommen heute bei der Krankenkasse anzurufen. Dir Antworten interessieren bestimmt auch noch andere, dafür ist ein Forum ja da :)

Als hauptberuflich Selbstständiger, wird der Härtefall rückwirkend nicht beachtet! Die Sachbearbeiterin fragte selbst nach, weil Sie es nicht wusste. Sie warnte mich anschließend vor der Rückzahlung von den Beiträgen für ein fiktives Mindesteinkommen von 2.283,75€! Also meine schlimmste Befürchtung. Ich wollte gerade anfangen zu diskutieren...

…da bemerkte Sie, dass ich momentan mit der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von 1015,00 € eingestuft bin und 183,72€ monatlich zahle. Damit ist sozusagen der Status nebenberuflich Selbstständig anerkannt worden. In dem Fall, wie Czauderna schon sagte, brauche ich die Härtefall Regelung gar nicht. Denn als nebenberuflich Selbstständig wird 14,x% von meinen Einnahmen abgezogen. Das heißt meine Rückzahlung wird sich auf das Beschränken, was ich mehr als 1015,00€ pro Monat verdient habe.

Meine letzte Angst könnte noch sein, dass Sie mir nachträglich den Status als nebenberuflich Selbstständig aberkennen, weil ich mit 1300€ monatlich zu viel verdient habe. Allerdings hoffe ich hier auf Einsicht, dass ich nur <15 Stunden / Woche arbeite und den Rest der Zeit Student bin, also promoviere. Meine Hauptzeit geht also in das Studium, auch wenn mein Haupterwerb natürlich die Selbstständigkeit ist.

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Re: Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon Czauderna » 08.06.2018, 15:44

Hallo,
na, das hört sich doch bisher ganz gut an - hoffen wir mal, dass es so bleibt.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Härtefall-Festellung bei entgültiger Festsetzung?

Beitragvon heinrich » 08.06.2018, 17:08

wie jetzt

1000 EUR als Selbstständiger

und was ist mit 1300 EUR.
Sie die 1300 EUR aus einem Arbeitsverhältnis ?

Dann wäre man ja bei 2300 EUR


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