Erhöhung des KV Beitrages wegen Abfindung

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Luis53
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Erhöhung des KV Beitrages wegen Abfindung

Beitragvon Luis53 » 09.06.2018, 12:03

seit 1.10.2017 bin ich Rentner und von meiner Rente werden für die KV mtl. 179,95 € + 34,51 € Zusatzbeitrag zur KV + 62,86 € für PV = 214,46 € einbehalten und an die AOK Rheinland-Hamburg überwiesen.
Von meinem früheren Arbeitgeber habe ich 2018 eine einmalige Kapitalleistung (Treuegeld) / Versorgungsguthaben in Höhe von 27.141,99 € brutto bzw. 20.408,98 € netto erhalten. habe. Des weiteren werden mir aus einem Versorgungskonto noch folgende Beträge ausbezahlt:

in 2019 4.455,15 € brutto
in 2020 4.622,48 € brutto
in 2021 4.789,81 € brutto
in 2022 4.957,14 € brutto

Gesamt ergibt das zwar ein Bruttobetrag in Höhe von 45.966,57 €, jedoch habe ich diesen Betrag nicht komplett in 2018 erhalten, und wie gesagt, das ist ein Bruttobetrag.

Nun teilt mir die AOK mit, ich muss ab März 2018 und für die kommenden 10 Jahre !!!!!, also bis 2028 !!! zu den oben erwähnten 277,32 € einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 71,06 pro Monat an die AOK bezahlen. Die Berechnung erfolgt nach Aussage der AOK wie folgt:

Versorgungsbezug 45.966,57 Euro / 120 Monate = 383,05 Euro.
Allgemeiner Beitragssatz in der KV: 14,6%
Zusatzbeitrag für die KV: 1,4%
Pflegeversicherung: 2,55%

Rechnung:
383,05 Euro * 14,6% = 55,93 Euro
383,05 Euro * 1,4 % = 5,36 Euro
383,05 Euro * 2,55% = 9,77 Euro
Gesamt 71,06 Euro

Begründung der AOK:
Bei versicherungspflichtigen Rentnern werden der Beitragsbemessung zugrunde gelegt
1. de Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung
2. der Zahlbetrag der Rente der vergleichbaren Einnahmen (Versorgungsbezüge) und
3. das Arbeitseinkommen

Da meine beitragspflichtigen Einnahmen unterhalb der BBG liegen, müsse ich aus meiner gesetzlichen Rente und aus meinen Versorgungsbezügen Beiträge entrichten.

Das alles ergibt für mich teilweise einen Sinn, wenn ich mehr bekomme muss ich mehr bezahlen, ABER:

Wenn ich diesen zusätzlichen Betrag in Höhe von 71,06 Euro x 120 Monate (bis 2028) nehme, ergibt das einen Gesamtbetrag von 8.522 €.
Teile ich diesen AOK-Zusatzbetrag mit dem geschätzten Gesamt-Nettobetrag (schätze 70% des Brutto-Versorgunsbezuges) = 32.76 Euro, ergibt sich eine Belastung auf das zu erhaltende Treuegeld / Versorgungskonto von fast 26,5 %, nur für die AOK. Das kann doch wohl nicht sein. Mir werden doch schon von der Rente mtl. 277,32 € abgezogen. Jetzt soll dieser Betrag auf 348 € / Monat erhöht werden.

Da zahlt man also sein ganzes Arbeitsleben lang den Höchstbeitrag an die AOK und die Politik sagt einem man müsse selbst für die Rente sorgen, tut man das alles, kommt die AOK und will sage und schreibe 25% von dem Treugeld. Habe mich deswegen schon an das Referat für Aufsicht Kranken-/Pflegeversicherung gewandt die die Angelegenheit seit nunmehr 2 Monaten prüfen, aber sich bisher nicht regen.

Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? Ist dies gesetzeskomform? Gibt es Möglichkeiten diesen Zusatzbeitrag und auch noch für die nächsten 10 Jahre zu vermeiden ?
Bin für jede Anregung und Tip dankbar
Luis

Czauderna
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Re: Erhöhung des KV Beitrages wegen Abfindung

Beitragvon Czauderna » 10.06.2018, 11:34

Hallo,
Wenn ich diesen zusätzlichen Betrag in Höhe von 71,06 Euro x 120 Monate (bis 2028) nehme, ergibt das einen Gesamtbetrag von 8.522 €.
Teile ich diesen AOK-Zusatzbetrag mit dem geschätzten Gesamt-Nettobetrag (schätze 70% des Brutto-Versorgunsbezuges) = 32.76 Euro, ergibt sich eine Belastung auf das zu erhaltende Treuegeld / Versorgungskonto von fast 26,5 %, nur für die AOK. Das kann doch wohl nicht sein. Mir werden doch schon von der Rente mtl. 277,32 € abgezogen. Jetzt soll dieser Betrag auf 348 € / Monat erhöht werden.


Das habe ich nicht so richtig verstanden - Beiträge sind vom Brutto zu berechnen - wie meinst du das mit deiner Netto-Schaetzung ?
Meines Wissens nach geht die Beitragspflicht für alle Bezüge in der Reihenfolge, wie du sie genannt hast bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: Erhöhung des KV Beitrages wegen Abfindung

Beitragvon heinrich » 10.06.2018, 21:14

der Grenzwert aus dem höchstens Beiträge zu berechnen sind beträgt mtl. 4425 EUR.
Nennt man Beitragsbemessungsgrenze

Deine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (leider hattest Du sie nicht angegeben)
wohl mtl. 2465,xx EUR (habe ich mir im Dreisatz umgegerechnet. weil Du die Beitragshöhe aus
der Rente angegeben hattest.

Die Beiträge aus Rente werden aus der BRUTTOrente berechnen.
Alles wird immer aus BRUTTO berechnet. Sonst gäbe es kein Netto.
Wenn man aus Netto berechnen würde: wie solle es danach heißen: netto-netto.

Bis 4425 EUR ist noch ca. 2000 EUR Platz um Beiträge zu zahlen.

Die Versorungsbezüge (dieses 1/120) und diese Bezüge auf 2019 (ich konnte nicht nachvollziehen, dies monatlich
oder einmalig gezahlt werden , sind ja bei Weitem nicht mehr als 2000 EUR.

FAZIT: aus allen von Dir genannten Einnahmen sind Beiträge zu zahlen.


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