KvdR 9/10 durch längere Arbeitszeit zu erreichen

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talljohn
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KvdR 9/10 durch längere Arbeitszeit zu erreichen

Beitragvon talljohn » 11.06.2018, 17:46

Hallo und guten Tag,

habe im Bekanntenkreis den Fall, dass ca. 4 Monate zu den 9/10 der 2. Arbeitshälfte fehlen um in die KVdR zu kommen, wenn die Person genau zum gesetzlichen Rentenalter in Rente geht. Wenn ca. 9 Monate freiwillig über die Alters/Rentengrenze gearbeitet würde, wären die 9/10 erreicht.
Frage: Wird eine solche Verlängerung über das Rentenalter hinaus auf diese Regelung angewendet?

(länger als Mutter nicht berufstätig, in PKV, mit Wieder-Einstieg ins Berufsleben GKV versichert, Kinderjahre schon angerechnet)

Dank & Gruß
Hans

Czauderna
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Re: KvdR 9/10 durch längere Arbeitszeit zu erreichen

Beitragvon Czauderna » 11.06.2018, 19:21

Hallo,
der Tag der Rentenantragstellung, nicht der Rentenbeginn, ist entscheidend für die Berechnung der Vorversicherungszeit.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: KvdR 9/10 durch längere Arbeitszeit zu erreichen

Beitragvon heinrich » 11.06.2018, 21:17

talljohn

Sind denn Kinder erzogen worden. Sind oder waren Kinder da (leibliche Stiefkinder, Adoptivkinder. Pflegekinder)

Wurde schon berücktigt, bei der Beurteilung, dass für JEDES Kind 3 Jahre zusätzlich angerechnet werden.

Falls nicht (und mindestens 1 Kind vorhanden), dann wäre die KVDR ja bereit erfüllt.

Rossi
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Re: KvdR 9/10 durch längere Arbeitszeit zu erreichen

Beitragvon Rossi » 11.06.2018, 21:55

Die KVdR-Berechnung ist ziemlich kompliziert.

Es kommt in der Tat auf den Tag der Rentenantragstellung an. Diesen kann man lenken und steuern, weil man es selbst in der Hand hat.

Gucke mal hier; dort ist ein KVdR-Rechner hinterlegt.

Wichtig: Bitte nicht taggenau den Rentenantrag stellen. Am besten ein Polster von 7 Tagen zusätzlich. Hängt einfach damit zusammen, dass jede Kasse in Deutschland einen eigenen Rechner gebastelt hat. Dort kommen unterschiedliche Ergebnisse heraus.

https://tacheles-sozialhilfe.de/startse ... /d/n/2237/

Rossi
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Re: KvdR 9/10 durch längere Arbeitszeit zu erreichen

Beitragvon Rossi » 11.06.2018, 22:14

Ach ja, wenn man die gesetzliche Altersgrenze erreicht hat, muss man nicht unbedingt sofort den Rentenantrag stellen. Denn bei der KVdR kommt es bekanntlich auf den Tag der Rentenantragstellung an.

Man bekommt (sofern die Altersgrenze erreicht) die Altersrente max. 6 Monate rückwirkend nachgezahlt. Dies kann man mit einrechnen.

Ansonsten gibt es für Stiefkinder auch 3 Jahre. Die Kinder müssen noch nicht einmal erzogen worden sein, ferner muss noch nicht einmal ein gemeinsamer Haushalt bestanden haben.


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