Familienversicherung durch Widerspruch rückwirkend nicht machbar?
Verfasst: 19.06.2018, 12:02
Hallo zusammen,
Ich bin Student und nebenberuflich selbstständig. Da ich über 30 bin, bin ich bei der TK freiwillig Krankenversichert.
Im August 2017 habe ich geheiratet und meine Frau ist voll berufstätig und ebenfalls bei der TK.
Da ich bei meiner Nebentätigkeit unter 425 Euro monatlich verdiene, dachte ich mir, dass ich mich über meine Frau Familienversichern könnte.
Am TK-Servicetelefon wurde mir gesagt, dass es kein Problem wäre dies rückwirkend zu tun, da beide Parteien über dieselbe KK laufen.
Der Antrag hierfür wurde im Januar 2018 gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid für 2016 abgegeben.
Da ich nicht richtig darüber nachgedacht habe bzw. es auch nicht besser wusste, wurde der Antrag im Mai 2018 von der KK abgelehnt mit dem Vermerk, dass das monatliche Einkommen höher als 425 Euro ist. Was 2016 auch so war. Man könnte ich mich über meine eigene doofheit ärgern. Aber was solls...
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt mit einer Gewinn und Verlustrechnung für 2017, die bestätigt, dass für den beantragten Zeitraum sehr wohl das monatliche Einkommen unter der besagten Grenze liegt.
Die TK hat mit dem Verweis auf §48 Abs. 1 SGB X, das Angebot gemacht mich ab dem 01.06.2018 in Familienversicherung aufzunehmen, wenn ich vom Widerspruch zurücktrete. Das wären 9 Monate KV-Beitrag, die ich nicht zurückbekommen würde.
Was meint ihr? Besteht die Chance mit dem Widerspruch doch rückwirkend oder zumindest auf Antragsstellung Famileneversichert zu werden? Falls ja, was muss da rein?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich bin Student und nebenberuflich selbstständig. Da ich über 30 bin, bin ich bei der TK freiwillig Krankenversichert.
Im August 2017 habe ich geheiratet und meine Frau ist voll berufstätig und ebenfalls bei der TK.
Da ich bei meiner Nebentätigkeit unter 425 Euro monatlich verdiene, dachte ich mir, dass ich mich über meine Frau Familienversichern könnte.
Am TK-Servicetelefon wurde mir gesagt, dass es kein Problem wäre dies rückwirkend zu tun, da beide Parteien über dieselbe KK laufen.
Der Antrag hierfür wurde im Januar 2018 gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid für 2016 abgegeben.
Da ich nicht richtig darüber nachgedacht habe bzw. es auch nicht besser wusste, wurde der Antrag im Mai 2018 von der KK abgelehnt mit dem Vermerk, dass das monatliche Einkommen höher als 425 Euro ist. Was 2016 auch so war. Man könnte ich mich über meine eigene doofheit ärgern. Aber was solls...
Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt mit einer Gewinn und Verlustrechnung für 2017, die bestätigt, dass für den beantragten Zeitraum sehr wohl das monatliche Einkommen unter der besagten Grenze liegt.
Die TK hat mit dem Verweis auf §48 Abs. 1 SGB X, das Angebot gemacht mich ab dem 01.06.2018 in Familienversicherung aufzunehmen, wenn ich vom Widerspruch zurücktrete. Das wären 9 Monate KV-Beitrag, die ich nicht zurückbekommen würde.
Was meint ihr? Besteht die Chance mit dem Widerspruch doch rückwirkend oder zumindest auf Antragsstellung Famileneversichert zu werden? Falls ja, was muss da rein?
Vielen Dank für Eure Hilfe!