Keine Wiederaufnahme in die Krankenversicherung, weil man nichts macht

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

Marned
Postrank3
Postrank3
Beiträge: 22
Registriert: 04.02.2011, 02:08

Keine Wiederaufnahme in die Krankenversicherung, weil man nichts macht

Beitragvon Marned » 24.06.2018, 01:18

Hallo liebe Experten,

ein deutscher Staatsangehöriger lebt in Deutschland, dann aber entscheidet in Großbritanien für ein Jahr zu studieren.

Wegen einem hohen Alter (34 Jahre alt) steht ihm keine studentische Krankenversicherung mehr zu und eine freiwillige wäre zu teuer. Daher schließt er eine Auslandskrankenversicherung ab, meldet sich in Deutschland ab, und kündigt seine gesetzliche Krankenversicherung. Eine britische Krankenversicherung hat er nicht.

Am Ende seines Studiums (1,5 Monate vor dem Ende) in Großbritanien geht er zurück nach Deutschland, da er die Abschlussarbeit auch von zu Hause schreiben darf. Wenn er nach Deutschland kommt, geht er zur Meldebehörde und meldet sich ab.

Es ist also so, dass er zwar studiert, aber halt nicht in Deutschland, daher verwehrt ihm die Krankenkasse die Wiederaufnahme in die Krankenversicherung, weil man in Deutschland nichts macht und auch keine sozialen Leistungen des Staates bezieht. Aus diesem Grund ist auch eine freiwillige nicht mehr möglich.
Die Auslandskrankenversicherung gilt dann nur noch 3 Wochen in Deutschland, und das nur wenn man nach dem Besuch zurück nach Großbritannien geht, um sein Studium dort abzuschließen.
Man ist also für 1,5 Monate gar nicht versichert.
Was sollte man tun?


Danke

Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 28 Gäste