Guten Tag,
mein Schwiegersohn ist vollschichtig bei einer
Zeitarbeitsfirma angestellt.
Nebenher betreibt er ein Piercingstudio und hat
einen Tätowierer versicherungspflichtig angestellt.
Seine Ehefrau arbeitet nebenher mit. Sie ist familienversichert.
Wie wirkt sich die selbständige Tätigkeit auf die
Krankenversicherung aus?
Vielen Dank für Antworten
COMBURG
selbständig oder amgestellt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: selbständig oder amgestellt
Hallo,
hier liegt wegen der Beschäftigung eines kranken versicherungspflichtigen Arbeitnehmers eine hauptberufliche Selbständigkeit vor. Das bedeutet, dass er in seiner Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma selbst nicht krankenversicherungspflichtig ist.
Gruss
Czauderna
hier liegt wegen der Beschäftigung eines kranken versicherungspflichtigen Arbeitnehmers eine hauptberufliche Selbständigkeit vor. Das bedeutet, dass er in seiner Tätigkeit bei der Zeitarbeitsfirma selbst nicht krankenversicherungspflichtig ist.
Gruss
Czauderna
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