Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Kassenpatient
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Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Kassenpatient » 19.07.2018, 15:52

Guten Tag Forumsfreunde.
Wer kann mein Rätsel lösen.

Einkommensarten Monatlich :
Einkommen aus Vermietung 2500,00 Euro
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit 1500,00 Euro
Brutto Arbeitslohn als Angestellter 550,00 Euro

Die Person ist gesetzlich Krankenversichert.
In welche Sparte fällt er nun ?
Freiwilligenversichert oder ist der KV Beitrag über das Angestelltenverhältnis gedeckt ?

Wenn Freiwilligenversicherung ( Da einkommen aus selbst. Tätigkeit höher ist ) Was genau soll da anfallen ?
Maximalbeitrag abzgl. Dem bereits gezahlten aus dem Angestelltenverhältnis ?
Bin gerade etwas ratlos.

Privatversicherung entfällt, da die Person bereits einmal am Herz erkrankt war und bereits über40 Jahre alt ist und dazukommend auch gesetzlich bleiben möchte.

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Czauderna » 19.07.2018, 16:16

Hallo,
die wöchentliche Verteilung der Arbeitszeit (Arbeitnehmer/Selbständig) wäre noch interessant. Unverbindliche Einschätzung von mir anhand der gemachten Angaben wäre hauptberuflich Selbständig und demnach wären nach 4550,00 € ( 2018: maximal aber nur 4.425,00 €) freiwilliger Beitrag zu entrichten, derzeit ca. 18% incl. Pflegeversicherung. Ein Anspruch auf den Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung bestünde in diesem Falle nicht. Ich weise nochmals ausdrücklich darauf hin, dass es sich hier um eine Einschätzung handelt aufgrund der gemachten Angaben. Eine endgültige Entscheidung trifft der Rentenversicherungsträger bzw. die Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Kassenpatient » 19.07.2018, 16:27

Irgendwie habe ich mir das schon fast gedacht....
Was ich allerdings absolut nicht raffe.
Dann lande ich bei 790 Euro KV Beitrag aus der freiwilligen Versicherung zzgl. 86,00 Euro aus dem Angestelltenverhältnis AG und AN Anteil
Das wären dann insgesamt 876,00 Euro pro Monat an Krankenversicherung.
Ohne Witz... Das darf man doch keinem "Normalen" Menschen ernsthaft erzählen.....
Mir kommen da grad mal die Tränen....
Und wenn ich dann mit diesem "fürstlichen" Mitgliedsbeitrag zum Zahnarzt gehe, bekomme ich ne Amalgam Blombe…. ?

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Czauderna » 19.07.2018, 16:30

Hallo,
nein, so ist das nicht richtig - im Falle, dass hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt, werden aus dem Arbeitnehmerentgelt keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt, die sind dann in voller Höhe von dir zu tragen und in den 4.425,00 € enthalten, deshalb auch kein Arbeitgeberanteil .
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Kassenpatient » 19.07.2018, 16:50

jetzt muss man sich mal das Verhältnis begucken.
Wenn ich die selbständige Tätigkeit nicht mache.
Habe ich vor Steuer 2500 aus der Vermietung
Und 550 aus dem Angestelltenverhältnis
KV Beitrag AG und AN insgesamt 86,00 Euro
Für die gleiche Leistung die ich bekomme.
Da stellt sich ernsthaft die Frage warum ich so blöde bin und die 1500 aus der Selbständigkeit dazu verdiene....
Davon gehen dann ca 700 KV weg, wenn man die 86 beachtet.

Das steht doch im Zuge der Gerechtigkeit in keinem Verhältnis. 0

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Czauderna » 19.07.2018, 19:25

Hallo,
doch steht es schon - denn es ist das Prinzip der GKV, dass alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für alle gleich sind (ausgenommen Krankengeld und ggf. Mutterschaftsgeld), und Prinzip ist auch, im Gegensatz zur PKV, dass sich die Beitragshöhe am Einkommen bemisst und nicht am Gesundheitszustand oder am Alter (früher wurde sogar in der PKV nach Geschlecht unterteilt). Prinzip ist auch, dass das Gesetz eben unterscheidet zwischen hauptberuflich Selbständig oder der sog. "nebenberuflichen" Selbständigkeit. Würde in deinem Fall die Krankenkasse auf nicht hauptberuflich Selbständig entscheiden, dann wären deine Einnahmen aus der nebenberuflichen Selbständigkeit sowie die Mieteinnahmen beitragsfrei
Was ist jetzt mit der Gerechtigkeit ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Kassenpatient » 20.07.2018, 10:33

Die Gerechtigkeit ist halt ein auszudiskutierendes Thema.
Ich bin alleine auf Steuerklasse 1
Zahle dann insgesamt über 800 Euro im Monat in die KV für eine Person, die sich das krank werden nicht mal aus Zeitgründen erlauben kann.

Verdient jemand 3000 Brutto, hat 2 Kinder und die Frau ist zu Hause und passt auf die Möbel auf,
Dann zahlt diese Person mit AG Anteil monatlich 462,50 Euro für 4 Personen.

Jetzt wird man sagen... das ich natürlich zumindest Brutto auch mehr verdiene... Insoweit richtig,
aber das wird mir ja auch nicht in den Schoß gelegt.

Demnach muss ich natürlich für mein Einkommen auch deutlich mehr arbeiten und trage täglich das Risiko mein "Lebenswerk" zu verlieren.
Das nur mal zur Ansicht der Dinge meinerseits.

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Czauderna » 20.07.2018, 11:24

Hallo,
ja, aus deiner Sicht gesehen, schon nachvollziehbar - der Haken daran ist eben, dass es sich bei der GKV um eine "Solidargemeinschaft" handelt und es eben dafür das SGB als Grundlage gibt. Wenn du deine Auffassung konsequent bestätigt haben willst, dann muss du diese Solidargemeinschaft verlassen und in die PKV wechseln, was aber dann nicht bedeutet, dass du im Alter dort besser aufgehoben sein wirst, immer vorausgesetzt du wirst alt und es gibt dann überhaupt noch die PKV (Stichwort: Bürgerversicherung).
Gruss
Czauderna

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Kassenpatient » 20.07.2018, 12:44

Ich muss zum Verständnis etwas weiter ausholen.
Ich war 20 Jahre selbständig und habe sehr gutes Geld verdient.
Von dem Geld was auf Steuerklasse 1 durch den Filter gezogen wurde, habe ich mir ein selbst bewohntes 1 Fam. Haus gekauft und ein Anlageobjekt.
Die Mieteinnahmen kommen aus dem Anlageobjekt und mein Haus verursacht nur Nebenkosten, die wiederum durch die Einahmen aus einer Photovoltaikanlage gedeckt sind.

Bedeutet ich habe die 2500 Euro Mieteinnamen für Eis und Cola und den Job mit den 550 Brutto habe ich wegen der KV angenommen.
Dafür gehe ich bei einem Logistikzentrum für 10,30 pro Stunde Arbeiten, das sind ca 50 Stunden im Monat.
Ich arbeite dort dür eine Reinigungsfirma und putze nach Feierabend der Mitarbeiter deren Büros.
Nur das man sich mal eine Vorstellung machen kann, dass ich mir für ganz genau garnichts zu schade bin.

Das mit der Selbständigkeit kam aus irgend einem Grund, weil ich zu viel Tagesfreizeit habe.
Ich Arbeite hier als Auftragsvermittler im Vertrieb eines mittelständigen Unternehmens.
Das ist halt mein "Eigentlich gelernter Job"

An sich würden die Mieteinnahmen reichen und die Putzstelle würde meine KV decken und bringt halt noch einmal zusätzlich so etwas über 400 in die Kasse.

Jetzt habe ich dazukommend noch einen Vermögenstand im 6 stelligen Bereich und muss das ganze tatsächlixh nixht machen, sondern mache es weil ich einfach gerne Arbeite und gerne etwas bewege.

Das einfach nur mal so zu meiner Vita um das Verständniss der Allgemeinheit zu erlangen.

In die private KV kann ich aufgrund einer Herzgeschichte nicht und als ich mich mit dem gesamten Thema privat KV und Rente etc beschäftigt habe.... wollte ich das auch ehrlich gesagt garnicht.
Ich habe für mich selbst entschieden das ich als Rentner in meiner gesetzlichen KV sehr gut, wenn nicht sogar besser aufgehoben bin.

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon matteo » 24.07.2018, 10:30

Hallo Kassenpatient,
schau Dir mal meine Beiträge hier an. Ich zahle 781,02 Euro, im Monat, Kassenbeitrag, als angeblich "freiwilliges" Mitglied.
Die GKV rechnet nur meine Einkünfte aus VuV und berücksichtigt nicht, dass ich ja diese Mietshäuser auch abzahlen muß, da diese ja u.A. mit Bankkredit gebaut sind. Bei ca. 1.000 Euro Einahme bleiben mir so noch ca. 200 Euro zum Leben. Muß man nicht verstehen.

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon Frank1 » 24.07.2018, 16:54

Ich kann hier keine Ungerechtigkeit erkennen. Allerdings wurden auch einige wichtige Punkte "vergessen".

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon matteo » 25.07.2018, 09:10

Frank1 hat geschrieben:Ich kann hier keine Ungerechtigkeit erkennen.


Was gibst zu beanstanden:
Einer der in die Privatinsolvenz geht, darf nicht über einen gewissen Satz hinaus (Hartz IV?) ausgeplündert werden.
Soweit ich weiß liegt das so bei ca. 1000 Euro/Monat bei einem erwachsenen Single.
Bei mir spielt das aber keine Rolle, ich werde bis zum letzten Blutstropfen, und darüber hinaus, ausgequetscht. 200 Euro im Monat zum Leben ist m.E. schon a bissl mager.
Zum Solidarbeitrag:
Mein Kassenheiner sagt, daß meine Kasse für meine Person 150 Euro/Monat aus dem GKV-Topf erhält.
Ich zahle aber, siehe oben, 781 Euro im Monat.
Also ist mein Anteil, den ich für die Allgemeinheit und den Verwaltungswasserkopf leiste jeden Monat 630 Euro.
Da ist über das 4-fache!
Wohl für all die, die gar keinen, oder nur geringen Beitrag leisten, und sich aber auch aus dem GKV-Topf bedienen.
Ich komme mir so vor, als würde ich mit offenem Geldbeutel herumlaufen, und jeder darf mal reinlangen!
Ich bin sicher kein AfD-Sympathisant oder -wähler. aber ein gewisses Verständnis für deren Denke kann ich inzwischen aufbringen.
Nicht zu vergessen, was unsere Solidargemeinschaft angeht: Ich zahle ich ja darüber hinaus auch noch Einkommensteuer, für Steuerklasse I, mit ca. 40 % auf die Einkünfte aus VuV. Und das ist ja noch sehr viel mehr, wie der Kassenbeitrag.

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon aldi110 » 25.07.2018, 10:18

moin Matteo,

ich kann dir genau erzählen wie das ist mit einem der in der Privatinsolvenz ist, ich war es bis zum Dez. letzten Jahres. Das Vermögen des Insolventen, wenn vorhanden, fließt in die Insolvenzmasse ein...das wären unter anderem auch Häuser. Du wirst also gleich zu anfangs nackig gemacht. Dann wirst du dazu gezwungen Arbeiten zu gehen und musst natürlich auch Krankenversicherungsabgaben löhnen, ich hab mal hier eine Abrechnung von mir vorliegen aus Nov. 16: Brutto 6109,41 € (Weihnachtsgeld dabei) Krankenversicherungsbeitrag AN 527,45 + 493,90 AG hinten raus netto hatte ich dann 3655,13 €, Sachpfändung waren es dann 1461,39...so kam es das ich mit 2 Kindern einen Auszahlungsbetrag von 2567,09 € hatte. Das war aber nicht alles was ich im Nov. 16 erhalten habe, auch eine Witwenrente erhalte ich. Es kamen also weitere Abzüge für die Kranken und Pflegeversicherung dazu, so das ich insgesamt im Nov. 2016 nur die KK über 1000 € hingelegt habe. Das trotz Insolvenz.

Dein Fall mag speziell sein, ich habe deine Beiträge auch verfolgt...jedoch vergisst du immer eines. Du hast Immobilien die du vermietest, die kannst du im Zweifel auch veräußern. Einer der insolvent ist, hat diese Möglichkeiten nicht.

gruß Aldi

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon matteo » 25.07.2018, 13:14

aldi110 hat geschrieben:Dein Fall mag speziell sein, ich habe deine Beiträge auch verfolgt...jedoch vergisst du immer eines. Du hast Immobilien die du vermietest, die kannst du im Zweifel auch veräußern. Einer der insolvent ist, hat diese Möglichkeiten nicht.


Natürlich kann man das so nicht ganz vergleichen. Ein Privatinsolventer hat ein, wenn auch geringes, Schonvermögen (z.B. eigenes Wohnhaus) und eine Pfändungsfreigrenze beim Einkommen. Es ist gesetzlich geregelt, das das Existenzminimum nicht unterschritten werden darf!
Und genau das trifft bei mir nicht zu: Ich habe Vermögen (Immobilien), und das weckt Begehrlichkeiten, wie z.B. die Gier der GKV, und ich werde unter das Existenzminium hinaus, abkassiert. Alles vom Gesetzgeber sanktioniert.Immer mit dem Argument: Verkauf dein Zeug und komm dann wieder. Nur kann ich von meinem Immobilien nix runterbeissen. Im Gegenteil: Wenn der Verkauf nicht den gewünschten Erlös bringt, stehe ich zwar ohne Immobilien, aber immer noch mit Schulden da. Kommt sicher gleich das nächste Argument: Selbst schuld, wer sich in die K. gesetzt hat.
Nur ist das ja praktisch mein Lebenswerk: Wohnungen zu bauen, damit andere Leute günstig wohnen können und ich ein paar Euros zur Alterssicherung habe, falls das Ganze mal abbezahlt ist.

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Re: Krankenversicherung - Freiwilligenversicherung - Wie wird gerechnet ?

Beitragvon aldi110 » 25.07.2018, 14:35

moin nochmal,

du irrst wenn du glaubst das es ein sogenanntes Schonvermögen gibt. Du musst dein gesamtes Vermögen angeben, selbst das Auto mit einem Restwert von vielleicht 500 € wird dir genommen. Das kann man dann beim Treuhänder mit seinem nicht pfändbaren Anteil des Einkommens einlösen. Somit spart man sich das vom Mund ab. Hast du ein Haus oder eine Wohnung, wird diese zwangsversteigert.

Hast du Schmuck, Goldbarren oder Aktien, musst du die abgeben. Was du behalten kannst ist deine Kleidung, Möbel, einen Fernseher, halt das was man zum Leben braucht und nicht irgendwie von großen Wert ist.

Selbst die Mietkaution die du vor der Insolvenz an deinen Vermieter gezahlt hast, wird bei einem Umzug komplett gepfändet. Stell dir das nicht so einfach vor mit der Insolvenz, und vor allem...du stehst 10 Jahre lang in der Schufa, das ist richtig blöd. Auch ein Insolventer will mal umziehen, glaubst du der kriegt ne Wohnung? Im Internet bestellen? kann man vergessen...und trotz allem löhnt man fette Beiträge an KK und co.

Viel schlimmer finde ich das einem immer mehr Leistungen gestrichen werden, oder mit zum teil rechtswidrigen Methoden verweigert werden. DAs betrifft nicht nur die KK, das ist auch so bei der DRV oder anderen sich selbst überlassenen Institutionen.

gruß aldi


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