Versicherungspflicht für Studenten: "Art der Ausbildung?"

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Versicherungspflicht für Studenten: "Art der Ausbildung?"

Beitragvon gelöschter Nutzer » 30.07.2018, 01:10

Ich grüße Euch!

Hier ist mal wieder ein Ex-Soldat, der um Hilfe ersucht.

Es geht diesmal um §5 SGB V Abs. 1 Nr. 9:

9.
(1) Versicherungspflichtig sind

9. Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen eingeschrieben sind, [...] bis zum Abschluß des vierzehnten Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des dreißigsten Lebensjahres; Studenten nach Abschluß des vierzehnten Fachsemesters oder nach Vollendung des dreißigsten Lebensjahres sind nur versicherungspflichtig, wenn die Art der Ausbildung oder familiäre sowie persönliche Gründe, insbesondere der Erwerb der Zugangsvoraussetzungen in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungswegs, die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen,


Folgende Ausgangslage:

[Details nachträglich entfernt, da Frage beantwortet]

Nun die Frage: Was erwartet mich mit Blick auf die GKV ab 08/18?

Ich falle ich ja nicht mehr "regulär" unter den §5 Abs. 1 SGB V. Aber wie genau habe ich den Passus mit der "Art der Ausbildung" zu verstehen? In meinem Fall handelt es sich um ein von der Bundeswehr gefördertes Zweitstudium zur Vorbereitung auf den Wechsel in den zivilen Arbeitsmarkt. Hilft mir das irgendwie weiter?

Falls nein, sehe ich das richtig, dass es dann auf einen Wechsel in die FKV hinaus läuft?

Danke im Voraus und viele Grüße!
Zuletzt geändert von gelöschter Nutzer am 01.03.2019, 22:03, insgesamt 1-mal geändert.

Czauderna
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Re: Versicherungspflicht für Studenten: "Art der Ausbildung?"

Beitragvon Czauderna » 30.07.2018, 10:04

Hallo,
nein, das wird nicht weiterhelfen - es geht hier um die Verlängerung der Krankenversicherungspflicht als Student über das 30. Lebensjahr hinaus.
Deine zeit als Zeitsoldat (auch wenn da ein Erststudium enthalten war) wird nicht berücksichtigt, das es keine Krankenversicherungspflicht als Student gab, ergo kann da auch nix verlängert werden, meine ich. Es wird auf die freiwillige Versicherung als Student hinauslaufen - was hat denn deine Krankenkasse dazu gesagt ?.
Gruss
Czauderna

gelöschter Nutzer

Re: Versicherungspflicht für Studenten: "Art der Ausbildung?"

Beitragvon gelöschter Nutzer » 30.07.2018, 14:20

Hallo,

mit der Krankenkasse habe ich erst jetzt nach Deiner Erstauskunft telefoniert. Ja, es läuft auf die freiwillige Versicherung als Student hinaus, und zwar mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 %. Hier müsste ich aber ggf. nochmal in zwei Punkten nachhaken:

1. hier ist die Rede von: "Studierende, die sich für die freiwillige Versicherung in der GKV entscheiden, erhalten für maximal 6 Monate den Übergangstarif für Studierende in der Studienabschlussphase. Dieser besitzt einen Beitragssatz von 10,22 % aufs Einkommen, [...]".
Weißt Du vielleicht, welche Modalitäten hierfür gelten? In der Studienabschlussphase bin ich nämlich tatsächlich insofern, dass ich ab dem 01.09.18 meine Masterarbeit beginne und diese bis 01.12. abschließen werde.

2. Ich erhalte Übergangsgebührnisse. Ist es korrekt, dass diese als Grundlage für die Berechnung der Beiträge herangezogen werden?

Vielen Dank!

Czauderna
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Re: Versicherungspflicht für Studenten: "Art der Ausbildung?"

Beitragvon Czauderna » 30.07.2018, 16:36

Hallo,
das verhält sich so - wenn man als Student pflichtversichert ist, dann endet diese Pflichtversicherung eben grundsaetzlich mit Ablauf des 14. Fachsemesters oder mit Vollendung des 30. Lebensjahrs. Mit der Pflichtversicherung endet auch zunächst die Mitgliedschaft in der GKV. Der Student kann dann wählen ob er in der GKV verbleiben will oder ob er in die PKV wechselt. Quasi als Anreiz dafür, nicht in die PKV zu wechseln gibt es diesen "Sondertarif". Ich denke, auch das trifft nicht für dich zu.
Zu deiner 2. Frage - ja, die Übergangsgebührnisse sind beitragspflichtig.
Gruss
Czauderna

gelöschter Nutzer

Re: Versicherungspflicht für Studenten: "Art der Ausbildung?"

Beitragvon gelöschter Nutzer » 30.07.2018, 19:48

Alles klar, ich bedanke mich nochmals für die Auskunft!

Gruß!


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