PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

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saari
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PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

Beitragvon saari » 13.08.2018, 08:29

Guten Morgen und vorab ersteinmal besten Dank an diejenige welche hier die Fragen beantworten und helfen.

Meine Situation und dabei ein paar Fragen:
51 Lj., ab 1992 selbstdg.+PKV(niedrg.Tarif ohne Zahnvers),1985 Ausbildg.+Beruf 7Jahre GKV. Ehefrau GKV, unsere 2 Kinder über sie GKV.
Nun im Umfeld Horrormeldg. von Bekannten in PKV mit 7-850Euro PKV Tarifen. Mein Ziel: Wechsel in die GKV.

Ab 1.Sept. geringfg.Beschäftg(500E)angenommen, dort in GKV schon angemeldet, PKV noch nicht gekündigt, warte auf ein Angebot der privat.Zusatzversichrg. für Ehefrau und mich 2-Bett Zimmer i.KHaus(Rücklagen würden da angerechnet?) Sinnvoll ?

Frage: Was passiert bei Entlassung in Probezeit? Stand hier im Forum, GKV muß aufnehmen, wenn PKV gekündigt ? Korrekt?
Hat die GKV nicht auch eine Pflicht der Krankenversicherungsaufnahme(wenn PKV gekündigt) oder können sie sagen gehen sie zurück zur PKV ??

Wann soll ich PKV kündigen (jetzt sofort)? Ist diese obligat.Anschlußversicherg.(so hier im Forum gelesen) identisch mit der freiwillg.GKV(ist das diegleiche) ?
Lt.Telefon. Aussage der GKV(im Falle der Entlassg.Probezeit): Wir müssen das prüfen ??

Wie lange muß man geringfg.beschäftigt sein(Monate/Einkommen 500? reicht aus) um in die freiwillige GKV zu wechseln ?
(SGB 5 §9 schreibt was von 12Monaten, andereGKV Beraterin weiste mich telefon. auf §188 Abs.4 SGB hin, und meinte schon nach 4 Wochen?).

Frage: 9/10 Regelung. Muß ich wenn ich nun GKV versichert bin, später bei Rentenbeginn wieder zurück in die PKV(so eine andere Meinung) ?
Frage: Darf ich bei einer Familienversicherung NICHT selbstdg. tätig sein, auch nicht unter 300 E monatlich ?

Vielen Dank für die Beantwortung, danke nochmals. Grüße saari.

Czauderna
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Re: PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

Beitragvon Czauderna » 13.08.2018, 11:08

Hallo, erst einmal - herzlich willkommen im Forum.
Zunächst ist es wichtig, dass du nicht mehr hauptberuflich selbständig bist, denn wenn das noch der Fall ist, dann hilft dir der 500,00 € Job nicht weiter
und ein Wechsel in die GKV bleibt dir verwehrt. Ansonsten gilt grundsaetzlich, wenn du einmal GKV-versichert bist (theoretisch kann das nur ein Tag sein), dann kannst du auch in der GKV verbleiben wenn sich dein Status ändert.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

Beitragvon saari » 13.08.2018, 12:03

Danke Czauderna, für die Rückantwort.
Ich bekam schon einen tel.Anruf nach wenigen Tagen von der GKV: Was mit meiner selbstdg. Tätigkeit sei. Habe diese 2018 nun eingestellt.
Meine Einnahmen aus der selbstdg.Tätigkeit waren gering, dazu kommen jedoch jährl.Vermietung/Verpachtung(3-4Tsd E).

Meine geringf.Tätigkeit wird meine selbstdg.Tätigkeit in 2018 überlagern, somit hauptberuflich sein. Was ist mit Vermietg./Verpachtg. wo wird dieses hinzugerechnet, als "hauptberufl.Einnahme" ?
Darf ich nun(auch bei Familienversicherg.) niemals mehr selbstdg.tätig sein, auch geringfg.selbstdg.nicht,bei GKV Versicherung ?
Nochmals 1.Frage: Bin ich, nach Entlassung in Probezeit(nach kurzer Zeit von 4-8 Wochen) schon GKV aufnahmeberechtigt(wenn PKV gekündigt) ?

Czauderna
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Re: PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

Beitragvon Czauderna » 13.08.2018, 12:18

Hallo,
ich war während meiner Berufszeit auch u.a. mit solchen Entscheidungen befasst. Also, wenn mir ein Fall wie dieser vorgekommen wäre, dann hätten bei mir sämtliche Alarmklingeln losgeschlagen und ich hätte mir mal das Arbeitsverhältnis näher angeschaut, Das hätte nämlich sehr danach ausgesehen, dass da jemand einen günstigen Weg in die GKV gesucht hat und dass ihm da ein "Arbeitgeber" etwas geholfen hat. Bitte jetzt nicht so verstehen, dass ich dir das jetzt unterstelle, aber in der Praxis kann genau das passieren und wenn dann die Sache mit der Beschäftigung nicht absolut wasserdicht ist, d.h. einer Betriebsprüfung stand hält, dann gibt es Ärger.
Nun aber nochmal zu deiner konkreten Frage - was deine Mieteinnahmen betrifft, so sind dies als krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer beitragsfrei - bei einer freiwilligen (Weiter)Versicherung dagegen sind sie beitragspflichtig. Ob diese Mieteinnahmen als Arbeitseinkommen zählen, das entscheidet die Krankenkasse nach einer individuellen Beurteilung, d.h. bekommst du diese Mieteinnahmen, weil du die Vermietung gewerbsmäßig selbst betreibst oder an einer entsprechenden Firma beteiligt bist, dann bist du zumindest nebenher selbständig - allerdings, solange die Kasse deinen Status nicht auf "hauptberuflich Selbständig" setzt, i9st auch hier dieses Arbeitseinkommen beitragsfrei solange du krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bist.
Wie ich schon schrieb, wenn eine Krankenversicherungspflicht oder auch Familienversicherung beendet wird und der Betroffene keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz nachweist oder nachweisen kann, dann greift die obligatorische Anschlussversicherung und das kann im Extremfall tatsächlich nach nur einem Tag der Krankenversicherungspflicht oder Familienversicherung der Fall sein - wenn auch wirklich alles passt.
Gruss
Czauderna

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Re: PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

Beitragvon saari » 13.08.2018, 12:59

Hallo Czauderna, keine Sorge, verstehe dich, und auch die GKV wenn Nachfragen kommen, (telefon.)tun sie ja auch, meine Beschäftigung findet bei einem Betrieb(Gastro) statt den es schon lange gibt. Können gerne prüfen.

Meine Mieteinnahmen sind durch private Vermietung(Mietshaus), nicht durch eine Firma entstanden. Also wäre es unabdingbar, oder besser wenn die geringfg. Einahmen jährlich über den 3-4 Tsd Mieteinnahmen liegen, damit eindeutig hervorgeht das meine neuer Job der Hauptberuf ist, verstehe ich das so ? Ist Vermietung eigtl.ein "Beruf" ?

Ist diese obligat.Abschlußversicherung(bei Probezeit Rausschmiß) die "freiwillige" GKV Versicherung, oder ist diese ein anderes Modell ?

Würdest du die PKV so schnell wie möglich kündigen ?

Nochmals, darf ich keinen cent mehr als freiwillg.GKV Versicherter, -selbstdg.-offiziell nebenbei-arbeiten, unterhalb der geringf.Beschäftigung von 500E, (evtl. als Nebenerwerb, der unter dem geringfg.und Vermietg.einahmen liegt ?
Danke, habt ihr eigtl.einen Spendentopf für all die Mühe der Beantwortung der Fragen ,spende für diese Hilfe gerne was.

Czauderna
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Re: PKV-GKV geringfg.Beschäftg.

Beitragvon Czauderna » 13.08.2018, 13:38

Hallo,
lass dir eine Mitgliedsbescheinigung von deiner neuen GKV-Kasse geben und kündige dann die PKV.
"Vermieter" kann auch ein Beruf sein - ich hatte z.B. mehrere Versicherte, die Mehrfamilienhäuser besaßen und daraus ihre Einnahmen bezogen.
Die waren als Selbständige gemeldet und demzufolge auch so bei der Krankenversicherung eingestuft.
Noch einmal, du kannst als krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer nebenher Einnahmen in unbegrenzter Menge haben, die grundsaetzlich beitragsfrei sind (ausgenommen Versorgungsbezüge und/oder gesetzlich Renten).
Bleiben wir mal bei deinen Mieteinnahmen - selbst, wenn diese monatlich 3000,00 € betragen sollten, wäre das egal und beitragsfrei, oder ersetzen wir Mieteinnahmen mit Kapitalerträgen, wäre das Gleiche. Auch selbständig dürftest du nebenher sein, eben nur nicht hauptberuflich selbständig.
Gruss
Czauderna


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