Familienversicherung bei Mieteinnahmen

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Schneeweißchen
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Familienversicherung bei Mieteinnahmen

Beitragvon Schneeweißchen » 23.08.2018, 12:40

Hallo liebes Forum,

ich bin ganz neu hier und hoffe, ihr könnt mir vielleicht helfen. Ich bin gesetzlich versichert, noch in Elternzeit, mein Kind ist bei mir familienversichert. In ein paar Monaten endet meine Elternzeit und ich werde eine neue Arbeit beginnen. Mein Kind hat seit kurzem durch ein Erbe Mieteinnahmen über der 400?-Euro-Grenze der gesetzlichen Kasse.
Ist es korrekt, dass mein Kind deshalb nicht mehr bei mir familienversichert sein kann und selbst versichert werden muss? Wenn ja, muss diese Versicherung freiwillig gesetzlich sein oder könnte ich das Kind privat versichern? Gibt es irgendwelche Fristen oder kann ich das machen, wenn ich die neue Arbeit starte? Ich finde leider nichts dazu. Meine Kasse möchte ich (noch) nicht fragen, solange ich mich so schlecht auskenne.
Danke für eure Hilfe,
Schneeweißchen

Czauderna
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Re: Familienversicherung bei Mieteinnahmen

Beitragvon Czauderna » 23.08.2018, 16:20

Hallo, willkommen im Forum
ja, leider ist so. Wenn Kinder selbst Einkuenfte haben, welche die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreiten, dann ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich und sie müssen selbst versichert werden. Das kann in der bisherigen GKV-Kasse passieren, geht aber auch über eine PKV. Bei der GKV Versicherung geht es nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze und schlägt mit mindestens ca. 182,00 € zu Buche. Die Familienversicherung endet mit dem Beginn des Zuflusses der Mieteinnahmen.
Gruß
Czauderna

ratte1
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Re: Familienversicherung bei Mieteinnahmen

Beitragvon ratte1 » 23.08.2018, 16:55

Hallo Schneeweißchen,

die Einkommensgrenze für eine Familienversicherung bei deiner Tochter beträgt 435,- Euro monatlich.

Wichtig:
Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können sämtliche Aufwendungen abgesetzt werden, die durch die mit dieser Einkunftsart verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten veranlasst sind. Dazu gehören insbesondere Betriebskosten aller Art, Geldbeschaffungskosten, Versicherungsbeiträge und der Erhaltungsaufwand, soweit sich diese Ausgaben auf das Gebäude beziehen und der Einkommenserzielung in dieser Einkunftsart dienen.
Zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind die steuerlichen Vergünstigungen nach § 10e EStG sowie die normalen Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 ff. EStG abzugsfähig.

Nur wenn die so berechneten Einnahmen deiner Tochter über der Einkommengrenze liegt, müsste sie sich selber versichern.

MfG

ratte1


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