Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?
Verfasst: 06.09.2018, 14:04
Hallo,
meine Situation ist wie folgt:
- ich bin seit Geburt in der PKV
- abgesehen von Ferien und Studentenjobs war ich nie Angestellter, sondern seit dem Studium (2004) selbständig
- aus diversen Gründen will ich mich zum 1.10.2018 in Teilzeit anstellen lassen (22.5h/ Woche) und das Gewerbe nebenbei auslaufen lassen (5-10h /Woche).
- Zu den Einkünften:
- 01.01 - 31.09.2018 aus Gewerbe ~54.000
- ab 01.10 aus Gewerbe ca 1.500/ Monat
- ab 01.10 aus Anstellung 2.500/ Monat
Ich habe viel recherchiert, aber leider keine klar Antwort auf folgende Fragen gefunden:
Frage 1: Gilt für mich die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ich habe den Vertrag mit der PKV nach dem Studium in 04/2006 geschlossen. Davor mein Vater zu meinen Gunsten.
Frage 2: Muss ich in die GKV wechseln und wenn ab wann?
Oder anders gefragt: Wie werden die JAEG/BBG berechnet, wenn wie bei mir eine Veränderung im laufenden Jahr eintritt.
Ich habe immer wieder gehört, dass es vorausschauend berechnet wird, aber was das konkret heißt habe ich bisher nicht herausgefunden.
Option 1: Für 2018 werden alle Einkünfte addiert: 54.000 + 4.500 + 7.500 = 66.000. Da dies mehr als die JAEG/ BBG ist darf ich 2018 privat versichert bleiben. Ab 2019 dann wohl GKV?
Option 2: Es ist egal was ich bis 10/2018 verdient habe und es werden nur die Einkünfte ab 10/2018 für die nächsten 12 Monate betrachtet => 12 x 4000 = 48.000 => wohl ab 10/2018 GKV pflichtig
Option 3: Wie 2, nur dass der Wechsel in die GKV erst 01/2019 vorgenommen wird, da es keine unterjährigen Wechsel gibt??
Option 4: Bei den Einkünften aus Gewerbe wird nicht nach Monaten differenziert, sondern gleichmäßig über 12 Monate verteilt, z.B: (54.000 + 4.500) / 12 = 4.875/ Monat und diese Summe für die vorausschauende Berechnung benutzt ( 12 x (2.500 + 4.875) = 88.500 > JAEG/ BBG).
Und weil auch der Fall theoretisch noch möglich ist: Was wäre, wenn mein Gewinn aus Gewerbe bis zum 31.09.2018 nur 40.000 betragen würde?
Nach Option 1 wäre ich dann bei 40.000 + 4.500 + 7.500 = 52.000. Was wäre davon die Folge? Wechsel in die GKV zum 01.10.2018, 01.01.2018 oder 01.01.2019?
Frage 3: Wie belege ich der Krankenkasse die Veränderung meiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Voraus? Ich kann das zwar ziemlich gut einschätzen, aber erstens ist meine Einschätzung wohl kaum ein Beleg und zweitens man weiß ja nie was wirklich kommt.
Allen, die mir helfen sei vorab schon vielmals gedankt!
Beste Grüße
Sebi
meine Situation ist wie folgt:
- ich bin seit Geburt in der PKV
- abgesehen von Ferien und Studentenjobs war ich nie Angestellter, sondern seit dem Studium (2004) selbständig
- aus diversen Gründen will ich mich zum 1.10.2018 in Teilzeit anstellen lassen (22.5h/ Woche) und das Gewerbe nebenbei auslaufen lassen (5-10h /Woche).
- Zu den Einkünften:
- 01.01 - 31.09.2018 aus Gewerbe ~54.000
- ab 01.10 aus Gewerbe ca 1.500/ Monat
- ab 01.10 aus Anstellung 2.500/ Monat
Ich habe viel recherchiert, aber leider keine klar Antwort auf folgende Fragen gefunden:
Frage 1: Gilt für mich die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ich habe den Vertrag mit der PKV nach dem Studium in 04/2006 geschlossen. Davor mein Vater zu meinen Gunsten.
Frage 2: Muss ich in die GKV wechseln und wenn ab wann?
Oder anders gefragt: Wie werden die JAEG/BBG berechnet, wenn wie bei mir eine Veränderung im laufenden Jahr eintritt.
Ich habe immer wieder gehört, dass es vorausschauend berechnet wird, aber was das konkret heißt habe ich bisher nicht herausgefunden.
Option 1: Für 2018 werden alle Einkünfte addiert: 54.000 + 4.500 + 7.500 = 66.000. Da dies mehr als die JAEG/ BBG ist darf ich 2018 privat versichert bleiben. Ab 2019 dann wohl GKV?
Option 2: Es ist egal was ich bis 10/2018 verdient habe und es werden nur die Einkünfte ab 10/2018 für die nächsten 12 Monate betrachtet => 12 x 4000 = 48.000 => wohl ab 10/2018 GKV pflichtig
Option 3: Wie 2, nur dass der Wechsel in die GKV erst 01/2019 vorgenommen wird, da es keine unterjährigen Wechsel gibt??
Option 4: Bei den Einkünften aus Gewerbe wird nicht nach Monaten differenziert, sondern gleichmäßig über 12 Monate verteilt, z.B: (54.000 + 4.500) / 12 = 4.875/ Monat und diese Summe für die vorausschauende Berechnung benutzt ( 12 x (2.500 + 4.875) = 88.500 > JAEG/ BBG).
Und weil auch der Fall theoretisch noch möglich ist: Was wäre, wenn mein Gewinn aus Gewerbe bis zum 31.09.2018 nur 40.000 betragen würde?
Nach Option 1 wäre ich dann bei 40.000 + 4.500 + 7.500 = 52.000. Was wäre davon die Folge? Wechsel in die GKV zum 01.10.2018, 01.01.2018 oder 01.01.2019?
Frage 3: Wie belege ich der Krankenkasse die Veränderung meiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Voraus? Ich kann das zwar ziemlich gut einschätzen, aber erstens ist meine Einschätzung wohl kaum ein Beleg und zweitens man weiß ja nie was wirklich kommt.
Allen, die mir helfen sei vorab schon vielmals gedankt!
Beste Grüße
Sebi