Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?

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sebi
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Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?

Beitragvon sebi » 06.09.2018, 14:04

Hallo,

meine Situation ist wie folgt:
- ich bin seit Geburt in der PKV
- abgesehen von Ferien und Studentenjobs war ich nie Angestellter, sondern seit dem Studium (2004) selbständig
- aus diversen Gründen will ich mich zum 1.10.2018 in Teilzeit anstellen lassen (22.5h/ Woche) und das Gewerbe nebenbei auslaufen lassen (5-10h /Woche).
- Zu den Einkünften:
- 01.01 - 31.09.2018 aus Gewerbe ~54.000
- ab 01.10 aus Gewerbe ca 1.500/ Monat
- ab 01.10 aus Anstellung 2.500/ Monat

Ich habe viel recherchiert, aber leider keine klar Antwort auf folgende Fragen gefunden:

Frage 1: Gilt für mich die Jahresarbeitsentgeltgrenze oder die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze?
Ich habe den Vertrag mit der PKV nach dem Studium in 04/2006 geschlossen. Davor mein Vater zu meinen Gunsten.


Frage 2: Muss ich in die GKV wechseln und wenn ab wann?
Oder anders gefragt: Wie werden die JAEG/BBG berechnet, wenn wie bei mir eine Veränderung im laufenden Jahr eintritt.
Ich habe immer wieder gehört, dass es vorausschauend berechnet wird, aber was das konkret heißt habe ich bisher nicht herausgefunden.

Option 1: Für 2018 werden alle Einkünfte addiert: 54.000 + 4.500 + 7.500 = 66.000. Da dies mehr als die JAEG/ BBG ist darf ich 2018 privat versichert bleiben. Ab 2019 dann wohl GKV?

Option 2: Es ist egal was ich bis 10/2018 verdient habe und es werden nur die Einkünfte ab 10/2018 für die nächsten 12 Monate betrachtet => 12 x 4000 = 48.000 => wohl ab 10/2018 GKV pflichtig

Option 3: Wie 2, nur dass der Wechsel in die GKV erst 01/2019 vorgenommen wird, da es keine unterjährigen Wechsel gibt??

Option 4: Bei den Einkünften aus Gewerbe wird nicht nach Monaten differenziert, sondern gleichmäßig über 12 Monate verteilt, z.B: (54.000 + 4.500) / 12 = 4.875/ Monat und diese Summe für die vorausschauende Berechnung benutzt ( 12 x (2.500 + 4.875) = 88.500 > JAEG/ BBG).

Und weil auch der Fall theoretisch noch möglich ist: Was wäre, wenn mein Gewinn aus Gewerbe bis zum 31.09.2018 nur 40.000 betragen würde?
Nach Option 1 wäre ich dann bei 40.000 + 4.500 + 7.500 = 52.000. Was wäre davon die Folge? Wechsel in die GKV zum 01.10.2018, 01.01.2018 oder 01.01.2019?

Frage 3: Wie belege ich der Krankenkasse die Veränderung meiner Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Voraus? Ich kann das zwar ziemlich gut einschätzen, aber erstens ist meine Einschätzung wohl kaum ein Beleg und zweitens man weiß ja nie was wirklich kommt.


Allen, die mir helfen sei vorab schon vielmals gedankt!


Beste Grüße
Sebi

Dipling
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Re: Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?

Beitragvon Dipling » 06.09.2018, 20:07

Die besondere JAE gilt nur, wenn am Stichtag 31.12.2002 eine PKV als Arbeitnehmer bestand. Ist hier nicht der Fall.
Zur Berechnung der JAE fliessen nur die Lohneinkünfte - also Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit- ein. Die Gewerbeeinkünfte sind nicht relevant.

Bedeutet: Versicherungspflicht in der GKV ab 01.10.2018, da der Job sowohl vom Verdienst als auch Zeiteinsatz her überwiegt. Damit liegt keine hauptberufliche Selbständigkeit vor, welche eine Versicherungspflicht in der GKV ausschliessen würde. Außerdem greift die grundsätzliche Fallgruppenregelung:
"Eine selbstständige Tätigkeit wird nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn außerdem in einer abhängigen Beschäftigung vollschichtig gearbeitet wird. Das gilt auch bei Arbeitnehmern, die mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten und ein monatliches Arbeitsentgelt von mehr als der Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2018 = 1.522,50 Euro) erzielen."

heinrich
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Re: Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?

Beitragvon heinrich » 06.09.2018, 21:04

Dipling: Kompliment für die kurze Antwort.
Ich war schon gedanklich bei einer ellenlangen Antwort.

zu Frage 3 möchte noch was sagen: wie man das der KK nachweist.
Solche Fälle kommen nicht täglich vor. Dazu gibt es keine offizielle Beschreibung wie man so etwas nachweisen kann/muss.

Du solltest Kontakt mit der KK suchen und es abSPRECHEN (reden meine ich)

Ich persönlich würde mich überzeugen lassen, wenn Du den letzten Einkommensteuerbescheid und letzte BWA vorlegt
und dabei schriftlich erklärst, dass Du die Einkünfte daraus z.B. in 40 Stunden die erzielt hast
und durch Aufnahme der Beschäftigung von 22,5 Stunden die Selbstständigkeit nur noch mit xxx Stunden die Woche ausüben kannst
und daher ab 1.10.2018 nur noch Einkünfte aus Selbstständigkeit in Höhe von xx EUR erwartest.

Die Senkung der Einkünfte ( das rate ich Dir) sollten sich später auch noch belegen lassen.
Noch ein Tipp: im Einkommensteuerbescheid stehen nur die gesamten Einkünfte aus der Selbstständigkeit (nicht diffenziert für
die Zeit bis 30.09 und ab 01.10.2018

PS: 31.09: gibt es nicht: September hat nur 30 Tage


Dipling: das meinte ich: ich habe wieder zuviel geschrieben

sebi
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Re: Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?

Beitragvon sebi » 06.09.2018, 22:18

Hallo ihr beiden,

vielen lieben Dank für eure kompetenten und schnellen Antworten.

Noch ein Tipp: im Einkommensteuerbescheid stehen nur die gesamten Einkünfte aus der Selbstständigkeit (nicht diffenziert für
die Zeit bis 30.09 und ab 01.10.2018

Das das so ist, ist mir bekannt, aber ich weiß nicht ganz wie ich den Tipp einordnen soll bzw. was du mir damit sagen willst?
Etwa, das das nicht so einfach zu belegen ist mit der Veränderung der Einnahmen? BWAs über die Zeiträume sollten dann doch dienlich sein!?

PS: 31.09: gibt es nicht: September hat nur 30 Tage

:oops: wohl wahr

Zur Berechnung der JAE fliessen nur die Lohneinkünfte - also Einkünfte aus Arbeitnehmertätigkeit- ein. Die Gewerbeeinkünfte sind nicht relevant.

Heißt, dass die Einkünfte nur relevant dafür sind zu beurteilen was überwiegt, Selbständigkeit oder Anstellung?

Eine weitere Frage hätte ich noch:
Ich bin verheiratet und haben Kinder. Meine Frau ist gesetzlich versichert und verdient weniger als ich. Bislang konnten die Kinder immer bei Ihr Familienversichert sein, weil meine Einkünfte (aus Gewerbe) unter der JAEG lagen.
Ich gehe davon aus, dass die GKV meiner Frau auch für dieses Jahr nachfragen wird.
Welche Beträge und Zeiträume sind hier dann relevant?

1. Einkünfte Jan - Sep 2018 dürfen 9/12 der JAEG i.H.v 59.400 = 44.550 nicht übersteigen?
Da würde ich mit meinen 54.000 drüber liegen => Kinder müssen nachträglich versichert werden

2. Einkünfte Jan - Sep 2018 dürfen die komplette JAEG nicht übersteigen?
Da würde ich dann drunter liegen => Kinder können in der Familienversicherung bleiben

3. Einkünfte Jan - Dez 2018 aus Gewerbe dürfen JAEG nicht übersteigen?
Da wäre ich dann mit 58.500 vermutlich darunter, soweit sich die Zahlen so eintreten => Kinder können in der Familienversicherung bleiben

4. Alle Einkünfte aus 2018 dürfen die JAEG nicht übersteigen?
Da würde ich mit vrsl. 66.000 dann drüber liegen => Kinder müssen nachträglich versichert werden

In jedem Fall müsste ich wenn, dann die Kinder nur von Jan-Sep nachträglich privat oder freiwillig gesetzlich versichern, richtig?


Würde mich freuen, wenn ihr mir auch hier wieder eine kurze und kompetente Antwort geben könntet.

Vielen lieben Dank und einen schönen Abend

Sebi

heinrich
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Re: Unterjähriger Wechsel Selbständig -> Anstellung / PKV -> GKV / Wie JAE berechnen?

Beitragvon heinrich » 07.09.2018, 07:42

ja: BWA über die getrennten Zeiträume sind dienlich , um später (falls überhaupt danach gefragt wird)
belegen zu können, dass es zum 01.10.2018 eine Zäsur (wesentliche Änderung) bei den
Einkünften aus Selbstständkeit ergab.

JAE: nur Lohneinkünfte
JA, Dipling hat es ja schon gesagt: nuuuur Einkünfte aus dem Arbeitsverhältnis.
Dabei zählen keeeeine Einkünfte aus Selbstständigkeit, aus Vermietung oder aus irgendwas anderem
Man rechnet das aktuelle Gehalt
2500 x 12 (iiiimmer x 12; auch wenn es unterjährig beginnt) = 30.000
30.000 ist das zu diesem Zeitpunkt am 1.10.2018 gültige Jahresarbeitsentgelt (Arbeitsentgelt = Bezüge aus Arbeitsverhältnis)
30.000 ist unter der JAE-Grenze. Diese beträgt für DICH (es gilt die allgemeine JAE-Grenze für Dich von 53.100 = 4425 x 12).

ALSO: bist Du zu diesem Zeitpunkt NICHT JAE-Überschreiter.

Der erste von zwei Punkten für eine Versicherungspflicht ist damit erfüllt., Nämlich Du bist uuunter JAE.

der zweite Punkt, der auch noch dazu führen könnte, dass Du NICHT-versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung
aus dem Arbeitsverhältnis bist, wäre, wenn Du hauptberuflich Selbstständigkeit bist

Das wurde hier ja schon hinlänglich beschrieben: Das dürftest Du nicht sein. Abklärung mit KK empfehle ich Dir

noch ein DRITTER Punkt und trotzdem nicht-versicherungspflichtig zu sein, wäre, wenn Du über 55 Jahre bist.
Das dürfte hier wohl nicht der Fall sein.

zur FAMI (Familienvesicherung) der Kinder:
wenn man das Jahr bis 30.09 und ab 01.10 in zwei Abschnitte teilt, dann müsste man bei
den Einkünfte aus der Selbstständkeit tatsächlich zur dem Ergebnis kommen, dass
anteilig für 9 Monate die JAE-Grenze für 9 Monate üüüberschritten wird.
Man "könnte" zum Ergebnis kommen, dass daher die Kinder für diese 9 Monate NICHT mehr in der FAMI wären
und für 9 Monate jedes Kind zu einem Beitrag von ca. 185 EUR versichert werden müsste.

Es ist aber anders: die KK richten sich an ein Besprechungsergebnis der Spitzenverbännde der KK vom 27.09.2007.
Danach endet die FAMI für die Kinder mit Ende des Monats der Ausstellung des Einkommensteuerbescheides (STB).
Bsp: STB erstellt im Mai 2019 (für 2018). Es würde hier "möglichweise" festgestellt, dass die JAE-Grenze für die Beurteilung
der FAMIs für die Kinder (59.400 im Jahr 2018) üüüberschritten wäre.
Es müsste dann zum 31.5.2019 die FAMI beendet werden.
Haaaast Du es schon erkannt: zum 31.05.2019 bist bist ja schon ab 01.10.2018 Mitglied einer gesetzlichen KK geworden.
Daher endet die FAMI für die Kinder auch N I C H T am 31.05.2019.




für Profis: natürlich gilt am 31.05.2019 nicht der Grenzwert 59.400, sonder ein höherer, nämlich der noch nicht bekannte Wert für 2019


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