Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragvon aldi110 » 15.09.2018, 08:50

moin,

folgendes hat sich ereignet. Meine Tochter bezieht seit 4 Jahren eine Halbwaisenrente, hat auch bis zur Änderung (ich glaube 2017) Krankenkassenbeiträge davon abgeführt. Somit war sie als Schülerin nicht mehr über mich Familienversichert, sie war oder ist in der KVDR versichert. Nach der Änderung 2017 wurde die Halbwaisenrente dann Beitragsfrei ausgezahlt.

Jetzt ist sie ins 2. Lehrjahr gekommen und verdient ~ 720 € Brutto, davon führt sie natürlich Abzüge ab unter anderem Krankenkassenbeiträge. Die Rentenversicherung schickte nun eine Neuberechnung der Halbwaisenrente zu, von Ihrer Rente wird jetzt wieder Krankenkassenbeitrag und Pflegeversicherung abgeführt. Ich rief gestern bei der DRV an und erhielt die Auskunft das die nur das machen was denen von der Krankenkasse mitgeteilt wird. Die Krankenkasse sagte mir ich solle einen Antrag auf Erstattung der Beiträge stellen. Was ist richtig, was sollte ich eurer Meinung nach unternehmen?

https://rentenbescheid24.de/neue-kranke ... isenrente/

Wenn ich diesen Bericht richtig lese, hat die DRV und die Krankenkasse mal wieder versagt.

gruß Aldi

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Re: Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragvon aldi110 » 15.09.2018, 11:31

noch 2 infos die nicht im Text stehen,

im ersten Jahr hat sie keinen Verdienst gehabt, bei Ihrer Ausbildung ist es erforderlich das dass erste Jahr in einer Berufsschule absolviert wird. Sie ist jetzt 19 Jahre alt.

gruß Aldi

Rossi
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Re: Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragvon Rossi » 15.09.2018, 21:30

Nach meinem Kenntnisstand ist die Halbwaisenrente nur dann beitragsfrei, wenn kein anderer Versicherungspflichttatbestand vorliegt.

So ganz offensichtlich liegt der Fall hier.

Im ersten Jahr hat sie kein Ausbildungsgehalt erzielt, sodass hieraus auch kein weiterer Versicherrungspflichttatbestand vorgelegen hat. D.h., benitragsfrei.

Ab dem 2. Jahr erhält sie ein Ausbildungsentgelt, welches versicherungspflichtig nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V ist. Da wir jetzt einen 2. Tatbestand der Versicherungspflicht haben (Azubi und KVdR) verdrängt der Tatbestand eines Azubis die KVdR. D.h., die KVdR wird beseitigt, weil der Azubi-Tatbetand vorrangig ist. Die Beitragspflicht der Rente ergibt sich dann aus § 249a i. V. m. § 255 Abs. 1 SGB V!

Schwer zu verstehen, aber es scheint so zu sein!!

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Re: Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragvon aldi110 » 15.09.2018, 22:32

Moin,

danke für die Antwort, ich will aber noch was nachlegen.

"Beitragsfreiheit bei Waisenrentenbezug
Waisenrentner, die von der Krankenversicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V erfasst werden, sind nach § 237 Satz 2 SGB V beitragsfrei, bis die Altersgrenzen des § 10 Abs. 2 SGB V (Familienversicherung) erreicht werden. Das bedeutet, dass ein Waisenrentner aus der Hinterbliebenenrente keine Beiträge zur Krankenversicherung entrichten muss. Entsprechend der Altersgrenzen der Familienversicherung bedeutet dies, dass die Beitragsfreiheit:

grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
bei Schüler, Studierende und Auszubildende oder wenn ein freiwilliges soziales oder freiwilliges ökologisches Jahr geleistet wird bis längstens zum 25. Lebensjahr
gilt.

Im Falle einer Schul- oder Berufsausbildung eines Waisen wird die Waisenrente bis längstens zum vollendeten 27. Lebensjahr geleistet. Das bedeutet, dass bis zum vollendeten 25. Lebensjahr Beitragsfreiheit vorliegt und anschließend bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Beiträge aus der Rente zu leisten sind."

Und

"Neue Krankenversicherungspflicht bei der Waisenrente: Beitragsfreiheit für Bestandsrentner
Befindet sich der Waise in einer Berufs-oder Schulausbildung wird die Waisenrente bis maximal zum 27. Lebensjahr gezahlt. Wissenswertes zum Thema Waisenrente können Sie hier nachlesen.

In diesem Fall besteht bis zum 25. Lebensjahr die Beitragsfreiheit in der gesetzlichen KV.

Generell gilt auch für Bestandsrentner die Beitragsfreiheit. Bestandsrentner sind solche, die vor dem 01.01.2017 einen Rentenantrag auf eine Waisenrente gestellt haben (Voll- oder Halbwaisenrente)."

Hat sich hier durch die Änderung in 2017 tatsächlich etwas geändert? Ich muss auch immer wieder Lesen das der Gesetzgeber die Bezieher von Waisenrenten finanziell entlasten will.

gruß Aldi

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Re: Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragvon aldi110 » 16.09.2018, 09:06

moin,

ist echt schwierig da was passendes zu finden, aber jetzt hier von der DRV BW, unter III

https://www.deutsche-rentenversicherung ... onFile&v=2

gruß Aldi

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Re: Beitragspflicht KV für Halbwaisenrenter in Ausbildung

Beitragvon Rossi » 17.09.2018, 13:02

Deine Tochter ist aber nicht Mitglied als Waisenrentnerin im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 11 b SGB V.

Die KVdR (Waisenrentner) wird durch die Mitgliedschaft als Arbeitnehmerin gem. § 5 Abs. 8a SGB V verdrängt. Da sie kein Mitglied als Waisenrentnerin ist, kommt folglich die Beitragsfreiheit auch nicht zu tragen. Wo nix iss, kann auch nix beitragsfrei sein.

Wenn beide Mitgliedschaften (KVdR und Arbeitnehmerin) parallel bestehen würden, dann wäre dies beitragsfrei. Dies ist aber nicht so!!!!


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