Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen GKV

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osiris18
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Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen GKV

Beitragvon osiris18 » 03.10.2018, 17:24

Hallo allerseits,

ich habe eine Frage an die Experten: ich bin GKV-versichert, werde ab 1. November ein Teilzeit-Festanstellung über 19, 5 Stunden antreten und habe zusätzlich noch Einkünfte aus Kapitalerträgen und Mieteinkünfte, bin ab 1.11. dann pflichtversichert.

Nun bin ich am überlegen, ob ich noch ein kleines Nebengewerbe, also eine selbständige Tätigkeit, beim Gewerbeamt anmelde. Betonung liegt auf "klein", also ca. 4-5 Stunden in der Woche. Einkünfte vermutlich auch gering, vielleicht 100-150 EUR pro Woche.

Nun frage ich mich, wie sich das auf meine Krankenversicherung auswirken würde. Wenn ich ein Nebengewerbe anmelde, würden dann nur die 100-150 EUR pro Woche aus dem Nebengewerbe als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gerechnet oder würden dann auch die Mieteinkünfte und Kapitalerträge hinzugerechnet, also so wie bei hauptberuflicher Selbständigkeit?

Hintergrund der Frage ist, dass sich ein so kleines Nebengewerbe nicht rechnen würde, wenn dann die Gefahr bestünde, dass Einkünfte aus Nebengewerbe, Mieteinkünften und Kapitalerträgen von der GKV aufaddiert werden, womöglich das Arbeitseinkommen aus unselbständiger Tätigkeit übertreffen würden und hieraus dann die Kassenbeiträge errechnet würden.

Kann mir jemand sagen, wie die GKV das im Allgemeinen beurteilen wird? Das würde mich freuen.

Vielen Dank vorab!

Czauderna
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Re: Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen

Beitragvon Czauderna » 03.10.2018, 17:32

Hallo,
so, wie geschildert, also Pflichtversichert als Arbeitnehmer, muss weder für die Mieterträge und die Kapitalerträge und auch für das Arbeitseinkommen aus der nicht hauptberuflichen Selbständigkeit ein Krankenversicherungsbeitrag entrichtet werden.
Auch wenn diesen beiden "Nebeneinkommen" das Bruttoarbeitsentgelt monatlich überschreiten würden ändert das nix an der Beitragsfreiheit dieser zusätzlichen Einkünfte.
Gruss
Czauderna

osiris18
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Re: Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen

Beitragvon osiris18 » 04.10.2018, 22:00

Super, vielen Dank für die Antwort! Das ist doch mal eine vernünftige Regelung bei der GKV!

Thaler1
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Re: Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen

Beitragvon Thaler1 » 12.10.2018, 23:45

hmm..das ist ja interessant...
also wenn ich abhängig beschäftigt bin...und nebenberuflich ein flohrierendes Unternehmen führe...oder super tolle Zinseinkünfte habe..
..dann zählen NUR die abhängig beschäftigen Einkünfte.
preisfrage: was ist dann nebenberuflich?

osiris18
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Re: Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen

Beitragvon osiris18 » 13.10.2018, 10:07

Ich gehöre zwar nicht zum Experten-Team, aber eines weiß ich jedenfalls: Die GKV hat hier einen Ermessensspielraum und wird genau prüfen, was überwiegt: Die abhängige Beschäftigung in zeitlicher und/oder finanzieller Hinsicht oder eben die selbstständige Tätigkeit in zeitlicher und/oder finanzieller Hinsicht. Eben welche Beschäftigung für den Lebensunterhalt wichtiger ist. Wenn das Unternehmen also wirklich florierend sein sollte, im Sinne von "überwiegend" dann wird das vermutlich nicht funktionieren. So müßte es jedenfalls nach meinem Wissensstand sein.

Czauderna
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Re: Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen

Beitragvon Czauderna » 13.10.2018, 10:56

Hallo osiris18,
deshalb habe ich geschrieben "nicht hauptberuflich Selbständig" - also unter der Voraussetzung, dass der Status von der Krankenkasse entsprechend geprüft wurde.
Gruss
Czauderna


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