Teilzeit-Festanstellung 19,5 Stunden, Mieteinkünfte und Kapitalerträge, eventuell kleines Nebengewerbe, Auswirkungen GKV
Verfasst: 03.10.2018, 17:24
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage an die Experten: ich bin GKV-versichert, werde ab 1. November ein Teilzeit-Festanstellung über 19, 5 Stunden antreten und habe zusätzlich noch Einkünfte aus Kapitalerträgen und Mieteinkünfte, bin ab 1.11. dann pflichtversichert.
Nun bin ich am überlegen, ob ich noch ein kleines Nebengewerbe, also eine selbständige Tätigkeit, beim Gewerbeamt anmelde. Betonung liegt auf "klein", also ca. 4-5 Stunden in der Woche. Einkünfte vermutlich auch gering, vielleicht 100-150 EUR pro Woche.
Nun frage ich mich, wie sich das auf meine Krankenversicherung auswirken würde. Wenn ich ein Nebengewerbe anmelde, würden dann nur die 100-150 EUR pro Woche aus dem Nebengewerbe als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gerechnet oder würden dann auch die Mieteinkünfte und Kapitalerträge hinzugerechnet, also so wie bei hauptberuflicher Selbständigkeit?
Hintergrund der Frage ist, dass sich ein so kleines Nebengewerbe nicht rechnen würde, wenn dann die Gefahr bestünde, dass Einkünfte aus Nebengewerbe, Mieteinkünften und Kapitalerträgen von der GKV aufaddiert werden, womöglich das Arbeitseinkommen aus unselbständiger Tätigkeit übertreffen würden und hieraus dann die Kassenbeiträge errechnet würden.
Kann mir jemand sagen, wie die GKV das im Allgemeinen beurteilen wird? Das würde mich freuen.
Vielen Dank vorab!
ich habe eine Frage an die Experten: ich bin GKV-versichert, werde ab 1. November ein Teilzeit-Festanstellung über 19, 5 Stunden antreten und habe zusätzlich noch Einkünfte aus Kapitalerträgen und Mieteinkünfte, bin ab 1.11. dann pflichtversichert.
Nun bin ich am überlegen, ob ich noch ein kleines Nebengewerbe, also eine selbständige Tätigkeit, beim Gewerbeamt anmelde. Betonung liegt auf "klein", also ca. 4-5 Stunden in der Woche. Einkünfte vermutlich auch gering, vielleicht 100-150 EUR pro Woche.
Nun frage ich mich, wie sich das auf meine Krankenversicherung auswirken würde. Wenn ich ein Nebengewerbe anmelde, würden dann nur die 100-150 EUR pro Woche aus dem Nebengewerbe als Einkünfte aus selbständiger Arbeit gerechnet oder würden dann auch die Mieteinkünfte und Kapitalerträge hinzugerechnet, also so wie bei hauptberuflicher Selbständigkeit?
Hintergrund der Frage ist, dass sich ein so kleines Nebengewerbe nicht rechnen würde, wenn dann die Gefahr bestünde, dass Einkünfte aus Nebengewerbe, Mieteinkünften und Kapitalerträgen von der GKV aufaddiert werden, womöglich das Arbeitseinkommen aus unselbständiger Tätigkeit übertreffen würden und hieraus dann die Kassenbeiträge errechnet würden.
Kann mir jemand sagen, wie die GKV das im Allgemeinen beurteilen wird? Das würde mich freuen.
Vielen Dank vorab!