KV für die Kinder

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Katharina85
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KV für die Kinder

Beitragvon Katharina85 » 04.10.2018, 00:37

Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

Folgender Sachverhalt:
Ich bin zurzeit in Elternzeit und bin gesetzlich versichert.
Mein Mann ist selbstständig und ist seit 2014 privat versichert.
Wir haben 4 gemeinsame Kinder, die über mich familienversichert sind.
Zurzeit leben wir überwiegend von unseren Mieteinnahmen plus Einkommen unter 1000 € mtl. aus dem Gewerbe meines Mannes.

Seit 2016 konzentrieren wir uns auf die Vermietung und haben nach Abzügen von Darlehen der Mietobjekte mtl. Einnahmen in Höhe von ca. 7000 €.
Gestern haben wir den Steuerbescheid 2016 erhalten und das zu versteuernde Einkommen ist wie folgt:

Ehemann: 67.000 €
Ich: 12.000 €
Da das „Haupt“-Mietobjekt (woher die hohe Miete fließt) nur auf meinen Mann läuft, wurden die Mieteinnahmen ihm «zugeordnet «.

Nun ist es so, dass er die Kinder sicherlich über sich versichern muss, da er so hohe Einnahmen hat!?
Die Frage ist, ab wann? Rückwirkend ab 2016 oder ab sofort (Erhalt vom Steuerbescheid).

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt einigermaßen verständlich wiedergeben.

Gruß Katharina

Czauderna
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Re: KV für die Kinder

Beitragvon Czauderna » 04.10.2018, 14:06

Hallo,
ein Fall für unseren Experten Heinrich - ich kann nur sagen, dass es nicht so ist, dass dein Ehemann ggf. die Kinder über sich, also in der PKV, versichern müsste sondern dass die Kinder auch eine freiwillige Mitgliedschaft in deiner Krankenkasse haben können - würde mtl. ca. 170,00€ pro Kind kosten.
Gruss
Czauderna

heinrich
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Re: KV für die Kinder

Beitragvon heinrich » 04.10.2018, 18:58

wer um alles in der Welt einem Mann,
der eine 1985 geboren Ehefrau hat
und die zusammen 4 Kinder haben, geraten,
dass dieser sich privat versichern soll.

Für den Fall, dass eine gewissene sogenannte Gesamteinkommensgrenze überschritten ist (diese ist hier überschritten),
sind sage und schreibe V I E R Kinder nicht mehr familienversichert (Abkürzung: FAMI).
Schlechter geht es ja wohl nicht mehr. Mehrbeitrag wird monatlich sein 180-190 EUR x VIER = 720 -760 EUR im Monat.

Wenn die Frau jetzt auch noch freiwillig versichert ist, wird der Beitrag bei ihr auch noch höher. Bis zu 400 EUR/Monat

Ob rückwirkend: das wäre noch zu prüfen.

Czauderna: ich bin ja eigentlich nicht Spezialist für FAMI. Sondern nur für freiwillige Versicherung, die sich hier nach FAMI anschließt.
Aber das dürften wir hinbekommen.


Die Frau ist gesetzlich versichert. Wie denn ???
pflichtversichert (Beschäftigung oder Arbeitslosengeld oder oder oder) ??
oder
freiwillig versichert ??

Welches Datum hat der Einkommensteuerbescheid (meist oben rechts zu sehen).

Es wird vom zu versteuernden Einkommen geschrieben. Das interessiert nicht.

Die EINKÜNFTE würde ich gerne wissen.
Getrennt nach Mann und Frau
und getrennt nach der Art
also
Gewerbe, Vermietung/Verpachtung / nichtselbstständige Arbeit


Bitte möglichst in Tabellenform, damit ich nicht so viel lesen musst (wie ihr jetzt).

Katharina85
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Re: KV für die Kinder

Beitragvon Katharina85 » 04.10.2018, 21:24

Dankeschön schon mal für die Antworten.

Da ich noch (bis zum 29.01.2019) in Elternzeit bin, bin ich noch über meinen Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert.

Ich habe den Steuerbescheid nun vor mir liegen:
Der Steuerbescheid ist vom 25.09.2018.

Einkünfteart / Ehemann / Ehefrau
Gewerbe / 9.559 € / - - -
nichtselbstständige Arbeit / - - - / - - -
VuV / 62.963 € / 10.857 €
sonstige (priv. Veräußerung) / 13.392 € / 13.392 €

Gesamt / 85.914 € / 24.249 €

Welche Möglichkeiten haben wir nun? Wenn mein Mann sein Gewerbe aufgibt und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt (er hätte eine in Aussicht), könnte er dann in die gesetzliche Krankenkasse zurück wechseln? Er ist Baujahr 1984.

Und was mir ganz große Bauchschmerzen bereitet, müssen wir nun rückwirkend ab 2016 Beiträge für die Kinder bezahlen?

heinrich
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Re: KV für die Kinder

Beitragvon heinrich » 05.10.2018, 18:20

wenn die Grenze (sie beträgt im Jahr 2018 59.400) überschritten ist wegen
-- Einkünften aus Gewerbe: dann endet die FAMI für die Kinder mit Ende des Monats der Ausstellung
des Einkommensteuerbescheides, also zum 30.09.2018 = keine Nachzahlung
--Einkünften aus VERMIETUNG/VERPACHTUNG, dann endet die FAMI mit dem 31.12.2016.
Somit sind ab 1.1.2016 für 4 Kinder Beiträge nachzuzahlen.

Bei den hohen Einkünften aus Vermietung/Verpachtung musst Du bei Deiner KK schon einen Deppen finden,
der die FAMI bis 30.09.2018 einräumt.


Zum Thema, ob Deine Mann in einem Arbeitsverhältnis versicherungspflichtig wird.
Es müsste 1. mehr 450 EUR verdient werden und 2. nicht mehr als 4950 EUR im Monat
und WICHTIG
3. die Beschäftigung muss gegenüber der Selbstständigkeit überwiegen.

Er darf also nicht überwiegend, juristisch NICHT hauptberuflich selbstständig sein.


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