Folgender Sachverhalt:
Ein Azubi ist verpflichtet sich gesetzlich zu versichern.
Nun ist der Azubi auch nebenbei selbständig für sein Vater.
Der Azubi steht nur mit seinem Namen hinter sein Geschäft und der Vater erledigt das Tagesgeschäft als Vollbeschäftigter, weil der Azubi Vollzeit in seiner Ausbildungsstätte ist.
Jetzt die Frage wie wird die Krankenkasse es auswerten als nebenbei selbständig oder vollzeit?
Grüße
newbie2333
Sachverhalt Ausbildung Selbständig
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Sachverhalt Ausbildung Selbständig
Hallo,
das kann man so nicht sagen - die Prüfung ob jemand hauptberuflich Selbständig ist oder nicht nimmt die Krankenkasse und/oder die Rentenversicherung vor. Mit den gemachten Angaben ist auch eine Vermutung nicht möglich, so müsste man z.B. wissen ob welche Unternehmensform es sich handelt und ob der Vater beim Sohn angestellt ist in Vollzeit.
Gruss
Czauderna
das kann man so nicht sagen - die Prüfung ob jemand hauptberuflich Selbständig ist oder nicht nimmt die Krankenkasse und/oder die Rentenversicherung vor. Mit den gemachten Angaben ist auch eine Vermutung nicht möglich, so müsste man z.B. wissen ob welche Unternehmensform es sich handelt und ob der Vater beim Sohn angestellt ist in Vollzeit.
Gruss
Czauderna
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