Ansprüche aus § 116 SGB

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aldi110
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Ansprüche aus § 116 SGB

Beitragvon aldi110 » 24.10.2018, 07:19

moin,

ich hätte folgende Frage an die Experten im Forum. Nehmen wir an ein Arbeitnehmer (öffentlicher Dienst, angestellter) wird von seinem Arbeitgeber immer wieder in den Bournout getrieben. In den letzten 10 Jahren hat er davon 2 durchlebt, wird jetzt in den 3. getrieben. Er versucht sich zu wehren, sagt nein, nimmt die Mehrarbeit nicht an ( das wäre die Arbeit von 4 Leuten, er würde also 3 vertreten). Es gibt durchaus mehr Personal im Sachgebiet, der Arbeitnehmer weist darauf hin, auch auf Vorerkrankungen die Resultat genau dieses Vorgehens in der Vergangenheit waren. Dem Vorgesetzten interessiert das nicht, baut immer mehr Druck auf.

Beim Arbeitnehmer treten inzwischen psychosomatische folgen auf, wie zb. Schlaflosigkeit, Gereiztheit, Konzentrationsschwierigkeiten usw.


Wenn sich der AN nun in die Hände der Ärzte gibt und versucht hier erneut auf die Beine zu kommen, kann sich die Krankenkasse hier die Kosten der Behandlung und gegebenenfalls des Krankengeldes vom AG wiederholen? Ich glaube das sagt doch der § 116 SGB aus.

In dem Fachbereich in dem der AN tätig ist ist diese Handlungsweise seit Jahren an der Tagesordnung, es sind sehr viele Kollegen da die Überlastungsanzeigen geschrieben haben die aber letztendlich nicht zum Erfolg geführt haben da es dem Personalrat auch egal ist. Wenn nun einer Anfangen würde und die Krankenkasse dem AG auffordert die Behandlungskosten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu erstatten, vielleicht würde das eher zum Erfolg oder einer Verbesserung führen.

Wie müsste der AN vorgehen?

gruß Aldi

Czauderna
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Re: Ansprüche aus § 116 SGB

Beitragvon Czauderna » 24.10.2018, 10:57

Hallo,
ich kenne es aus der Praxis so, dass grundsaetzlich nur der Versicherte Ansprüche gegenüber Behandlern/Verursachern stellen kann und sich die Krankenkassen als indirekt Betroffene an diese Klagen anhängen - Stichwort : Behandlungsfehler oder Körperverletzung (Opfer von Gewalttaten)
Forderungen der Krankenkasse gegenüber Arbeitgebern kenne ich eigentlich nur aus dem Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalls, also wenn der Arbeitgeber hätte zahlen müssen aber de Krankenkasse bereits Krankengeld gezahlt hat.
Der § 116 SGB V. passt hier meiner Meinung nach nicht oder meinst du ein anderes SGB-Buch ?
Um überhaupt seitens der Kasse, rein theoretisch, eine Forderung gegenüber dem Arbeitgeber aufzustellen, müsste es tatsächlich "amtlich" festgestellt sein, dass auch wirklich der Arbeitgeber ( das könnte die Firma als solches sein, aber auch andere Beschäftigen (Vorgesetzte) der Firma) dafür verantwortlich ist, dass der Versicherte sich in ärztliche Behandlung begeben musste - die Meinung/Auffassung des Arbeitnehmers, dass dem so ist, reicht hier alleine nicht aus bzw. würde nicht ausreichen, wenn es in der Praxis so möglich wäre. Wie gesagt, ich kenne es aus meiner Praxis nicht, dass eine solche Problematik mal an die Kasse herangetragen wurde und ich sehe auch derzeit keine Rechtsgrundlage speziell für einen solchen Fall.
Sicher werden sich dazu noch andere Experten melden.
Gruss
Czauderna

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Re: Ansprüche aus § 116 SGB

Beitragvon aldi110 » 25.10.2018, 08:22

moin,

selbstverständlich liegen ärztliche Atteste, Schriftverkehr mit Vorgesetzten, mehrere Überlastungsanzeigen usw aus der Vergangenheit vor. Auch explizite Hinweise auf die damaligen Erkrankungen liegen vor, so das ein Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hier schon anhand der Aktenlage bescheinigt werden kann. Auch stellt sich die Frage ob eine Strafanzeige mit Strafantrag wegen Körperverletzung im Amt noch gestellt werden sollte. Hinreichende Anhaltspunkte gibt es... Darüber hinaus waren die in der Vergangenheit vorgefallenen Erkrankungen und Behandlungen in Kliniken oder Kuren auch Grund für eine Schwerbehinderung.

gruß Aldi

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Re: Ansprüche aus § 116 SGB

Beitragvon Czauderna » 25.10.2018, 09:43

Hallo,
na, wenn das alles bewiesen ist, dann steht ja einer Klage nichts mehr im Wege. Ob die Kasse sich einer solchen Klage anschließen wird um die Behandlungskosten vom Verursacher, der grob fahrlässig oder gar mit Vorsatz gehandelt hat, das kann nur die Kasse selbst entscheiden.
Gruss
Czauderna

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Re: Ansprüche aus § 116 SGB

Beitragvon aldi110 » 25.10.2018, 15:20

moin,

ok, also wenn ich das recht verstehe, dann muss erst eine Klage des Opfers erfolgen, damit die Krankenkasse sich hinten dran hängt um die Kosten wieder zu kriegen. Wenn ich raten müsste, die Kosten für ein solches Verfahren wird natürlich erst einmal das Opfer tragen. Soweit richtig?

Ich gehe davon aus es ist eine Schadensersatz Klage, der einzige Schaden der mir hier vorerst einfällt ist die Differenz Krankengeld-Verdienst. Ich habe nicht vor meinen Arbeitgeber zu verklagen, erstens weil ein solches Verfahren sicherlich Jahre dauern wird. Ich das Kosten-Risiko hätte und dann vermutlich erst recht Spießruten laufen würde bei der Arbeit. Eher suche ich mir eine andere Arbeit...ist ja im Moment nicht so schwer.


gruß Aldi


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