Ansprüche aus § 116 SGB
Verfasst: 24.10.2018, 07:19
moin,
ich hätte folgende Frage an die Experten im Forum. Nehmen wir an ein Arbeitnehmer (öffentlicher Dienst, angestellter) wird von seinem Arbeitgeber immer wieder in den Bournout getrieben. In den letzten 10 Jahren hat er davon 2 durchlebt, wird jetzt in den 3. getrieben. Er versucht sich zu wehren, sagt nein, nimmt die Mehrarbeit nicht an ( das wäre die Arbeit von 4 Leuten, er würde also 3 vertreten). Es gibt durchaus mehr Personal im Sachgebiet, der Arbeitnehmer weist darauf hin, auch auf Vorerkrankungen die Resultat genau dieses Vorgehens in der Vergangenheit waren. Dem Vorgesetzten interessiert das nicht, baut immer mehr Druck auf.
Beim Arbeitnehmer treten inzwischen psychosomatische folgen auf, wie zb. Schlaflosigkeit, Gereiztheit, Konzentrationsschwierigkeiten usw.
Wenn sich der AN nun in die Hände der Ärzte gibt und versucht hier erneut auf die Beine zu kommen, kann sich die Krankenkasse hier die Kosten der Behandlung und gegebenenfalls des Krankengeldes vom AG wiederholen? Ich glaube das sagt doch der § 116 SGB aus.
In dem Fachbereich in dem der AN tätig ist ist diese Handlungsweise seit Jahren an der Tagesordnung, es sind sehr viele Kollegen da die Überlastungsanzeigen geschrieben haben die aber letztendlich nicht zum Erfolg geführt haben da es dem Personalrat auch egal ist. Wenn nun einer Anfangen würde und die Krankenkasse dem AG auffordert die Behandlungskosten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu erstatten, vielleicht würde das eher zum Erfolg oder einer Verbesserung führen.
Wie müsste der AN vorgehen?
gruß Aldi
ich hätte folgende Frage an die Experten im Forum. Nehmen wir an ein Arbeitnehmer (öffentlicher Dienst, angestellter) wird von seinem Arbeitgeber immer wieder in den Bournout getrieben. In den letzten 10 Jahren hat er davon 2 durchlebt, wird jetzt in den 3. getrieben. Er versucht sich zu wehren, sagt nein, nimmt die Mehrarbeit nicht an ( das wäre die Arbeit von 4 Leuten, er würde also 3 vertreten). Es gibt durchaus mehr Personal im Sachgebiet, der Arbeitnehmer weist darauf hin, auch auf Vorerkrankungen die Resultat genau dieses Vorgehens in der Vergangenheit waren. Dem Vorgesetzten interessiert das nicht, baut immer mehr Druck auf.
Beim Arbeitnehmer treten inzwischen psychosomatische folgen auf, wie zb. Schlaflosigkeit, Gereiztheit, Konzentrationsschwierigkeiten usw.
Wenn sich der AN nun in die Hände der Ärzte gibt und versucht hier erneut auf die Beine zu kommen, kann sich die Krankenkasse hier die Kosten der Behandlung und gegebenenfalls des Krankengeldes vom AG wiederholen? Ich glaube das sagt doch der § 116 SGB aus.
In dem Fachbereich in dem der AN tätig ist ist diese Handlungsweise seit Jahren an der Tagesordnung, es sind sehr viele Kollegen da die Überlastungsanzeigen geschrieben haben die aber letztendlich nicht zum Erfolg geführt haben da es dem Personalrat auch egal ist. Wenn nun einer Anfangen würde und die Krankenkasse dem AG auffordert die Behandlungskosten wegen Verletzung der Fürsorgepflicht zu erstatten, vielleicht würde das eher zum Erfolg oder einer Verbesserung führen.
Wie müsste der AN vorgehen?
gruß Aldi