Hallo,
ja, wenn deinn Arbeitgeber das so mitmacht bzw. mitmachen muss (rechtlich), was ich nicht weiss, dann bekommst du 13,00 € von der Krankenkasse tgl. als Mutterschaftgeld und den Rest zu deinem bisherigen Netto (dann aus der Vollzeit)als Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld - sehe ich auch so.
Gruss
Czauderna
Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit
Hallo zusammen,
ich wollte der Vollständigkeit halber kurz erzählen, für was ich mich entschieden habe - danke für eure Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
Ich habe meine Teilzeit zum 01.04. gekündigt, arbeite also ab dem 01.4. theoretisch wieder Vollzeit - theoretisch, weil ich ab dann mit Urlaubstagen meine Arbeitszeit doch wieder bis zum 01.05. (Beginn Mutterschutz) reduzieren werden.
Dann habe ich für April - Mitte August mein Vollzeitgehalt (durch das Mutterschutzgeld) und das fängt dann die Kosten für die GKV in der Elternzeit im Grunde auf. Vorteil ist: ich geh aus der Vollzeitstelle in die Elternzeit und kann danach flexibel entscheiden, wie ich danach wieder arbeiten möchte.
Viele Grüße, Archangel
ich wollte der Vollständigkeit halber kurz erzählen, für was ich mich entschieden habe - danke für eure Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.
Ich habe meine Teilzeit zum 01.04. gekündigt, arbeite also ab dem 01.4. theoretisch wieder Vollzeit - theoretisch, weil ich ab dann mit Urlaubstagen meine Arbeitszeit doch wieder bis zum 01.05. (Beginn Mutterschutz) reduzieren werden.
Dann habe ich für April - Mitte August mein Vollzeitgehalt (durch das Mutterschutzgeld) und das fängt dann die Kosten für die GKV in der Elternzeit im Grunde auf. Vorteil ist: ich geh aus der Vollzeitstelle in die Elternzeit und kann danach flexibel entscheiden, wie ich danach wieder arbeiten möchte.
Viele Grüße, Archangel
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