Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Archangel
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Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 05.11.2018, 12:55

Hallo zusammen,

zuerst wieder die Fakten:
ich, w, freiwillig GKV mit Einkommen über Versicherungspflicht-Grenze, Teilzeit
Mann, freiberuflich selbstständig (hauptberuflich), 1/2 Stelle angestellt (nebenberuflich), PKV versichert
Kind 1, zurzeit GKV familienversichert, aber ab 2019 dann entweder GKV freiwillig oder PKV (Anwartschaft besteht) -> Mann verdient dann mehr

So, jetzt zu den schönen Dingen. :D
Wenn alles gut geht, erwarten wir im Juni nächsten Jahres unser zweites Kind, und ich überlege jetzt, wie ich meine Arbeitszeit /Einkommen evtl. verändern kann. Zurzeit verdiene ich mit meiner TZ-Stelle so viel, dass ich (knapp) über der Versicherungspflicht-Grenze liege. Damit bin ich freiwillig GKV versichert und würde in der Elternzeit (nach dem Mutterschutz) Beiträge für die GKV zahlen müssen. Da mein Mann gerade gut verdient, wäre das der monatliche Höchstsatz.

Ich überlege, meine Arbeitszeit vor Eintritt des Mutterschutzes weiter so zu reduzieren (was mir durch die Schwangerschaft auch ganz lieb wäre), dass ich mit meinem Jahresgehalt knapp unter die Versicherungspflicht-Grenze rutschen würde. Damit würde ich als Pflicht-GKV in die Elternzeit gehen und wäre währenddessen zumindest beitragsfrei versichert.

Meine konkreten Fragen:
1) Es ist für die Frage der Versicherungspflicht nur relevant, dass mein Jahresgehalt AB ÄNDERUNG der Arbeitszeit unterhalb der Grenze liegt, richtig? D.h. Jan-April mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze, ab Mai dann unter der Grenze reicht aus um die Pflichtversicherung auszulösen? Mit Zahlen: Jan-April Jahresgehalt von 63k, ab Mai dann 59k.

2) Spielen Dinge wie ein individuelles Beschäftigungsverbot, Mutterschutzfristen etc. irgendeine Rolle? Ich hoffe eigentlich, dass die Versicherungs-Thematik da vollkommen unabhängig von läuft... Muss ich schauen, dass ich den Wechsel unbedingt vor Beginn des Mutterschutzes vollziehe, oder ist der Zeitpunkt egal, solange es vor dem Ende des Mutterschutzes und damit vor Beginn des Elterngeldes ist? Also muss es Mai sein, oder geht das reduzierte Jahresgehalt auch ab Juni (im Extremfall Juli), und hat denselben Effekt?

Danke im Voraus für eure Hilfe und Anregungen. Archangel

Czauderna
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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 05.11.2018, 13:52

Hallo,
zu 1) es gilt immer die JAE (Jahresentgeltgrenze) und die Entscheidung ob aufgrund geänderter Arbeitszeiten Krankenversicherungspflicht eintritt, tritt zunächst der Arbeitgeber eigenverantwortlich in dem er die entsprechenden Meldungen an die Krankenkasse absetzt. Ich empfehle daher dringend, das mit dem Arbeitgeber abzuklären. Grundsätzlich gilt, dass Krankenversicherungspflicht sofort eintritt (nach Erfüllung der Voraussetzungen) während Krankenversicherungsfreiheit wegen Überschreitung der JAE bei gleichen Arbeitgeber erst zum 1. Januar des auf die Überschreitung folgenden Kalenderjahres (wobei auch die dann geltende JAE überschritten werden muss) eintritt.
Zu 2) grundsaetzlich - nein, die von dir genannten Umstände haben keinen Einfluss - wenn alles vor Beginn der Schwangerschaft geklärt ist - ansonsten kann das schon der Fall sein - denn wenn z.B. ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste, dann kann sich während dieses Verbotes nach meiner Meinung nicht mehr das Versicherungsverhältnis ändern, also Krankenversicherungspflicht eintreten.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 05.11.2018, 14:11

Hallo,

erstmal vielen Dank Czauderna, für die schnelle Antwort.

Hm, Deine Antwort auf 2) gefällt mir nicht so ganz...(so ist das im Leben leider manchmal.. ;-)) Hast Du eine Idee, wo ich das klären lassen kann, ob ich den Status des Versicherungsverhältnisses auch während eines Beschäftigungsverbotes ändern lassen kann? Meine Krankenkasse anrufen?

Czauderna
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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 05.11.2018, 19:20

Hallo,
ja, das ist natürlich die beste Lösung - ich war selbst 48 Jahre bei einer Krankenkasse beschäftigt, von daher fällt mir keine Möglichkeit ein wie während eines Beschäftigungsverbotes sich ein Versicherungsverhältnis ändern sollte. Wenn wir mal ein Beispiel machen - Frau Mustermann ist freiwilliges Mitglied einer GKV-Kasse weil sie mit Ihrem JAE über der Krankenversicherungspflichtgrenze liegt. Frau Mustermann wird schwanger und teilt dies ihrem Arbeitgeber mit - nach einigen Wochen/Monaten erteilt der Arzt (kann auch Arbeitgeber sein - kommt auf die Art der Beschäftigung an) ein Beschäftigungsverbot - während dieses Beschäftigungsverbotes zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter bis zum Beginn der Schutzfrist. Wie soll da eine Änderung von freiwillig auf pflichtversichert vorgenommen werden - Arbeitszeitreduzierung fällt ja wohl weg bei einem Beschäftigungsverbot -
ja, es ist sicher das Beste, du fragst mal deine Krankenkasse - die Antwort würde mich auch sehr interessieren.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 19.11.2018, 09:59

Hallo, ich würde gerne noch etwas ergänzen, zu der Frage, wie sich das Versicherungsverhältnis im Beschäftigungsverbot ändern sollte. (Und ich war noch nicht bei der Krankenkasse, das mach ich aber noch. Im ersten Step versuche ich mit meinem AG zu klären, ob er mich mit reduzierten Stunden gkv-pflichtig meldet - ein nahezu aussichtsloses Unterfangen im Großkonzern. :-(.)

Meine Vorstellung war, dass ich eine AZ-Reduzierung immer mit 3 Monaten Vorlauf zum Monatsersten ankündigen muss, d.h. jetzt frühestens zum 01.03. beantragen könnte. Und ich vermute, dass diese dann systemisch prozessiert wird, auch wenn ich zu dem Zeitpunkt (z.B. ab Mitte Februar) im Beschäftigungsverbot bin (wobei, sicher bin ich mir da nicht). Ist das sehr abwegig?

Czauderna
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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 19.11.2018, 17:07

Hallo,
wieso steht denn schon fest dass es zu einem Beschäftigungsverbot kommt - wer würde das in deinem Falle aussprechen, dein Arzt/Ärztin oder dein Arbeitgeber - was machst du denn beruflich ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 20.11.2018, 16:13

Hm, Czauderna, da hast Du im Grunde eigentlich genau die richtige Frage gestellt.

Ich weiß es nicht - ich vermute es, aufgrund der Vorgeschichte und meiner gesundheitlichen Situation, und es wäre ein individuelles Beschäftigungsverbot entweder von der Frauenärztin, oder vielleicht auch der Betriebsärztin. Auf der anderen Seite wird es vielleicht auch eine Krankschreibung die letzten 5-6 (oder eben auch nur 3-4) Wochen vor Beginn der Schutzfrist - insofern ist es wohl eindeutig zuviel Spekulation.

Ich werde meine Arbeitszeit einfach zum 01.03. reduzieren, und dann auf dem Weg schauen, was sich tut.

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 20.11.2018, 16:19

Allerdings fällt mir dann auch noch eine weitere Frage ein: (sorry, wenn man einmal anfängt...) #-o

Zum 01.05. werde ich eine tarifliche Gehaltserhöhung bekommen, allerdings beginnt meine Mutterschutzfrist auch am 01.05.
Wenn ich es richtig verstehe, ruht dann ja mein Arbeitsverhältnis, d.h. die Gehaltserhöhung wirkt sich erstmal nicht aus. (Mutterschutzgeld wird ja auf Basis der letzten Gehälter berechnet)

Ich werde meine Stunden soweit reduzieren, dass ich auf der sicheren Seite bin, d.h. auch bei nach der Gehaltserhöhung mit meinem Jahresgehalt unter der SV Grenze bleibe.

ABER: eigentlich müsste das dann doch egal sein, wenn ich durch diese Gehaltsanpassung wieder über die Grenze rutsche, weil sich das Versicherungsverhältnis im Mutterschutz voraussichtlich nicht ändern kann - oder?

Czauderna
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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 20.11.2018, 16:52

Hallo,
hier ein Link zum Gesetzestext : https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24i.html -
wie du daraus lesen kannst, beträgt das maximale Mutterschaftsgeld von der Kasse 13,00 € für die Dauer der Schutzfrist - die Differenz zum bisherigen Netto muss dein Arbeitgeber leisten - zu deiner Frage bin ich der Meinung, dass er das Netto ab 01.05. berücksichtigen muss.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 26.11.2018, 11:36

Hallo nochmal,

ich habe mir den Gesetzestext in Ruhe durchgelesen, wie auch schon einige andere Websites davor. :-)

Für mich steht dort im als zentraler Aspekt "durchschnittliches Arbeitsentgelt der letzten 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist", -> daraus lese ich (als Laie), dass die Monate vor der Mutterschutzfrist gemittelt werden und dass eine Erhöhung des Gehalts MIT Beginn der Mutterschutzfrist (in diesem Fall ja wirklich am identischen Tag 01.05.) keine Auswirkung haben dürfte. (Sprich: ich vermute, dass ich mein neues Gehalt dann das erste Mal in irgendeiner Weise spüre, wenn ich aus der Elternzeit zurückkomme).

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 26.11.2018, 13:05

Hallo,
lies dir mal dazu das hier durch - https://dejure.org/gesetze/MuSchG/21.html
un dort Abs. 4
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 26.11.2018, 13:23

Hallo Czauderna,

krass, das hatte ich bisher nirgendswo gefunden. Danke für die Info.

Ist schon eine komplexe Materie.

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 26.11.2018, 15:50

Hallo Czauderna,

entschuldige bitte, langsam ist mir die ganze Fragerei schon etwas peinlich - darf ich nochmal meine Gedanken teilen?

Seit Deinem Post von heute mittag überlege ich, ob ich die Arbeitszeitreduzierung nicht sein lasse und statt dessen meine Teilzeit vor Beginn des Mutterschutzes kündige, z.b. zum 15.04., dann würde ich von meiner Vollzeitstelle aus zum 01.05. in den Mutterschutz gehen. Wenn ich den Beitrag oben richtig verstanden habe, würde ich dann ja auch mein Vollzeitgehalt als Mutterschutzgeld bekommen. Gut, dann fall ich nicht zurück unter die Versicherungspflichtgrenze, aber das Mehrgehalt für die Monate 1/2 April, Mai, Juni, Juli, 1/4 August gleicht den (Höchstbeitrag) der GKV als Frau eines PKV-Mannes in etwa aus - und ich würde mich prinzipiell besser fühlen, von der Vollzeitstelle wegzugehen.

Ich lass beide Optionen mal etwas sacken, hat beides Vorteile und Nachteile.

Ob ich GKV pflichtig oder freiwillig bin ist (bis auf die monatlichen Beiträge ;-)) vollkommen egal, oder? Ich meine in Bezug auf die Leistungen.

Czauderna
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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Czauderna » 26.11.2018, 15:54

Hallo,
das würde ich aber lassen - denn wie du schreibst, wenn du deinen Job zum 15.04. kündigst, die Schutzfrist aber erst am 01.05. beginnt - wie würde denn deine Versicherung ab dem 16.04. aussehen ?
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit

Beitragvon Archangel » 27.11.2018, 09:20

Oje, da hab ich mich wohl unklar ausgedrückt...

Ich möchte die Teilzeitvereinbarung kündigen, damit gilt wieder der zugrunde liegende Vollzeitvertrag. Also Teilzeit zum 15.04. kündigen, damit wäre ich ab 15.04. wieder vollzeitbeschäftigt, Mutterschutz ab 01.05.19. Damit könnte ich sicher sein, dass niemand mein Beschäftigungsverhältnis (Teilzeit oder Vollzeit) diskutieren möchte, wenn ich aus der Elternzeit wiederkomme, weil es vorher sauber geklärt ist. Ich gehe mit Vollzeit in den Mutterschutz, und komme (prinzipiell) in Vollzeit zurück. Allerdings wollte ich das bisher nicht machen, weil ich dachte, dass ich dann im Mutterschutz nur mein TZ Gehalt bekomme, und trotzdem alle KV-Beiträge zahlen muss. (Sind ja für die 10 Monate auch ca. 4000 €). Wenn ich allerdings das höhere Mutterschutzgeld bekommen würde, fängt das die KV-Kosten zumindest größtenteils auf. Und es fühlt sich für mich "sauberer", weil eindeutiger an (keine Sorge, ob es mit der Bemessungsgrenze passt/ wie mich mein Arbeitgeber wann bei der GKV meldet/ ob die TZ Reduktion akzeptiert wird)

Gehe ich Recht in der Annahme, dass ich dann im Mutterschutz das Vollzeitgehalt bekommen würde, auch wenn ich erst kurz vorher wieder Vollzeit arbeite?


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