Wechsel GKV freiwillig -> GKV-pflichtig, Mutterschutz & Elternzeit
Verfasst: 05.11.2018, 12:55
Hallo zusammen,
zuerst wieder die Fakten:
ich, w, freiwillig GKV mit Einkommen über Versicherungspflicht-Grenze, Teilzeit
Mann, freiberuflich selbstständig (hauptberuflich), 1/2 Stelle angestellt (nebenberuflich), PKV versichert
Kind 1, zurzeit GKV familienversichert, aber ab 2019 dann entweder GKV freiwillig oder PKV (Anwartschaft besteht) -> Mann verdient dann mehr
So, jetzt zu den schönen Dingen.
Wenn alles gut geht, erwarten wir im Juni nächsten Jahres unser zweites Kind, und ich überlege jetzt, wie ich meine Arbeitszeit /Einkommen evtl. verändern kann. Zurzeit verdiene ich mit meiner TZ-Stelle so viel, dass ich (knapp) über der Versicherungspflicht-Grenze liege. Damit bin ich freiwillig GKV versichert und würde in der Elternzeit (nach dem Mutterschutz) Beiträge für die GKV zahlen müssen. Da mein Mann gerade gut verdient, wäre das der monatliche Höchstsatz.
Ich überlege, meine Arbeitszeit vor Eintritt des Mutterschutzes weiter so zu reduzieren (was mir durch die Schwangerschaft auch ganz lieb wäre), dass ich mit meinem Jahresgehalt knapp unter die Versicherungspflicht-Grenze rutschen würde. Damit würde ich als Pflicht-GKV in die Elternzeit gehen und wäre währenddessen zumindest beitragsfrei versichert.
Meine konkreten Fragen:
1) Es ist für die Frage der Versicherungspflicht nur relevant, dass mein Jahresgehalt AB ÄNDERUNG der Arbeitszeit unterhalb der Grenze liegt, richtig? D.h. Jan-April mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze, ab Mai dann unter der Grenze reicht aus um die Pflichtversicherung auszulösen? Mit Zahlen: Jan-April Jahresgehalt von 63k, ab Mai dann 59k.
2) Spielen Dinge wie ein individuelles Beschäftigungsverbot, Mutterschutzfristen etc. irgendeine Rolle? Ich hoffe eigentlich, dass die Versicherungs-Thematik da vollkommen unabhängig von läuft... Muss ich schauen, dass ich den Wechsel unbedingt vor Beginn des Mutterschutzes vollziehe, oder ist der Zeitpunkt egal, solange es vor dem Ende des Mutterschutzes und damit vor Beginn des Elterngeldes ist? Also muss es Mai sein, oder geht das reduzierte Jahresgehalt auch ab Juni (im Extremfall Juli), und hat denselben Effekt?
Danke im Voraus für eure Hilfe und Anregungen. Archangel
zuerst wieder die Fakten:
ich, w, freiwillig GKV mit Einkommen über Versicherungspflicht-Grenze, Teilzeit
Mann, freiberuflich selbstständig (hauptberuflich), 1/2 Stelle angestellt (nebenberuflich), PKV versichert
Kind 1, zurzeit GKV familienversichert, aber ab 2019 dann entweder GKV freiwillig oder PKV (Anwartschaft besteht) -> Mann verdient dann mehr
So, jetzt zu den schönen Dingen.
Wenn alles gut geht, erwarten wir im Juni nächsten Jahres unser zweites Kind, und ich überlege jetzt, wie ich meine Arbeitszeit /Einkommen evtl. verändern kann. Zurzeit verdiene ich mit meiner TZ-Stelle so viel, dass ich (knapp) über der Versicherungspflicht-Grenze liege. Damit bin ich freiwillig GKV versichert und würde in der Elternzeit (nach dem Mutterschutz) Beiträge für die GKV zahlen müssen. Da mein Mann gerade gut verdient, wäre das der monatliche Höchstsatz.
Ich überlege, meine Arbeitszeit vor Eintritt des Mutterschutzes weiter so zu reduzieren (was mir durch die Schwangerschaft auch ganz lieb wäre), dass ich mit meinem Jahresgehalt knapp unter die Versicherungspflicht-Grenze rutschen würde. Damit würde ich als Pflicht-GKV in die Elternzeit gehen und wäre währenddessen zumindest beitragsfrei versichert.
Meine konkreten Fragen:
1) Es ist für die Frage der Versicherungspflicht nur relevant, dass mein Jahresgehalt AB ÄNDERUNG der Arbeitszeit unterhalb der Grenze liegt, richtig? D.h. Jan-April mit einem Jahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze, ab Mai dann unter der Grenze reicht aus um die Pflichtversicherung auszulösen? Mit Zahlen: Jan-April Jahresgehalt von 63k, ab Mai dann 59k.
2) Spielen Dinge wie ein individuelles Beschäftigungsverbot, Mutterschutzfristen etc. irgendeine Rolle? Ich hoffe eigentlich, dass die Versicherungs-Thematik da vollkommen unabhängig von läuft... Muss ich schauen, dass ich den Wechsel unbedingt vor Beginn des Mutterschutzes vollziehe, oder ist der Zeitpunkt egal, solange es vor dem Ende des Mutterschutzes und damit vor Beginn des Elterngeldes ist? Also muss es Mai sein, oder geht das reduzierte Jahresgehalt auch ab Juni (im Extremfall Juli), und hat denselben Effekt?
Danke im Voraus für eure Hilfe und Anregungen. Archangel