Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

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Medizinfrau
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Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Medizinfrau » 24.11.2018, 18:58

Hallo, ich werde Mitte Dezember 55 und suche nun auf "Teufel komm raus" einen versicherungspflichtigen halben Job, um in die GKV zurück zu kommen. Ich habe einfach höllisch Angst, mir mein Restleben zu ruinieren, weil ich mir die Beiträge nicht leisten kann, sobald ich aus Hartz4 rauskomme und mich wieder selbständig machen will, oder auch vielleicht als Angestellte dann arbeite. Ich Pflege seit 10 Jahrn meine Mutter (90,PG4,blind,gehbehindert und etwas dement), habe meine Selbständigkeit dafür aufgeben müssen. Sie geht jetzt in eine Tagespflege und während sie dort ist könnte ich arbeiten. Obwohl meine Mutter bereits ein Vollzeitjob ist, ich diese Zeit für mich brauche um den Nachtschlaf nachzuholen, wichtige Telefonate zu machen, einzukaufen und andere Dinge für mich oder sie. Ich will es aber versuchen, denn ich will später nicht für ewig im Notlagentarif landen oder mich verschulden, man kann ja auch nicht austreten, oder doch irgendwie? Dann würde ich nämlich lieber zur Artabana gehen, aber das ist keine anerkannte KV.
In der GKV gibt es zwar keinen Notlagentarif soviel ich weiss, aber die Chancen, den Beitrag auch als Freiberufliche bezahlen zu können, halte ich für machbarer.
Die Schwierigkeit ist nun, überhaupt etwas zu finden, was in das Zeitfenster passt, und andererseits möchte ich Euch fragen, ob es überhaupt noch klappen kann so "kurz vor Schluss", gibt es da Erfahrungen? Akzeptieren die Kassen das? Was muss ich beachten? Ich hab mich nur einmal im Leben auf eine Stellung beworben, und diese auch bekommen für ein halbes Jahr. Sonst war ich immer selbständig als Heilpraktikerin und Dozentin oder hatte mal einen Minijob.
Obendrein geht es meiner Mutter grade nicht sehr gut. Ich überlege auch etwas befristetes zu suchen, also z.B. nur einen Monat im Weihnachtsgeschäft, für einen Kassenwechsel würde das reichen, habe ich erfahren. Stimmt das auch in der Praxis? Notfalls könnte ich sie dann so lange in eine Kurzzeitpflege geben.
Oder lohnt sich der ganze Stress garnicht, den ich mir jetzt mache? Vielleicht werden die PKVs ja bald abgeschafft, aber darauf kann ich mich ja schlecht verlassen.
Ich bin ziemlich verzweifelt und mir rennt die Zeit davon. Und sagt jetzt bitte niemand, ich soll sie dauerhaft in ein Heim geben. Das würde sie nicht lange überleben. Ich traue mich kaum noch, sie in Kurzzeitpflege zu geben, weil ich sie nicht inkontinent, hallb verhungert, verdurstet und verwirrt wiederbekommen möchte, so wie dieses und letztes Jahr nach einem KH-Aufenthalt, der von der Sache her eigentlich harmlos war.
Danke fürs Lesen und Euren Rat.

Czauderna
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Czauderna » 24.11.2018, 20:00

Hallo,
neiun, das mit dem einen Monat (befristet)kannst du vergessen, es muss schon eine wesentlich längere Zeit sein und es muss Krankenversicherungspflicht eintreten, also mehr als 450,00 €, ausserdem darf keine hauptberuflliche Selbständigkeit vorliegen, aber die hast du ja sowieso aufgegeben.
Ja, es wird knapp, sehr knapp sogar und du musst damit rechnen, dass es die von dir gewählte Kasse wahrscheinlich sehr, sehr genau nehmen wird, denn wenige Tage vor Vollendung des 55. Lebensjahres von der PKV in die GKV wechseln zu wollen, da guckt jede Kasse aber zweimal hin. Allerdings, nichts ist unmöglich, wenn der Arbeitsvertrag "wasserdicht" ist und ggf. einer Betriebsprüfung beim Arbeitgeber standhält, dann düfte das alles noch klappen, aber es wird Zeit, höchste Zeit. Normalerwerise rate ich ja, sich direkt mit einer GKV-Kasse in Verbindung zu setzen uns sich beraten zu lassen, aber hier lasse ich es mal, denn ich könnte mir vorstellen, dass man da nicht so erpicht darauf ist, dich als Mitflied zu bekommen, also nicht dich persönlich gemeint sondern diejenige welche auf den letzten Drücker wieder in die GKV will. Aber lass dich nicht entmutigen, ein Arbeitgeber muss her, ohne den läuft sowieso nix.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Dipling » 25.11.2018, 07:16

Aber die Grenze von 55 Jahren gilt nur unter weiteren Voraussetzungen:

§ 6 Abs. 3a SGB V:
(3a) Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren. Weitere Voraussetzung ist, dass diese Personen mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder nach § 5 Abs. 5 nicht versicherungspflichtig waren. Der Voraussetzung nach Satz 2 stehen die Ehe oder die Lebenspartnerschaft mit einer in Satz 2 genannten Person gleich. Satz 1 gilt nicht für Personen, die nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 versicherungspflichtig sind.

Wenn die hauptberufliche Selbstständigkeit bereits vor mehr als 2,5 Jahren aufgegeben wurde, führt die Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Jobs auch nach dem 55. Lebensjahr zur Aufnahme in die GKV.
Die anderen Ausschlusskriterien wie eine Versicherungsfreiheit (z.B. Beamtin) oder eine Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag liegen anscheinend ebenfalls nicht vor.

Czauderna
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Czauderna » 25.11.2018, 09:01

Hallo,
Vielen Dank DiplIng fuer diese zusaetzliche Information. ja, du hast recht, da müssten wir die genauen Daten haben, also von wann ab in der PKV und wann wurde die Selbstaendigkeit aufgegeben. vielleicht hat sie ja Glueck und die 55 spielen keine Rolle und es geht nur um den Eintritt der Krankenversicherungspflicht, also einen Arbeitgeber mit einem Job über 450,00 €.
Gruß
Czauderna

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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Medizinfrau » 30.11.2018, 04:43

Ich bitte erstmal die späte Antwort trotz der Dringlichkeit zu entschuldigen. Ich bin sehr überrascht dass es vielleicht doch noch einen Weg für mich gibt, nach Vollendung meines 55 Lebensjahres durch die Aufnahme einer Beschäftigung über 450,- Euro in die GKV zu wechseln. Welches sind dafür die Vorrausetzungen?
Ich bin seit 2014 wieder in der PKV, genau gesagt stellte ich den Antrag am 31.12.2013. Vorher war seit 2008 garnicht versichert, weil ich meine PKV nicht mehr zahlen konnte, in der ich 17 Jahre lang war. Davor, also vor meiner Selbständigkeit, war ich in der GKV, aber das ist ja wohl egal.
Ich wollte schon 2013 in die GKV zurück, hätte mich aber hineinklagen müssen (Siehe meine Postings von damals).
Ich beziehe seit 2012 Hartz4, weil ich meine Naturheilpraxis wegen der Pflege meine Mutter nicht mehr halten konnte und habe seitdem auch keine Einnahmen mehr. Ich würde aber beim Jobcenter noch als selbständig geführt, da es meine Absicht war meine freiberufliche Tätigkeit zumindest teilweise weiter zu führen, was aber nicht möglich war aufgrund der Pflege meiner Mutter und den zahlreichen Steinen, die mir seitens des Jobcenters in den Weg gelegt wurden. Auch habe ich Lücken im Hartz4 Bezug weswegen ich mit dem Jobcenter vor Gericht bin.

Wie weist man denn als Freiberufler nach, dass man nicht mehr selbständig ist? Ich habe mich irgendwann beim Finanzamt abgemeldet, ich weiss nicht mehr genau wann. Ob ich beim Gesundheitsamt noch gemeldet bin, weiss ich garnicht. Ist das wichtig? Ich hatte mich mal unter meiner Privatadresse angemeldet, weil ich Hausbesuche machen wollte, was aber mangels Auto und Jobcenterschikanen („Wir unterstützen das nicht, sie müssen sich irgendeine Anstellung suchen“) nie geschah. Ausserdem besitze ich irgendwo einen uralten Gewerbeschein, weil ich Gesundheitsprodukte verkaufen wollte. Ist das von Interesse?

Ich hatte mich auch von der UPD (Patientenberatung Deutschland) beraten lassen und auch der GKV, in die ich gerne will. Überall hiess es, dass ein Wechsel nach meinem 55 Geburtstag ausgeschlossen sei. Es sei denn ich wäre verheiratet und verdiene fast nichts, bin ich aber nicht und ein reicher Mann ist auch nicht in Sicht ;-)
Muss ich also nun den nächstbesten Job sofort annehmen, oder kann ich mich erst mal abregen und mir Zeit lassen?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.

Czauderna
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Czauderna » 30.11.2018, 10:17

Hallo,
nach meiner Meinung wird das sehr schwierig, aber was meinen die Praktiker dazu ?.
Gruss
Czauderna

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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Dipling » 30.11.2018, 10:42

Heilpraktiker gehört zum Katalog der freien Berufe, also ohne Gewerbeanmeldung. Daher ist m.E. die Abmeldung beim Finanzamt ausreichend, so sie denn schon mindestens 2,5 Jahre zurückliegt.

Wenn man § 6 Abs. 3a SGB V dann systematisch prüft:
Bestand in den letzten 5 Jahren mindestens 2,5 Jahre:
Versicherungsfreiheit -> nein
Befreiung von der Versicherungspflicht -> nein
hauptberufliche Selbständigkeit -> nein
-> Versicherungspflicht bei Aufnahme eines sozialversicherungsgspflichtigen Jobs greift m.E. trotz der Altersgrenze von 55 Jahren. Wobei man manche GKVen anscheinend auf die weiteren Voraussetzungen des § 6 Abs. 3a SGB V aufmerksam machen muss.

Siehe auch für mögliche Hilfen im Zusammenhang mit der Pflege Angehöriger:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflege-von-angehoerigen-zu-hause-finanzielle-unterstuetzung-und-leistungen.html

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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Medizinfrau » 30.11.2018, 16:16

Hallo Dipling,
Danke für die Antwort, aber grade der § 6 Abs. 3a SGB V besagt doch, dass ich eben nicht versicherungspflichtig bin wenn ich die Altersgrenze überschritten habe. Ich habe das heute eine Stunde lang mit einer Beraterin der Securvita diskutiert. Und weil ich nicht locker ließ hat sie dass mit 2 Expertinnen aus der Abteilung für die Aufnahme in die GKV diskutiert, und das Ergebnis war, dass ich ab 55 nicht mehr in die GKV zurück kann. Dass ich meine hauptberufliche Selbständigkeit schon lange aufgegeben habe, spielt keine Rolle sagen sie, eben weil ich ja kein Angestelltenverhältnis eingegangen bin in den letzten Jahren.
Wieso glaubst Du denn, dass Versicherungspflicht bei Aufnahme eines sozialversicherungsgspflichtigen Jobs greift, auch jenseits der Altersgrenze von 55 Jahren? Wo steht das geschrieben? Es wäre ja so schön, aber bitte erkläre mir das so, dass ich es auch der GKV plausibel machen kann. Gib mir Argumente!!!
Oder kann mir ein Anwalt oder sonstwer weiter helfen?

Hinzu kommt noch, dass die Dame meinte, dass ich mich dort versichern muss, wo ich zuletzt GKV versichert war, und nur diese würde mich überhaupt aufnehmen bzw. sei dazu verpflichtet. In welcher GKV ich dann schliesslich lande, ist mir ziemlich egal.

Und sie sagte auch noch, was mir jetzt noch mehr Angst macht, dass der Antrag gestellt werden müsse, bevor ich den Job antrete. Weil der Arbeitgeber ja wissen müsse, wo er mich anmelden soll.
Wenn ich also noch vor meinem Geburtstag meine Arbeit beginne, aber ich den Antrag dann erst nach meinem Geburtstag stelle, sei es zu spät. Ich werde am Sonntag 55. Ihre Kollegin hat vor 3 Tagen noch ganz was anderes erzählt, nämlich dass der Vertrag und der Arbeitsbeginn vor meinem Geburtstag liegen muss, dann sei alles in Ordnung, auch wenn ich mich erst paar Tage später melde. Ich habe mit der Kollegin von heute darüber gestritten und sie hielt wieder 5 Minuten Rücksprache, blieb aber dabei. Leider hab ich mir den Namen der freundlichen Dame von vor 3 Tagen nicht aufgeschrieben, bzw. kann den Zettel nicht mehr finden.
Ich bin komplett verwirrt und habe schon Knoten im Kopf.
Ich denke der Weg kann dann nur sein, den Antrag auf Aufnahme formlos zu faxen, und dabei zu schreiben, dass ich die Unterlagen und den Arbeitsvertrag nachreiche. Oder muss mein potenzieller neuer Arbeitgeber mich noch vor meinem Geburtstag bei der Kasse anmelden? Da steht jetzt Aussage gegen Aussage der Beraterinnen innerhalb derselben GKV. HILFE!

Czauderna
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Czauderna » 30.11.2018, 18:47

Hallo,
nein, das muss er nicht - er muss dich auch nicht zwingend fragen bei welcher Krankenkasse er dich anmelden soll - wenn er von dir keine genannt bekommt , sucht er eine aus und macht an die deine Anmeldung. Allerdings zählt wirklich nur seine Anmeldung, denn er entscheidet quasi damit erst mal dass du krankenversicherungspflichtig bist, wenn er das nicht macht, hast du erst al ein Problem mit deinem Arbeitgeber. Danach kommt die Kasse, aufgrund der Anmeldung und deinen Daten, auf dich zu und prüft ob denn diese Anmeldung auch richtig war. Der erste Schritt dazu ist der Aufnahmeantrag der Kasse oder auch Fragebogen bzw. Erklärung zur Herstellung einer Mitgliedschaft.
Was auch nicht stimmt, dass es nur die letzte GKV-Kasse sein kann und darf, bei der zuletzt eine Krankenversicherung bestand.
Gruss
Czauderna
PS: Für die Anmeldung hat der Arbeitgeber längstens sechs Wochen Zeit.

Rossi
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Rossi » 30.11.2018, 19:22

Nun mal ganz langsam an.

Du bist vermutlich ein Fall des sog. Schlupfloches im Rahmen des ALG II-Bezuges und der Versicherungspflicht in der GKV daraus.

D.h. unter Umständen, dass das Jobcenter damals eine Fehlentscheidung getroffen hat. Das Jobcenter hätte dich damals bei einer GKV anmelden müssen und Du hättest nicht zurück in die PKV müssen. Die sog. Schlupflochproblematik war bis zur Gesetzesänderung im Juli 2014 möglich. Dabei spielt es keine Rolle, dass Du derzeit in der PKV bist. Es müsste alles rückabgewickelt werden, d.h. rückwirkend Anmeldung bei der letzten GKV, bei der Du versichert gewesen bist und alles wird ggf. gut!

Dazu bitte noch ein paar Daten:

- ab wann genau hast Du ALG II beantragt und bezogen?
- wann genau hast Du deine hauptberufliche Tätigkeit als Heilpraktikerin aufgegeben
- letzte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor der PKV (Name)


Das ist alles, was ich derzeit an Informationen benötige.

Guckst Du mal einfach hier:

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t= ... sc&start=0

@Günter
Kannst Du dich daran nicht mehr erinnern? Ich habe von diesen Fälle viele in der Praxis gehabt (zuletzt PKV / Kündigung PKV wegen Beitragsrückstände / unmittelbar vor ALG II-Bezug aber nicht mehr selbständig). Ich habe alle Fälle wieder in die GKV bekommen, obwohl sie zuletzt in der PKV gewesen sind.

Gerade Du und alle anderen Sofa´s haben doch damals eine andere Ansicht vertreten, die allerdings nicht vom Bundessozialgericht (BSG) bestätigt worden ist!!!

Czauderna
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Czauderna » 30.11.2018, 19:40

Hllo Rossi,
wer kann sich nicht an deine Beiträge erinnern, ich vor allen Dingen, aber lassen wir das.
Wenn das so ein Fall deiner Meinung nach ist, wäre da heute noch etwas zu machen - wäre ja Klasse für die Ratsuchende.
Das wir daals allesamt eine andere Ansicht hatten als du, und du dann doch vom BSG. deine Aufassung bestätigt bekommen hast - ja, kann sein - super.
Ich habe ja nicht umsonst die Experten aufgerufen sich zu melden.
Gruss
Guenter

Rossi
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Rossi » 30.11.2018, 20:02

Lecko balla Maria - lieber Günter.

Du fragst hier als weiterer Moderator in diesem Forum nach Experten? Du hast eine Spezialausbildung als Sofa, ich nicht. Du hast dein ganzes Leben bei einer Kasse gearbeitet und solltest Dich - ehrlich gesagt - auskennen.

Dann mal Butter bei die Fische. Welche Experten meinst Du? Experten sind diejenigen, die keine Spezialausbildung als Sofa haben?

Medizinfrau stellt hier etwas im Forum ein. Aus den Postings entnehme ich, dass Medizinfrau völlig verzweifelt ist; sie sucht nach innovativen und creativen Möglichkeiten zur Rückkehr in die GKV.

Natürlich gibst Du mal wieder deinen Senf dazu und verweist einfach auf andere vermeintliche Experten.

Sorry!!

Aber jenes ist alles überhaupt kein Problem.

Die Posterin mag den Sachverhalt hier vernünftig einstellen. Danach gucken wir mal einfach.

Für mich ist es derzeit schon ziemlich klar: es ist ein Fall der sog. Schlupflochproblematik. Die Posterin kommt rückwirkend ab 2012 in die GKV und alles wird gut.

Leider muss man dies dann noch in die Praxis umsetzen.

Da Du - Czauderna - dich im wohlverdienten Ruhestand befindest, wirst Du mit Sicherheit auch in der Lage sein und die Zeit dafür haben, der Posterin einen vernünftigen Schriftsatz vorzubereiten, der dann zur Rückkehr in die GKV führt.

Schauen wir mal!

Czauderna
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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Czauderna » 30.11.2018, 22:41

Hallo Rossi,
Du hast etwas andere Vorstellungen, aber das ist okay. Ich bin in erster Linie in diesem Thread als Moderator tätig. Du bist einer der Experten, die hier gefragt sind. du hast geantwortet, alles ist gut. Warum du dich immer an mir abarbeitest, bleibt auch dein Geheimnis. Schriftsätze ausarbeiten ist nicht im Sinne dieses Forums und auch nicht Aufgabe eines Moderators. Es gibt hier keine Rechtsberatung und wir sind hier auch nicht in einem Seminar und wir nehmen auch keine persönlichen Angriffe auf andere User vor , wir antworten auf Fragen mit unserem Wissen und, da betone ich nochmals, mit unseren Meinungen - sogar du machst das, deine Meinung kundtun - also, warum soll es anders sein.
Gruß
Guenter
PS: ich habe mir nochmal denn Fall angeschaut, auf den dein Link hinweist. Ist dir da aufgefallen, dass Medizinfrau dort schon 2012 mit ihrem Anliegen vertreten war, von daher bist du doch der richtige Experte dafür. ? http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?f=1&t=2837&start=135

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Re: Wechsel von Pkv in Gkv mit fast 55

Beitragvon Dipling » 01.12.2018, 09:29

Medizinfrau hat geschrieben: Dass ich meine hauptberufliche Selbständigkeit schon lange aufgegeben habe, spielt keine Rolle sagen sie, eben weil ich ja kein Angestelltenverhältnis eingegangen bin in den letzten Jahren.


Das ist falsch, wie im Übrigen die anderen Auskünfte der Kasse auch.
Die Altersgrenze nach § 6 Abs. 3a SGB V gilt nicht pauschal, sondern greift nur unter weiteren Voraussetzungen, die hier ohne hauptberufliche Selbständigkeit in den letzten 2,5 Jahren nicht erfüllt sind.

Siehe auch:
https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/versicherungsrecht/501-rueckkehr-in-gesetzliche-krankenversicherung-ausgeschlossen.html


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