Einstufung Haupt/Nebenberuf

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Ständigselbst
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Einstufung Haupt/Nebenberuf

Beitragvon Ständigselbst » 25.11.2018, 18:22

Hallo liebe Forumsteilnehmer,

mir liegt da seit einigen Tagen etwas auf dem Magen.

Bis jetzt war ich freiwillig gesetzlich krankenversichert (Beiträge nach der Mindestbemessungsgrundlage iHv ~1.000€).

Ich wohne mietfrei und bin bis hierhin mit Unterstützung von Eltern, Partnerin iHv ~500€ ausgekommen.

Da ich nicht mehr auf Unterstützung angewiesen sein möchte, habe ich Kleingewerbe angemeldet, mit dem ich Einkommen erziele, das monatlich unter 1.000€ liegt. Gerade befinde ich mich noch in der Anfangsphase, sodass ich nur einige hundert Euro monatlich verdiene. Wöchentlicher Arbeitsaufwand liegt bei 15 - 20 Stunden.

Als ich das mit meiner zuständigen Krankenkasse durchgegangen bin, hieß es, das würde höchstwahrscheinlich als Nebenerwerb zählen. Aber genaueres könnte mir die Fachabteilung sagen. Es wurde dann eine schriftliche Anfrage an das Fachzentrum abgeschickt.

Das Fachzentrum meldete sich dann nach Ewigkeiten mit einem Standardschreiben zur Weiterversicherung zurück, indem die für Selbstständige geltenden Bemessungsgrundlagen erläutert werden. Da stand noch nicht mal etwas von einer vergünstigten Möglichkeit im Nebenerwerb dabei. Das Niedrigste was dabeistand, waren die ~1.500€ für Empfänger des Gründungszuschusses.

Auch auf dem beiliegenden Antrag habe ich keinerlei passende Option zum Ankreuzen gefunden, lediglich hauptberuflich selbstständig würde am ehesten passen.

Ich habe also die im Schreiben angegebene Service-Nummer angerufen. Nach Rücksprache mit ihren Kollegen meinte die Dame am Telefon dann, dass ich den Antrag ausfüllen soll, und man dann individuell entscheiden würde, welche Mindestbemessungsgrundlage bei mir angesetzt wird.

Ich kam mir ein wenig wie beim Lotto vor. Ich habe in der schriftlichen Anfrage an das Fachzentrum bereits detaillierte Angaben sowohl zu Arbeitsaufwand als auch zu voraussichtlichem Einkommen gemacht. Mir ist also nicht klar, weshalb ich einen Antrag ausfüllen soll, statt dass man einfach meine Frage zur Beitragshöhe beantwortet.

Am Service-Telefon riet man mir dann, kommende Woche nochmal eine Filiale aufzusuchen. Die Kollegen vor Ort hätten da mehr Möglichkeiten. Anscheinend ja nicht, die haben ja auch nur an das Fachzentrum verwiesen?!

Ich hadere damit, einen kompletten Antrag inkl. Lastschrifteinwilligung zu verschicken, nur um dann erst zu erfahren, in welcher Höhe Beiträge anfallen.

Denn sollte man mich als hauptberuflich selbstständig einstufen, dann entsprächen meine Krankenkassenbeiträge ca. 50% meines Einkommens. Dann könnte ich die Tätigkeit an den Nagel hängen.

Ich habe mich auch selbst ein wenig eingelesen, welche Kriterien bei der Unterscheidung von hauptberuflich und nebenberuflich eine Rolle spielen. Für Nebenberuf spricht der geringe Arbeitsaufwand, für Hauptberuf spricht, dass es meine einzige Einkommensquelle ist.

Ich habe des Weiteren gelesen, dass ab Januar 2019 geringverdienende Selbstständige entlastet werden. Ist diese Information korrekt? Denn bei meiner Krankenkasse wusste man davon nichts.

Aber auch damit wäre die Frage für die Monate 2018 nicht gelöst.

Welches Vorgehen ist in meinem Fall zu empfehlen? Antrag ausfüllen und abschicken? Nochmal in die Filiale?

Ist es denn überhaupt gängig, dass in solchen Fällen eine nebenberufliche Einstufung gemacht wird? Ich möchte da im weiteren Austausch mit der Krankenkasse auch nicht mit überzogenen Erwartungen rangehen.

Dipling
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Re: Einstufung Haupt/Nebenberuf

Beitragvon Dipling » 26.11.2018, 07:36

Die Neuregelung ab 2019 ist unter Dach und Fach. Für Selbständige gelten dann die gleichen, niedrigeren Mindestbemessungsgrenzen wie für andere freiwillig Versicherte. Die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbständigkeit entfällt.

https://www.haufe.de/sozialwesen/versic ... 72734.html

Für 2018 kommt eventuell (d.h. vermögensabhängig) die bisherige Härtefallregelung, nämlich die Einstufung als geringverdienender Selbständiger in Betracht, mit verringerter Mindestbemessung - so wie für Empfänger des Gründungszuschusses auch.
Wobei auch die noch günstigere Einstufung als nebenberuflich denkbar ist.


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