Beiträge der Ehefrau ( Hausfrau) wenn Mann in PKV
Verfasst: 25.11.2018, 18:37
Meine Frage lautet wie folgt :
Ich möchte als selbständiger PKV-Versichter in absehbarer Zeit in Rente gehen. Dann werde ich, zusätzlich zu meiner Rente, Kapitalabfindungen aus Lebensversicheungen u. auch einen Ausgleichsanspruch für meine abzugebende Versicherungsagentur erhalten.
Meine Frau ist bisher noch SV-pflichtig beschäftigt, und würde dann aber gemeinsam mit mir aufhören. Dann würden ihre Beiträge als freiwillig Versicherte ja auch aus den Abfindungen berechnet.
Was würde aber passieren, wenn Sie z.B. noch 1 oder 2 Jahre weiter arbeitet, und dann erst aufhört ? Welchen Zeitraum zur Beitragsberechnung meiner Frau fragt die GKV dann rückwirkend ab ?
Ich möchte als selbständiger PKV-Versichter in absehbarer Zeit in Rente gehen. Dann werde ich, zusätzlich zu meiner Rente, Kapitalabfindungen aus Lebensversicheungen u. auch einen Ausgleichsanspruch für meine abzugebende Versicherungsagentur erhalten.
Meine Frau ist bisher noch SV-pflichtig beschäftigt, und würde dann aber gemeinsam mit mir aufhören. Dann würden ihre Beiträge als freiwillig Versicherte ja auch aus den Abfindungen berechnet.
Was würde aber passieren, wenn Sie z.B. noch 1 oder 2 Jahre weiter arbeitet, und dann erst aufhört ? Welchen Zeitraum zur Beitragsberechnung meiner Frau fragt die GKV dann rückwirkend ab ?