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Kein Einkommen = keine Versicherungspflicht ?

Verfasst: 30.09.2007, 20:19
von deacon
Hi,

meine Frage: bin seit 01.05.07 nicht ALG II demzufolge auch nicht mehr Versichert.

Ich habe seit dem kein Einkommen gehabt und war im Ausland.

Habe Schreiben von AOK bekommen ob ich woanders versichert bin, da sie sonst die Beiträge rückfordern und mich pflicht vers..

Was soll ich tun, schreiben daß ich kein Einkommen habe und keine ALG Leistungen beziehe?
Muß ich die Beiträge zurückzahlen ?

Verfasst: 30.09.2007, 21:28
von Frank
Hallo,

du bist verpflichtet dich krankenzuversichern.
Du zahlst den Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte.
Du zahlst ab dem Zeitpunkt, wo du nach Deutschland zurückgekehrt bist. Du warst im Ausland ja nicht im Urlaub, sondern hast dort wahrscheinlich gearbeitet.

Verfasst: 30.09.2007, 21:55
von deacon
danke für die antwort.

was ist mit den beiträgen ab 01.05.07 muß ich die nachzahlen ?

Verfasst: 30.09.2007, 22:31
von Rossi
Es kommt darauf an, bis wann Du im Ausland gewesen bist. Und vor allen Dingen, dass Du dort den gewöhnlichen Aufenthalt begründet hast.

Dann unterliegst Du erst nach dem Umzug in die BRD der Versicherungspflicht.

Also, wenn Du am 01.09.2007 nach Deutschland zurückgekehrt bist, dann musst Du auch ab dem 01.09.2007 zahlen.

War der Aufenthalt im Ausland allerdings nur ne Urlaubsreise, dann musst Du ab dem 01.05.2007 löhnen.