Beitragsbemessung GKV

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russi
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Beitragsbemessung GKV

Beitragvon russi » 07.12.2018, 06:38

Hallo, mich würde folgender Fall interessieren:
Ich bin gesetzlich krankenversichert. Nun beschliesse ich ein längere Auszeit zu nehmen. In dieser Zeit habe ich kein Einkommen, lebe nur von privaten Ersparnissen bzw. Mieteinnahme.

Woran wird der Beitrag der in die Gkv bezahlt werden muss bemessen?

Czauderna
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Re: Beitragsbemessung GKV

Beitragvon Czauderna » 07.12.2018, 11:43

Hallo,
1038,33€ - das ist Mindestbeitragsbemessungsgrenze für 2019, d.h. danach musst du mindestens zahlen - deine Ersparnisse selbst zählen nicht als Einkommen wohl aber die Mieteinnahmen. Also wenn die unter dem o.g. Betrag liegen, dann gilt der, liegen sie drüber, gelten die, wobei ggf. bei diesen Mieteinnahmen noch Abzüge moeglich sind, aber ob und wieviel genau, das sagt die deine Krankenkasse.
Gruss
Czauderna

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Re: Beitragsbemessung GKV

Beitragvon aldi110 » 10.12.2018, 07:11

moin,

ich nutze mal diesen Beitrag, weil meine Frage ähnlich ist. Soweit ich es weiß muss man bei langer Krankheit keine Kassenbeiträge zahlen (ab. der 7.woche). Wie verhält sich das jetzt mit der Beitragsbemessungsgrenze wenn ich z.B. 6 Monate krank bin? Reduziert sich die Jahressumme nun auf 6 x 4425 € ? Weiterhin, wie verhält es sich wenn während der Krankheit zwar die Witwenrente erhöht wird, die Beiträge dort aber weiterhin an die Kasse abgeführt werden obwohl man krank ist?

danke
mfg
Aldi

Czauderna
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Re: Beitragsbemessung GKV

Beitragvon Czauderna » 10.12.2018, 08:53

Hallo,
na ja, seit 2018 werden ja bestimmte Einstufungen als vorläufig vorgenommen, d.h. wenn sich das beitragspflichtige Einkommen im Laufe des Jahres vermindert, wird dies dann rückwirkend durch den Einkommensteuerbescheid korrigiert und es kommt ggf.zu einer Beitragsrückerstattung.
Was du Anfangs geschrieben hast, das ist so nicht ganz richtig. Richtig ist, dass man in diesen Fällen für das Einkommen, das für die Krankengeldberechnung massgebend ist, also Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen, für die Dauer des Krankengeldbezugs keine Beiträge zu entrichten sind.
Gruss
Czauderna


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