GK Beitragsschulden - Eure Einschätzung?

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halligalli
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GK Beitragsschulden - Eure Einschätzung?

Beitragvon halligalli » 21.12.2018, 18:34

Ich habe Beitragsschulden von 2016 bis 2018. Schulden belaufen sich auf 10.000 EUR.

Man kann die Schulden bis zu 3 Jahren rückwirkend ändern. Dh die Schulden aus 2016 lassen sich nicht mehr neu festsetzen. Ich den Jahren 2016 bis 2018 war mein Einkommen immer unter der Bemessungsgrenze. Dh für 2016-2018 müsste ich nur den geringsten Satz zahlen.


1.) Auch wenn ich die Frist von 3 Jahren verpennt habe, lassen die GK mit sich reden und würden die Beiträge von 2016 runterstufen?
(Für die Zeit habe ich auch keine Versicherung in Anspruch genonmen (war nicht beim Arzt).)

2.) Bei solchen hohen Beträgen, lassen sich die GK auf eine Ratenzahlung ein?
Ich verdiene 1200 EUR Netto im Monat. Könnte 200-300 EUR Rate anbieten?

3.) Meine Versicherung ruht, dh nur Notfallversorung. Wenn ich angestellt bin und mein Arbeitgeber die Versicherung zahlt, habe ich dann nicht wieder vollen Anspruch?


Es handelt sich um die HEK.
Was sind eure Meinungen? Danke.

Czauderna
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Re: GK Beitragsschulden - Eure Einschätzung?

Beitragvon Czauderna » 21.12.2018, 20:20

Hallo,
du bittest um Meinungen - hier ist meine :
Mit dem rückwirkend ändern ist so eine Sache - dazu muesste man den genauen Hergang/Ablauf kennen.
2. Ratenzahlung ist in Ordnung, allerdings lassen sich die Krankenkassen im Grundsatz nur dann darauf ein, wenn die Schuld innerhalb von 12 Monaten getilgt wird - das wir bei 10.000 € Rückstand schwierig - gleichwohl solltest du es bei der Kasse versuchen, denn bei Zustimmung wird die Leistungseinschränkung zurückgenommen. Bei Aufnahme einer Beschaeftigung ändert das nichts an der Leistungseinschränkung, es gilt hier nur die Ratenzahlungsvereinbarung mit der Kasse oder ggf. Aufstockung mit ALG-2.
Gruss
Czauderna

aldi110
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Re: GK Beitragsschulden - Eure Einschätzung?

Beitragvon aldi110 » 21.12.2018, 22:42

moin,

ich würde es mir an deiner Stelle gut überlegen ob ich so eine hohe Summe anbiete. Bei deinem Einkommen (1200 € Netto) sind max. 46,34 € pfändbar, also wenn du keine unterhaltpflichtige Person in deinem Haushalt hast. Hast du mind. 1 Person können die gar nichts von dir holen. Ich kenne auch deine Gesamtsituation nicht, aber bei der Höhe dieser Summe solltest du dir vielleicht einen Schuldnerberater suchen. Versuche es über die Caritas oder ähnliche Einrichtungen, habe ich damals auch gemacht.

Fakt ist, so kannst du die Forderung nicht begleichen, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht...

https://www.p-konto-info.de/pfaendungst ... tuell.html

Mit dem Weg in die Insolvenz sind eventuelle Leistungsbeschränkungen hinfällig, du erhältst wieder volle Leistungen.

gruß aldi


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