Kuendigung PKV wegen GKV im Ausland

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karol
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Kuendigung PKV wegen GKV im Ausland

Beitragvon karol » 30.12.2018, 09:52

Habe folgendes Problem mit der PKV:
Moechte die PKV kuendigen, weil ich in Polen lebe und dort ueber meine Frau kostenlos mitversichert waere, wenn die PKV das nicht blockierte. Die Allianz fordert fuer die Kuendigung einen Nachweis der Mitgliedschaft in der polnischen Versicherung. Die stellt mir aber trotz meiner Bemuehungen niemand aus, da ich ja erst aufgenommen werde, wenn ich die Beendigung der PKV-versicherung nachweise. Ein Hund, der sich in den Schwanz beisst.

RHW
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Re: Kuendigung PKV wegen GKV im Ausland

Beitragvon RHW » 30.12.2018, 12:16

Hallo,

vielleicht lassen sich beide Stelle auf eine "Wenn-Bescheinigung" ein:
z.B. "Ab Tag X besteht in der polnischen Krankenkasse XY eine Mitversicherung über Ehefrau Z, wenn an diesem Tag keine dt. PKV mehr besteht."

Wichtig ist, dass die beiden Fristen nach § 205 VVG nicht versäumt werden:
2) Wird eine versicherte Person kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig, kann der Versicherungsnehmer binnen drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht eine Krankheitskosten-, eine Krankentagegeld- oder eine Pflegekrankenversicherung sowie eine für diese Versicherungen bestehende Anwartschaftsversicherung rückwirkend zum Eintritt der Versicherungspflicht kündigen. Die Kündigung ist unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer den Eintritt der Versicherungspflicht nicht innerhalb von zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer ihn hierzu in Textform aufgefordert hat, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat die Versäumung dieser Frist nicht zu vertreten. Macht der Versicherungsnehmer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, steht dem Versicherer die Prämie nur bis zu diesem Zeitpunkt zu. Später kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis zum Ende des Monats kündigen, in dem er den Eintritt der Versicherungspflicht nachweist. Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung oder der nicht nur vorübergehende Anspruch auf Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder ähnlichen Dienstverhältnis gleich.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html

Ggf. ist es sinnvoll, den PKV-Ombudsmann einzuschalten:
http://pkv-ombudsmann.de/

In Deutschland ist es übrigens so, dass eine Familienversicherung nach § 10 SGB V auch bei einer bestehenden PKV möglich ist. Die polnischen Regelungen kenne ich aber nicht.

Gruß
RHW

karol
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Re: Kuendigung PKV wegen GKV im Ausland

Beitragvon karol » 02.01.2019, 16:27

Danke fuer die ausfuehrliche Antwort.


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