Wiederaufnahme in die GKV

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littlegoaty
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Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon littlegoaty » 11.01.2019, 12:45

Hallo,

ich bin einer ausländischen Freundin dabei behilflich, sozusagen wieder etwas Ordnung in ihr Leben zu bringen und bräuchte dringend Tipps von Euch.

Sie war zuletzt 2011 bei der IKK-Classic gesetzlich versichert. Seit diesem Zeitpunkt war sie nie erwerbstätig und hat auch niemals Sozialleistungen oder ähnliches bezogen. Auch hat sie in der Zeit niemals ärztliche Leistungen in Anspruch genommen, ist aber seit diesem Zeitpunkt eben auch nicht mehr krankenversichert.

Nun ist geplant, dass sie innerhalb der nächsten Monate wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt.

Meine diesbezügliche Recherche im Internet hat ergeben, dass sie dann wohl zwingend bei der Krankenversicherung angemeldet werden muss, bei der sie zuletzt versichert gewesen ist. Da es sich ja um eine Pflichtversicherung handelt, muss sie dann wohl auch mindestens anteilig die seit 2011 aufgelaufenen Beiträge nachzahlen.

Dazu habe ich folgende Fragen:

1.) Muss die IKK-Classic sie wieder aufnehmen wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder kann das verweigert werden?
2.) Wäre sie dann trotz der in Vergangenheit aufgelaufenen Beitragsschulden sofort krankenversichert wenn der Arbeitgeber die künftigen Beiträge abführt, oder müssen die Schulden erst beglichen sein? Sie könnte maximal geringe monatliche Raten zahlen da der Verdienst sehr gering sein wird.
3.) Wisst Ihr in etwa, welche Beiträge (Höhe) nachgezahlt werden müssen? Ich meine mal gelesen zu haben, das man darüber eventuell mit der Kasse verhandeln kann...
4.) Sollte man bevor ein neuer Arbeitgeber sie anmeldet Kontakt zur ehemaligen Krankenversicherung aufnehmen?

Fragen über Fragen, vor denen ich auch recht hilflos stehe und Euch daher für Tipps sehr dankbar wäre.

Viele Grüße

Littlegoaty

Czauderna
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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon Czauderna » 11.01.2019, 13:40

Hallo, und willkommen im Forum
littlegoaty hat geschrieben:Dazu habe ich folgende Fragen:

1.) Muss die IKK-Classic sie wieder aufnehmen wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt oder kann das verweigert werden?
nein, kann nicht verweigert werden
2.) Wäre sie dann trotz der in Vergangenheit aufgelaufenen Beitragsschulden sofort krankenversichert wenn der Arbeitgeber die künftigen Beiträge abführt, oder müssen die Schulden erst beglichen sein? Sie könnte maximal geringe monatliche Raten zahlen da der Verdienst sehr gering sein wird.
Sie muss nachzahlen ab 2015 - die Beiträge vorher sind verjährt - kann sie die Restsumme nicht durch Ratenzahlug innerhalb eines Jahres begleichen, dann wird die Kasse die Leistungen einschränken und nur für Notfälle die Kosten übernehmen
3.) Wisst Ihr in etwa, welche Beiträge (Höhe) nachgezahlt werden müssen? Ich meine mal gelesen zu haben, das man darüber eventuell mit der Kasse verhandeln kann...
grundsaetzlich geht es nach dem bezogenen Einkommen, wenn man allerdings keine Leistungen in Anspruch genommen hat, kann die Rückstandssumme ermässigt werden ( meines Wissens nach zwischen 40,00 € und 60,00 E monatlich) - genaueres kann da vielleich ein avtiver Expert dazu schreiben
4.) Sollte man bevor ein neuer Arbeitgeber sie anmeldet Kontakt zur ehemaligen Krankenversicherung aufnehmen?
Nach meinem Dafürhalten sollte man das schon machen, allerdings müssen muss man nicht. Die Kasse wird sich schon melden wenn die Anmeldung des Arbeitgebers dort eingegangen ist. Allerdings kann das dauern und bis dahin ist alles ungeklärt.

Fragen über Fragen, vor denen ich auch recht hilflos stehe und Euch daher für Tipps sehr dankbar wäre.

Viele Grüße

Littlegoaty

Warum wurde denn 2011 die Mitgliedschaft bei der IKK beendet - durch Ausschluss ?
Gruss
Czauderna

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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon littlegoaty » 11.01.2019, 14:54

Zunächst vielen Dank für die Antwort mit der Du uns sehr geholfen hast.

Die Mitgliedschaft wurde gar nicht offiziell beendet. Sie hat sich 2011 von ihrem Mann getrennt und ist in eine andere Stadt gezogen ist. Sie hat sich dann einfach um nichts mehr gekümmert und war auch ohne festen Wohnsitz; daher konnten ihr etwaige Mahnungen usw. wohl auch gar nicht zugestellt werden.

Jetzt bin ich wie gesagt dabei, ihr wieder auf die Beine zu helfen.

Czauderna
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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon Czauderna » 11.01.2019, 16:43

Hallo,
wenn sie ggf. damals familienversichert war, dann endete diese Versicherung nicht mit der Trennung sondern mit dem Tag der Rechtskraft des Scheidungsurteils, ansonsten nur dann, wenn sich die Voraussetzungen, wie z.B. Überschreitung der Einkommensgrenze oder eine Vorrangversicherung (Aufnahme einer Tätigkeit) geändert haben. Allein die Trennung und/oder der Umzug ändert nichts. Selbst wenn der (Noch)Ehemann die Kasse gewechselt hätte, also in eine andere GKV-Kasse gewechselt wäre, dann bestünde dem Grunde nach immer noch die Familienversicherung für seine (Noch)Ehefrau. Da wäre jetzt ggf. noch etwas zu klären.
Gruss
Czauderna

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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon littlegoaty » 11.01.2019, 19:08

Hallo,

da hatte ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass Sie nach der Scheidung in eine andere Stadt gezogen ist und von dem Moment hatte sie sich dann um nichts mehr gekümmert. Sie war zuletzt aber auch gar nicht über ihren Mann beschäftigt, sondern freiwillig im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit.

Wir werden uns dann in den nächsten Tagen zunächst an die Krankenversicherung wenden - ich hoffe das wird alles funktionieren...

Vielen Dank nochmals und Grüße

Littlegoaty

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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon littlegoaty » 23.01.2019, 18:22

Hallo,

nun melde ich mich nochmals zurück nachdem die Krankenversicherung mir auf meine Anfrage inzwischen geantwortet hat. Leider sieht es wohl nicht so gut aus, hier der Text aus der Mail von der ikk:

Bezugnehmend zu Ihrer Mail vom 11.01.2019 müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass Frau xxx seit dem 01.06.2009 durchgehend bei uns krankenversichert ist. Es wurde ein Leistungsruhen ab dem 22.08.2013 ausgesprochen, da die Beiträge von Frau xxx nicht beglichen wurden.

Inzwischen beläuft sich der Rückstand der Beiträge auf 60.827,27 €. Die Angelegenheit befindet sich bereits in der Vollstreckung. Ihre Mail wurde daher an Frau xxx weitergeleitet, damit über eine Ratenzahlung oder Weiteres entschieden werden kann. Hierzu wird Frau xxx sich mit Ihnen in Verbindung setzen.


Die andere Dame der ikk hat sich wie in der Mail angekündigt bereits auch per Mail bei mir gemeldet - mit der Bitte, dass ich mich mit Ihr in Verbindung setze.

Bevor ich das mache hätte ich aber noch Fragen an Euch:

1. Ist es tatsächlich so, dass wie oben in diesem Thread dargestellt, die Beiträge seit 2015 verjährt sind?
2. Muss man wirklich nur diesen anteiligen Beitrag von 50-60 Euro pro Monat nachzahlen? Sie hat seit 2009 niemals Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen.

Viele Grüße

Littlegoaty

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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon Czauderna » 23.01.2019, 20:21

Hallo,
da braucht es Geduld und Zähigkeit - mir stellen sich da folgende Fragen :
1.)Wie kam die Mitgliedschaft zum 1.6.2009 zustande ?
2.) Die Beiträge verjähren nach 4 Jahren - das ist richtig - es sei denn, die Kasse kann belegen, dass sie durch entsprechende Massnahmen und Bescheide die Verjährung gehemmt/verlängert hat - ist dem so ?
3. Wenn das Leistungsruhen ab dem 22.8.2013 ausgesprochen wurde - gibt es dazu einen entsprechenden Bescheid und es muessten ja bis 2013 Beiträge gezaht worden sein - wie erklärt sich das Datum 22.8.2013 ?
4. Wann wurde der Vollstreckungsauftrag und an wen erteilt - vorher muss es ein Mahnverfahren gegeben haben -das muesste eigentlich schon in 2013 geschehen sein ?
5. Wenn die Höhe stimmt, was ich allerdings nicht glaube - es sei denn, die Kasse hat nach dem Einkommen gefragt und keine Antwort erhalten und deshalb den Höchstbeitrag angesetzt - wenn die Kasse über eine Ratenzahlung entscheiden will - bei 60.000 € - wie soll eine solche Ratenzahlungsvereinbarung aussehen und ausserdem, wenn die Sache schon in der Vollstreckung ist läuft die Tilgung der Summe über die Vollstreckungsstelle
Das mit den Beiträgen bei Nichtinanspruchnahme gilt meines Wissens nach nur bei Rückwirkender Herstellung einer Mitgliedschaft - das ist hier wohl nicht der Fall.
Nach meinem Dafürhalten ist diese Sache ohne Rechtseistand nicht zu klären und auf jeden Fall Akteneinsicht fordern.
PS : seit 9 Jahren nicht mehr beim Arzt oder Zahnarzt gewesen ?
Gruss
Czauderna

Frank1
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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon Frank1 » 23.01.2019, 21:10

Bei einer Summe von 60.000,- Euro sind mindestens 6% Zinsen p.A. zu zahlen. Dies sind jährlich 3.600,- Euro und monatlich 300,- Euro.
Hinzu kommen noch jede Menge Gebühren. Auch wenn die Summe nach unten korrigiert wird, sollte mal darüber nachgedacht werden,
nicht einen einzigen Cent zu zahlen.
Bin mir allerdings nicht sicher, ob eine Krankenkasse auf säumige Beiträge Zinsen aufschlägt.
Liegt der Arbeitslohn über der Pfändungsgrenze oder drunter?
Wie sieht es mit der Wohnung aus? Gibt's was zu pfänden? Lässt sich dieses anderweitig parken?
Kann nicht schaden, sich über eine eidesstattliche Versicherung zu informieren.

aldi110
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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon aldi110 » 23.01.2019, 22:03

moin,

Frank hat recht, keinen einzigen Cent zahlen. Ich glaube bei 60 000 € ist die Höhe der Zinsen unerheblich, das kriegt man eh nie bezahlt. Ich bin mir nicht sicher ob die eidesstattliche Versicherung das Leistungs-ruhen beseitigt, ich bin mir aber sicher das es so ist das die Privatinsolvenz dies tut. Ich rate dringend hier einen Schuldnerberater aufzusuchen, das sieht mir alles nach einen Null-Plan aus.

Vorteil der Insolvenz, sofort wieder volle Leistung der Krankenkasse, alle Schulden gehen mit in die Insolvenz, Pfändungen stoppen sofort, es wird nach Tabelle gepfändet, je nach dem wie der Status des insolventen ist.

Da Leben geht wieder einen geregelten gang.

gruß Aldi

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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon littlegoaty » 24.01.2019, 06:01

Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Es gestaltet sich alles sehr schwierig, wie gesagt, in ihrem bisherigen Leben ist sehr vieles schief gelaufen, von daher ist es auch schwierig, wirklich zutreffende Informationen von ihr zu bekommen, an vieles erinnert sie sich wohl auch selbst gar nicht mehr konkret. Und es ist tatsächlich so, dass sie seit 2009 nicht mehr bei Arzt bzw. Zahnarzt gewesen ist. Zur Zeit ist sie auch ohne festen Wohnsitz.

Die Mitgliedschaft kam zum 1.6.2009 wohl durch eine freiwillige Versicherung im Rahmen einer Selbstständigkeit zustande. Ich denke die ganzen Mahnungen und Bescheide konnten nicht zugestellt werden, weil sie eigentlich die ganzen Jahre immer wieder ohne festen Wohnsitz gewesen ist und mal hier mal dort gelebt habt. Zur Zeit gibt es weder pfändbares Einkommen noch irgendwelche pfändbaren Gegenstände. Wenn es in einigen Wochen überhaupt mit der angepeilten Teilzeittätigkeit klappt wird sie ein sehr geringes Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze haben.

Ich denke auch, dass es in Richtung Vermögensauskunft bzw. Privatinsolvenz laufen muss.

Trotzdem werde ich nun nochmals den Kontakt zur Krankenversicherung suchen um zu probieren, was sich da machen lässt.

Viele Grüße

Littelgoaty

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Re: Wiederaufnahme in die GKV

Beitragvon Czauderna » 24.01.2019, 10:32

Hallo,
natuerlich wird es in dieser Lage so hinauslaufen wie es Frank und Aldi auch schon geschrieben haben - totale Niederschlagung der Beiträge durch die Kasse, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass diese Schulden jemals beglichen werden können. Die Frage ist allerdings ob das so möglich ist, wenn sie nicht selbst das mit der Kasse regelt, natürlich mit entsprechendem Beistand.
Gruss
Czauderna


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