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von nebenberuflicher in hauptberuflicher Selbständigkeit

Verfasst: 20.01.2019, 14:11
von Frank1
Hallo,

ich bin zur Zeit zu 55% Angestellter und zu 45% Selbständiger.
Mittlerweile werde ich aber mit Aufträgen förmlich erschlagen.
Daher meine Überlegung:
Januar + Februar = angestellt
März = arbeitslos (Auszeit vor dem Sturm, der AG spielt mit, auch die Selbständigkeit wird ruhen, allerdings ohne Gewerbeabmeldung)
ab April 100% selbständig.

Wie würde in diesem Fall der Krankenkassenbeitrag für das Jahr 2019 berechnet?

Jahresgewinn durch 12 x 9 (April bis Dezember) oder?

Re: von nebenberuflicher in hauptberuflicher Selbständigkeit

Verfasst: 20.01.2019, 16:59
von Czauderna
Hallo,
wenn die Kasse da auch mitgeht, dann ja - allerdings dann für 11 Monate und auch das ist fraglich wenn das Gewerbe nicht tatsaechlich abgemeldet wird, meine ich. In der Regel wird das Arbnetseinkommen lt. Einkommenseuerbescheid auf 12 Monate verteilt weil in der Praxis eine monatliche Zuordnung meist nicht möglich ist.
Gruss
Czauderna