von nebenberuflicher in hauptberuflicher Selbständigkeit
Verfasst: 20.01.2019, 14:11
Hallo,
ich bin zur Zeit zu 55% Angestellter und zu 45% Selbständiger.
Mittlerweile werde ich aber mit Aufträgen förmlich erschlagen.
Daher meine Überlegung:
Januar + Februar = angestellt
März = arbeitslos (Auszeit vor dem Sturm, der AG spielt mit, auch die Selbständigkeit wird ruhen, allerdings ohne Gewerbeabmeldung)
ab April 100% selbständig.
Wie würde in diesem Fall der Krankenkassenbeitrag für das Jahr 2019 berechnet?
Jahresgewinn durch 12 x 9 (April bis Dezember) oder?
ich bin zur Zeit zu 55% Angestellter und zu 45% Selbständiger.
Mittlerweile werde ich aber mit Aufträgen förmlich erschlagen.
Daher meine Überlegung:
Januar + Februar = angestellt
März = arbeitslos (Auszeit vor dem Sturm, der AG spielt mit, auch die Selbständigkeit wird ruhen, allerdings ohne Gewerbeabmeldung)
ab April 100% selbständig.
Wie würde in diesem Fall der Krankenkassenbeitrag für das Jahr 2019 berechnet?
Jahresgewinn durch 12 x 9 (April bis Dezember) oder?