Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragssätze, Kassenwahlrecht, Versicherungspflicht, SGB V, usw.

Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 24.01.2019, 14:31

Hallo,

ich bin seit 2009 nicht mehr KVersichert, zuletzt in der GKV Braun Gillette und seit dem nicht mehr.
Nie krank ergo nie beim Arzt und immer in der Hoffnung, dass irgendwann alles besser wird, dem war leider nicht so.

Ich war Geschäftsführer/Inhaber eines Unternehmens und musste im Mai 2018 Insolvenz anmelden, das Verfahren läuft noch und ich bin schon 55 Jahre alt. Ich könnte jetzt als Angestellter neu beginnen, müsste dazu aber sinniger Weise krankenversichert sein.

Ich habe mit der GKV telefoniert, wurde darauf hingewiesen das alle nicht gezahlten Beiträge sofort fällig wären und sollte ich das nicht begleichen können, wäre es besser dieses Telefonat hätte gar nicht stattgefunden. ...Gespräch beendet...

1- Da es noch ausstehende Forderungen aus privaten Bürgschaften für die Firma mich aktuell zur Privatinsolvenz zwingen, stellt sich mir die Frage ob die Forderungen damit nicht ebenso obsolet wären. Mein neuer Arbeitgeber meldet mich bei Braun Gillett an, die stellen ihre Forderungen und ich "entschulde" mich über die Privatinsolvenz. Mein Gehalt ist sowieso nicht höher als 1100€ und in 6 Jahren ist das erledigt.

2- Ich habe keine Ansprüche in Form von ALG I weil keine Arbeitslosenbeiträge von mir gezahlt wurden und da ich verheiratet bin ebenso keine bei ALG II hoffte jedoch über diese Stelle quasi zwangsgemeldet zu werden auch wenn ich keinen finanziellen Anspruch dort habe. Ich habe hier in diesem Forum allerdings nachlesen können, das dieser Weg nicht leicht und vor allem zeitnah zu bewerkstelligen ist, also wohl eher nicht machbar.

3- Ich habe jetzt die Möglichkeit alles "richtig" zu machen, stellt sich die Frage was ich noch bedenken muss, gibt es da noch einen Stolperstein?

LG
zachita

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon Czauderna » 24.01.2019, 15:10

Hallo,
du bist verheiratet - wo ist deine Ehefrau/Ehemann versichert ?.
Gruss
Czauderna

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 08:24

Hallo Czauderna,

meine Frau ist als Angestellte in einer GKV versichert (Heimat).

LG
zachita

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon Czauderna » 25.01.2019, 11:18

zachita hat geschrieben:Hallo Czauderna,

meine Frau ist als Angestellte in einer GKV versichert (Heimat).

LG
zachita


Hallo,
bedeutet hier "Heimat", dass es sich nicht um eine deutsche GKV handelt ?
Gruss
Czauderna

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 11:28

Ja genau,

das ist eine Dt. GKV
https://www.heimat-krankenkasse.de
...komischer Name, das gebe ich zu. ;)

LG
zachita

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon Czauderna » 25.01.2019, 11:37

Hallo,
ach so, die ehemalige BKK - Dr. Oetker - okay - das ist doch schon mal sehr gut.
Also, ein denkbarer Weg ist - du bist nicht mehr hauptberuflich Selbständig und hast kein Einkommen über 425,00 € mtl. - Du stellst einen Antrag auf die kostenlose Familienversicherung bei der Kasse deiner Ehefrau und schon bist zu versichert in der GKV, ohne das es dich einen Cent kostet und auch dein Alter spielt da keine Rolle. Solltest du dann irgendwann mal wieder zu einem eigenen Einkommen über der Grenze kommen, dann kannst du dich nahtlos an die Familienversicherung selbst in der bisherigen Kasse versichern.
Mein Rat - darüber nachdenken und dann sofort bei die GKV-Kasse zur Beratung usw.
Gruss
Czauderna

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 11:46

Oha,
das klingt ja super!
Ist es dann egal wie lange ich nur 425€ verdienen darf?
400€ Minijob für einen Monat z.B., das wäre leicht machbar und dann nach dem Monat ein Gehalt bis zur Pfändungsfreigrenze?

Ich wäre entzückt ;)

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon Czauderna » 25.01.2019, 11:51

Hallo,
ja, theoretisch wäre das so machbar, aber mein Rat gilt weiterhin - mit der Kasse Kontakt aufnehmen und klären.
Gruss
Czauderna

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 11:55

Ja Klar,
setze ich sofort auf meine Agenda!
Ich danke dir sehr für diesen, deinen Rat und werde berichten.

Sehr LG
zachita

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 12:24

Hallo Czauderna,

habe gerade einen Termin für nächste Woche gemacht und die erste Frage war ob ich zuletzt gesetzlich versichert war und ich solle eine Bescheinigung meiner KV mitbringen.
Hmmm, das kann ich ja nicht

LG
zachita

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 13:31

Ich frage mich wie ehrlich zu der KV sein darf?

Dürfen die erfahren, dass ich seit Ende 2009 nicht mehr versichert war?

Czauderna
Moderator
Moderator
Beiträge: 4262
Registriert: 04.12.2008, 22:54

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon Czauderna » 25.01.2019, 15:23

Hallo,
sorry, ich glaube ich habe da etwas übersehen - du warst in den letzten 5 Jahren überhaupt nicht versichert - das könnte bedeuten, dass die Kasse in diesem Fall die Familienversicherung ablehnen könnte. Meistens wird hier gefragt wie man aus der PKV in die GKV wechseln kann wenn man über 55 Jahre alt ist und dann klappt das auch meistens. Du hingegen warst überhaupt nicht versichert, das ist etwas anderes - nochmals - Entschuldigung, dass ich dir evtl. unberechtigte Hoffnungen gemacht habe
In Deutschland besteht die Pflicht eine Krankenversicherung zu haben und da fehlen dir eben schon 9 Jahre. Versuche dein Glück, mehr wie ablehnen kann die Kasse nicht, aber vielleicht nimmt sie dich rückwirkend auf, dann muesstest du allerdings grundsaetzlich Beiträge ab 2015 als Selbständiger nachzahlen, die Jahre vorher wären dann verjährt.
Gruss
Czauderna

zachita
Postrank1
Postrank1
Beiträge: 8
Registriert: 24.01.2019, 13:51

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon zachita » 25.01.2019, 15:41

*sfz
Also doch Wiederaufnahme bei der alten (jetzt pronova) versuchen und dann über Privatinsolvenz entschulden...?
LG
zachita

Dipling
Postrank7
Postrank7
Beiträge: 1005
Registriert: 13.02.2009, 16:24

Re: Wiederaufnahme in die GKV mit 55+ und Selbständig/Insolvent

Beitragvon Dipling » 25.01.2019, 18:42

Zur Aufnahme in die Familienversicherung der Ehefrau reicht m.E. hinsichtlich der Vorversicherung die Angabe "nicht gesetzlich versichert", was nicht wahrheitswidrig ist; eine offizielle Mitgliedschaft in der GKV besteht derzeit ja nicht, ebenso entfällt die Bescheinigung. Die Altersgrenze von 55 Jahren gilt für die Aufnahme in die Familienversicherung nicht.

Erfolgt erst bei Jobaufnahme ein Wiedereintritt in die GKV, so wird regelmäßig die Vorversicherung geprüft und ggf. an die letzte GKV zur Nachversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V verwiesen. Bei dieser kann -keine Leistungsinanspruchnahme im Nacherhebungszeitraum vorausgesetzt - ein Antrag auf Ermäßigung nach § 256a SGB V gestellt werden. So lassen sich Nachforderungen auf ca. 50 EUR pro Monat innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren begrenzen.


Zurück zu „Allgemeines GKV“

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 22 Gäste