Mindestbemessungsgrenze
Verfasst: 29.01.2019, 14:47
Guten Tag zusammen,
ich möchte mich für eine Freundin erkundigen und hoffe, dass der eine oder andere hier helfen kann.
Wie gesagt, es geht um meine Freundin und da sie zZ nicht in der Verfassung ist, sich um ihre Papiere zu kümmern, versuche ich zu helfen. Sie ist Rentnerin (erwerbgemindert) und bekommt eine Minirente. Ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte, weil sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt.
Jetzt gab es eine Beitragserhöhung der Krankenkasse auf 187 Euro. Und jetzt wird’s richtig lustig. Ihre Rente beträgt 180 Euro. Da sie in einer Partnerschaft (nicht verheiratet) lebt, hat sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Meine Frage: gibt es irgendwo nachzulesen, wie der mindestbemessungsbetrag errechnet wird? Gibt es diesbezüglich vll anhänge Verfahren?
Beim Spitzenverband steht geschrieben Paragraph 7 abs 5 (5) das Beiträge nach dem 90.ten Teil der monatlichen Bezugsgröße erhoben wird. Das wäre somit (im Falle meiner Freundin) ca 60 Euro. Da steht nirgendwo etwas von 1038,88 als monatlich Bezugsgröße, wie im Schreiben der Krankenkasse.
Zudem finde ich persönlich, dass die angebende Mindesbemessungsgrenze sehr ungerecht ist.
Im Falle meiner Freundin wäre der Krankenkassebeitrag über 100% des Einkommens.
Auf der einen Seite ist jeder von uns verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben, wie diese finanziert werden soll bleibt im Falle meiner Freundin völlig offen.
Mich würde interessieren, ob es hier vll jemanden gibt den es ähnlich geht und ob es sinnig ist, hier ggf. gegen vorzugehen.
Liebe Grüße an alle und danke im Voraus
ich möchte mich für eine Freundin erkundigen und hoffe, dass der eine oder andere hier helfen kann.
Wie gesagt, es geht um meine Freundin und da sie zZ nicht in der Verfassung ist, sich um ihre Papiere zu kümmern, versuche ich zu helfen. Sie ist Rentnerin (erwerbgemindert) und bekommt eine Minirente. Ist in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte, weil sie die Voraussetzungen für die KVdR nicht erfüllt.
Jetzt gab es eine Beitragserhöhung der Krankenkasse auf 187 Euro. Und jetzt wird’s richtig lustig. Ihre Rente beträgt 180 Euro. Da sie in einer Partnerschaft (nicht verheiratet) lebt, hat sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen.
Meine Frage: gibt es irgendwo nachzulesen, wie der mindestbemessungsbetrag errechnet wird? Gibt es diesbezüglich vll anhänge Verfahren?
Beim Spitzenverband steht geschrieben Paragraph 7 abs 5 (5) das Beiträge nach dem 90.ten Teil der monatlichen Bezugsgröße erhoben wird. Das wäre somit (im Falle meiner Freundin) ca 60 Euro. Da steht nirgendwo etwas von 1038,88 als monatlich Bezugsgröße, wie im Schreiben der Krankenkasse.
Zudem finde ich persönlich, dass die angebende Mindesbemessungsgrenze sehr ungerecht ist.
Im Falle meiner Freundin wäre der Krankenkassebeitrag über 100% des Einkommens.
Auf der einen Seite ist jeder von uns verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben, wie diese finanziert werden soll bleibt im Falle meiner Freundin völlig offen.
Mich würde interessieren, ob es hier vll jemanden gibt den es ähnlich geht und ob es sinnig ist, hier ggf. gegen vorzugehen.
Liebe Grüße an alle und danke im Voraus